Wunstorfer Auepost
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Projekt Innenstadt wirft immer neue Fragen auf: Welcher Rat trifft die Entscheidung?

08.07.2026 • Achim Süß • 8 Min.Kommentare: 9

Das Projekt Innenstadtsanierung stockt: Wesentliche Festlegungen müssen revidiert, neu diskutiert und erneut getroffen werden. Die politische Szene bietet ein diffuses Bild, und der Wahlkampf wirft Schatten voraus. In einer ständig wechselnden Gemengelage sucht das Rathaus konzentriert nach Lösungen. Plötzlich taucht im Katalog offener Fragen eine neue auf: Welcher Rat legt das neue Gesicht der Innenstadt fest? Der alte oder der neue?

08.07.2026
Achim Süß
8 Min.
Die Wunstorfer Innenstadt im aktuellen Bauzustand (Archiv) | Foto: Schneider

Wunstorf (as). Bürgermeister Carsten Piellusch (SPD) hat am Freitag, den 26. Juni, das Verfahren zur Neugestaltung der Innenstadt abgebrochen. Nach eigenen Angaben überrascht, folgte er dem „wertvollen“ rechtlichen Hinweis des Oberlandesgerichts Celle, den Auftrag nicht wie vorgesehen zu vergeben. Er stoppte die geplanten Schritte im Planungs-, Beratungs- und Beschlussverfahren und verhinderte damit in letzter Minute eine juristische Niederlage der Stadt.

Mit Pielluschs Eingreifen wird das Vergabeverfahren nun für alle Beteiligten auf den Zeitpunkt zurückversetzt, zu dem die Auslobung für den Innenstadtwettbewerb veröffentlicht wurde – bevor die ersten Entwürfe eintrafen.

Die Ausschreibung gilt, aber alle folgenden Schritte und Entscheidungen sind außer Kraft. Aus dem Rathaus ist zu erfahren, die drei Erstplatzierten des Gestaltungswettbewerbs würden nun gebeten, neue Angebote einzureichen. Ob sie das tun, ist unklar: Ablauf, Ausgang und Ergebnis dieses Verfahrens seien nicht vorhersehbar, erklärt die Verwaltung.

Bürgermeister zieht die Notbremse

Pielluschs Notbremse – Kritiker sprechen auch von „Rolle rückwärts“ – wird in Öffentlichkeit und Politik viel diskutiert. Thema einer öffentlichen Sitzung war der Schritt bisher nicht. Allerdings hat der Bürgermeister den Verwaltungsausschuss informiert.

Die diversen Reaktionen zusammengefasst, zeigt sich: CDU, Grüne, FDP, Freie Wähler und AfD befürworten unabhängig voneinander Innehalten, Denkpause oder Moratorium. Rein rechnerisch ist das die Mehrheit des Rates.

Während im Rathaus seit dem Eintreffen der Empfehlung aus Celle Wege gesucht werden, das Verfahren auf neue Beine zu stellen, blieb von der stärksten Fraktion des Rates, dem Lager des Bürgermeisters, eine öffentliche Erklärung aus. Eine Woche lang war von der SPD nur dröhnendes Schweigen zu hören.

Beschluss im Herbst oder Winter?

Auf Nachfrage übermittelte Fraktionschef Martin Ehlerding der Auepost schließlich diese Erklärung: „Der Hinweis des OLG zum Verfahren hat die Stadtverwaltung veranlasst, das Verfahren auf den Zeitpunkt der Angebotsabgabe zurückzuversetzen. Als SPD gehen wir davon aus, dass im Anschluss eine Bewertung erfolgt, die den Hinweisen des OLG gerecht wird, und dann im Herbst oder Winter eine Auftragsvergabe erfolgt.“

Ehlerding „möchte die Gelegenheit nutzen und auf die aktuelle politische Debatte eingehen“: Der Rat und der Verwaltungsausschuss hätten im Zusammenhang mit der Sanierung der Fußgängerzone mehrere Beschlüsse gefasst, und nun werde „von einzelnen derzeit aber der Eindruck erweckt, dass diese Vorlagen den politischen Gremien nicht vorgelegen oder dort nicht hätten diskutiert werden können“.

Ehlerding wünscht sachliche Debatte

Das entspreche nicht den Tatsachen, betont Ehlerding: „Die Vorlagen sind beraten worden, jedes Gremiumsmitglied konnte sich mit Fragen und Anmerkungen beteiligen.“ Er und seine Fraktion wünschten sich an dieser Stelle eine sachliche Debatte.

Dazu gehöre auch, der „Öffentlichkeit nicht den Eindruck zu vermitteln, als wäre die Maßnahme der Fußgängerzone gänzlich aufgehoben“. Es gehe derzeit um die Frage, welches Landschaftsarchitektenbüro beauftragt werde. „Dazu stehen wir als SPD“, so Ehlerding.

SPD offen für gute Vorschläge

Er berichtet in der Stellungnahme außerdem, die SPD habe in der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses „den Beratungsbedarf der CDU-Fraktion akzeptiert und daher einer Vertagung des Verwaltungsvorschlags für das konkrete weitere Vorgehen, der sogenannten Phase 0, zugestimmt“. Ehlerding und seine Fraktion betrachten nach eigenen Worten den Verwaltungsvorschlag als zielführend und könnten ihm zustimmen. Der Vorschlag aus dem Rathaus schaffe „Klarheit zu den weiteren Abläufen“.

Er schließt mit einem Rat: „Diejenigen, die Beratungsbedarf haben, sollten die sitzungsfreie Zeit nutzen und auch Klarheit darüber schaffen, wie sie sich den weiteren Fortgang vorstellen. Guten Vorschlägen in der Sache verschließen wir uns nicht.“

Das ist eine neue Tonlage. In jüngster Vergangenheit hatten Sprecher der SPD vor allem ihren früheren Koalitionspartner scharf attackiert: Die CDU stehe nicht mehr zu früheren eigenen Beschlüssen und unterstelle der Stadtverwaltung ständig Dysfunktion, hieß es zum Beispiel von Ehlerding. Zudem brachte er den früheren Bürgermeister Axel Eberhardt (CDU) ins Gespräch als denjenigen, der das Projekt Fußgängerzone auf den Weg gebracht habe.

Eberhardt widerspricht Ehlerding

Eberhardt hat diese Darstellung zurückgewiesen und klargestellt, zu seiner Zeit sei es nicht um die gesamte Fußgängerzone gegangen, sondern um den Teilbereich der Südstraße zwischen Auebastion und Stadtgraben.

Ehlerdings aktueller Hinweis auf „gute Vorschläge“ deutet nun auf eine bisher nicht erkennbare Kompromissbereitschaft hin. Auch eine andere Äußerung des SPD-Fraktionschefs fällt auf: Er erwartet die Vergabe des neuen Auftrags für „Herbst oder Winter“. Von „Winter“ war bisher nicht die Rede. Vielmehr visiert die Stadtverwaltung Ende September für den erneuten Ratsbeschluss zur Auftragsvergabe an.

Rückblick: Am 4. März hatte der Rat vertraulich in einer Sondersitzung mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP zwei entscheidende Aufträge zum Umbau der Innenstadt erteilt. Die Wiesbadener Firma DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft soll die über die Fußgängerzone hinausgehende Sanierung betreuen. Kerck und Partner aus Hannover sollen für den Umbau der Fußgängerzone zuständig sein. Grundlage ist der städtische Wettbewerb, bei dem Kerck auf Platz zwei der Siegerliste hinter dem Berliner Büro Planorama landete. Dass Kerck den Zuschlag erhalten hat, ist das Ergebnis des zweiten Teils im Wettbewerb, des sogenannten Bieterverfahrens. Dieser Prozess schließt sich an Ausschreibung, Wettbewerb, Jurysitzung und Ermittlung der Sieger an. Der Auftrag der Stadt an Kerck ist bislang nicht vergeben worden: Planorama hat die Bewertungskriterien der Stadt gerügt, eine Nachprüfung erreicht und schließlich einen Prozess in Celle angestrengt.

Alexander Stockum, seit Jahresbeginn Sonderbeauftragter der Stadt für die Innenstadtsanierung, nennt im Gespräch mit der Auepost die Ratssitzung am 23. September als angestrebtes Datum. Für diesen Tag, so Stockum, erhoffe sich die Verwaltung vom Rat die Aufhebung des Ratsbeschlusses und die Entscheidung über den neuen Auftrag.

Stadt visiert den 23. September an

Wörtlich antwortet er auf eine Frage der Redaktion: „Es ist derzeit davon auszugehen, dass das erneute Verhandlungsverfahren bis in den Herbst 2026 andauern wird. Nach Abschluss besteht eine gesetzliche Bindefrist von bis zu 60 Tagen. Daher ist es zeitlich möglich, dass die Entscheidung über die Zuschlagserteilung noch vom amtierenden Rat, aber nach der Wahl am 13. September 2026, getroffen wird.“

Ehlerding: „Kein konkreter Termin“

Bemerkenswert: Die Ratssitzung am 23. September ist die letzte des amtierenden Rates. Der neue Rat ist dann bereits zehn Tage gewählt, aber noch nicht im Amt. Die konstituierende Sitzung des neuen Gremiums ist für den 11. November 2026 geplant. Also: Sollte die Stadtverwaltung bei ihrer Terminierung bleiben, würde der alte Rat zum zweiten Mal über die Auftragsvergabe – nach einem weiteren Bieterverfahren – entscheiden.

Auch dazu bezieht der SPD-Fraktionschef in einer Ergänzung seiner Stellungnahme Position: „Es wäre für mich neu, dass es eine Festlegung auf den 23.9.2026 für einen Vergabebeschluss gibt. Es gibt keinen konkreten Termin für einen Beschluss.“ Der Termin der Ratsentscheidung, so Ehlerding, hänge „vom Verfahren ab“.

„Das sind ungelegte Eier“

Das werde auf jeden Fall noch mehrere Monate in Anspruch nehmen. Ehlerding wörtlich: „Niemand kann heute sagen, wann Fristen zu laufen beginnen und enden, und welche Sitzung man dann erreicht. Das sind ehrlicherweise ungelegte Eier, und daher ist es müßig, darüber zu spekulieren.“
 
Auch Bürgermeister Piellusch hat mit einer Erklärung in die Debatte eingegriffen: Er empfiehlt einigen Kommunalpolitikern, ihr Gedächtnis aufzufrischen. Die Auepost dokumentiert die Äußerungen des Bürgermeisters, aus der städtischen Pressestelle an die Redaktionen versandt, im Wortlaut.

„Die Stadt widerspricht“

Unter der Überschrift „Die Stadt Wunstorf widerspricht öffentlichen Äußerungen zur Behandlung des Auslobungstextes für die Innenstadtsanierung“ heißt es:

Die Stadt Wunstorf teilt in Bezug auf öffentliche Äußerungen verschiedener Mandatsträgerinnen und Mandatsträger des Stadt- und Ortsrates Wunstorf auf Social-Media-Kanälen mit, dass die gemachten Äußerungen mehr als überraschend sind.
Die Vorlage 61.2025/0098 mit dem Titel „Innenstadtsanierung – Einleitung eines freiraumplanerischen Wettbewerbs zur Umgestaltung der Fußgängerzone Wunstorf inklusive Beleuchtungskonzept und des Ville-de-Flers-Platzes im Rahmen des Städtebauförderprogramms Lebendige Zentren“ wurde den politischen MandatsträgerInnen und Gremien mit Vorlage vom 16.05.2025 übermittelt.
Bestandteil der Vorlage waren zwei Anlagen, bestehend aus der Auslobung mit 48 Seiten und der Aufgabenstellung für den Wettbewerb mit 17 Seiten. Die Vorlage wurde im ,kleinen Rat’, dem Verwaltungsausschuss, in der Sitzung am 26.05.2025 behandelt und einstimmig beschlossen, nachdem die Verwaltung die Inhalte des freiraumplanerischen Wettbewerbs anhand einer Präsentation noch einmal dargestellt hatte.
Des Weiteren wurde die Vorlage allen Ratsmitgliedern und den Mitgliedern des Ortsrates Wunstorf zur Kenntnis gegeben. Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses und die Mitglieder des Ortsrates sind zudem zum Teil personenidentisch.
Die Darstellung, dass keine Möglichkeit zur Diskussion bestand, wird entschieden zurückgewiesen. Richtig ist, dass die politischen Gremien natürlich über die Vorlage diskutieren konnten, und es im Verwaltungsausschuss auch eine Aussprache gegeben hat.
Hierzu Bürgermeister Piellusch: „Jede und jeder Anwesende geht aus dem Protokoll hervor und mag das eigene Gedächtnis mittels Rats- und Bürgerinformationssystem noch einmal auffrischen und Erinnerungslücken schließen, damit er oder sie die Öffentlichkeit zutreffend und wahrheitsgemäß unterrichten kann.“

Matrix wird neu formuliert

Reaktionen auf Pielluschs Aussagen aus der Kommunalpolitik sind nicht bekannt geworden. Aus fast allen politischen Lagern ist aber der Ruf nach Denkpause, Innehalten oder Moratorium zu hören. Die Stadtverwaltung hat allerdings begonnen, die Auftragsvergabe auf neue Beine zu stellen: Gemeinsam mit der Bremer Anwaltskanzlei Castringius, die das gesamte Verfahren von Anfang an begleitet, wird eine neue Bewertungsmatrix erarbeitet.

Das hat Stockum der Auepost auf Anfrage mitgeteilt. Die Bewertungsmatrix für die Entwürfe der Planungsbüros ist ein zentrales Instrument in der zweiten Phase der Auftragsvergabe. In dieser sogenannten Verhandlungsrunde werden in Gesprächen mit den Entwurfsverfassern Details ihrer Vorschläge erörtert, Fragen geklärt und der Spielraum für Veränderungen ermittelt.

Die Bewertungsmatrix ist der Teil des früheren Vergabeverfahrens, den das Büro Planorama gerichtlich angegriffen hat. Die Berliner Planer waren im Wettbewerb zur Neugestaltung als Sieger hervorgegangen. In der zweiten Runde des Wettbewerbs hatte die Stadt aber das hannoversche Büro Kerck und Partner bevorzugt.

Stockum ergänzt: „Der Bürgermeister ist verpflichtet, ausschließlich rechtssichere Beschlüsse umzusetzen und bereitet zugleich die Entscheidungsgrundlagen für den Rat vor.“ Da das Verfahren nun teilweise wiederholt werde, sei am Ende eine neue Zuschlagsentscheidung erforderlich. In diesem Zusammenhang werde der Rat auch über die Aufhebung des ursprünglichen Zuschlags beschließen.

AfD: „Nüchtern aufarbeiten“

In die Phalanx von CDU, Grünen, FDP und Freien Wählern stellt sich inzwischen auch die AfD. Deren Fraktionsvorsitzender Nicolas Lehrke verlangt eine „nüchterne Aufarbeitung, echte Beteiligung und schrittweise Entscheidungen“. Erst müsse ein belastbares Fundament geschaffen werden. Dann könnten weitere Schritte folgen.

Lehrke: „Bei einem solchen Millionenprojekt ist Sorgfalt keine Verzögerung, sondern Pflicht.“ Das Motto der Stunde sei „Erst auswerten, dann sauber neu aufsetzen“. Die Innenstadt solle erhalten, gepflegt und verbessert werden. Sie darf nach Meinung der AfD „nicht gegen den Willen vieler Betroffener umgekrempelt werden“.

Lehrke erklärt, der Hinweis des Oberlandesgerichts und die Reaktion der Stadt seien „ein Einschnitt“. Ein einfaches „Weiter so“ könne es nicht geben. Jetzt müsse „der Sachverhalt zunächst bei allen Beteiligten sacken“. Danach müsse er vollständig ausgewertet werden. Das gelte rechtlich, politisch und fachlich.

Lehrke warnt vor Hektik

„Die Innenstadt ist zu wichtig für Hektik. Sie ist aber auch zu wichtig für Stillstand“, heißt es in der Stellungnahme der AfD: Wunstorf brauche nun ein tragfähiges Fundament für die weiteren Entscheidungen. Aus Sicht der AfD muss die sogenannte Phase 0 ernst genommen werden. Sie dürfe kein Feigenblatt sein, sondern müsse eine „echte Klärungsphase werden“. Dabei seien Bürger, Eigentümer, Mieter, Einzelhandel, Gastronomie, Werbegemeinschaft, Heimatverein und Bürgerinitiative einzubeziehen.

Zu klären seien vor allem die Kosten, rechtliche Risiken, die Folgen für Grundstückseigentümer, Bauzeiten, die Auswirkungen auf den Handel und die Frage, welche Eingriffe wirklich notwendig seien. Die Kanäle müssten saniert werden. Aber daraus folge nicht automatisch, dass die Innenstadt grundlegend umgestaltet werden müsse.

Die AfD unterstütze daher eine „Phase 0, die diesen Namen verdient“. Der neu gewählte Rat müsse die Möglichkeit bekommen, das Gesamtvorhaben Schritt für Schritt zu behandeln. Lehrke: „Nicht alles darf in einem großen Paket entschieden werden. Sinnvoller sind klare Einzelentscheidungen.“ So bleibe nachvollziehbar, worüber abgestimmt werde und welche Folgen jeder Beschluss habe. Wunstorf brauche eine rechtssichere, bezahlbare und bürgernahe Sanierung.

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Kommentare


  • Guido sagt:

    Die Überschrift trifft den Zustand dieses Projekts unfreiwillig sehr genau: Es wirft immer neue Fragen auf.

    Nur leider sind es fast immer Folgefragen. Welcher Rat entscheidet? Welches Planungsbüro bekommt den Auftrag? Wie wird die Bewertungsmatrix formuliert? Welche Beteiligungsphase kommt noch? Welche rechtlichen Folgen entstehen für Eigentümer? Welche Kosten stehen im Raum?

    All das sind wichtige Fragen. Aber sie schieben die eigentliche Ursprungsfrage immer weiter nach hinten:

    Warum wird dieser grundlegende Umbau überhaupt gemacht?

    Die ursprünglichen Begründungen bleiben dabei wie ein geschützter Altbestand unangetastet stehen. Gerade die technische Ausgangsbehauptung müsste aber endlich konkret geprüft werden. Den Bürgern wurde über längere Zeit vermittelt, die Sanierung der Fußgängerzone sei schon deshalb notwendig, weil Leitungen und Rohre erneuert werden müssten. Offen bleibt aber, ob diese Begründung tatsächlich trägt.

    Welche Leitungen sind konkret schadhaft? Wo liegen sie? Betrifft das wirklich den Bereich der Fußgängerzone in dem Umfang, der einen grundlegenden Umbau rechtfertigen soll? Oder liegen maßgebliche Problemabschnitte womöglich an anderer Stelle, etwa unter befahrenen Straßen wie der Langen Straße?

    Wenn schadhafte Leitungen vorhanden sind, müssen sie selbstverständlich instand gesetzt werden. Aber technische Instandhaltung ist nicht automatisch eine Legitimation für einen umfassenden Stadtumbau mit Wettbewerbsverfahren, Sanierungsgebiet, Eigentümerfolgen und Grundbuchvermerken.

    Eine echte Klärungsphase müsste daher nicht nur klären, wie dieses Projekt weiter abgewickelt wird. Sie müsste zuerst klären, ob die ursprünglichen Begründungen überhaupt tragen.

    Sonst werden immer neue Fragen produziert, während die entscheidende alte Frage unangetastet bleibt:

    Was ist konkret wo kaputt, und warum folgt daraus zwingend dieser Umbau der Fußgängerzone?

  • Anonym sagt:

    Das eine hat nichts mit dem andren zu tun. Aber es ist bestimmt billiger, den Untergrund zu sanieren, wenn man für den parallelen Umbau des Obergrundes Fördergelder bekommen kann. Die Straßen sind dann vielleicht praktischerweise schon weggebaggert. Wo genau die Schäden sind, kann man hier nachschauen: https://www.wunstorf.de/innenstadt-einkaufen/innenstadtsanierung/kanaele/

    • Guido sagt:

      Vielen Dank für den Link zur Kanaluntersuchung. Genau dieses Dokument zeigt aus meiner Sicht aber eher weiteren Klärungsbedarf, als dass es die Diskussion abschließend beantwortet.

      Denn natürlich hat die Frage der Leitungen etwas mit der Innenstadtsanierung zu tun, wenn die Erneuerung von Rohren und Kanälen immer wieder als Begründung für den grundlegenden Umbau herangezogen wird. Dann muss auch nachvollziehbar sein, welche Schäden konkret wo liegen und warum daraus zwingend dieser Umbau der Fußgängerzone folgen soll.

      Die Auswertung zeigt zwar Untersuchungsbereiche, Schadenskategorien und einzelne Kamerabilder. Für den normalen Leser bleibt aber schwer nachvollziehbar, welche Schäden exakt welchem Straßenabschnitt zuzuordnen sind. Die Bilder mit beschädigten Rohren wirken natürlich eindrucksvoll. Entscheidend ist aber nicht, dass irgendwo ein Rohr schadhaft aussieht. Entscheidend ist: Wo genau wurde dieses Bild aufgenommen? Welchem Straßenabschnitt ist es zuzuordnen? Liegt der Schaden tatsächlich im eigentlichen Fußgängerzonenbereich, der nun grundlegend umgebaut werden soll?

      Diese Verortung ist für mich nicht ausreichend transparent. Die Bilder erzeugen eine starke Suggestion, führen aber keinen sauber überprüfbaren Nachweis im Sinne von: Dieser konkrete Schaden liegt an dieser konkreten Stelle und rechtfertigt genau diese Maßnahme.

      Hinzu kommt die fehlende Relation. Die Lange Straße endet nicht im Bereich der Fußgängerzone, sondern führt weiter bis zur Haster Straße. Gerade dieser befahrene Abschnitt mit täglichem Autoverkehr, Lieferverkehr und schwereren Fahrzeugen wäre für einen Vergleich besonders interessant. Wenn ausgerechnet in der vergleichsweise wenig belasteten Fußgängerzone die Schäden als zentrales Argument erscheinen, während der stärker belastete Abschnitt nicht ebenso transparent gegenübergestellt wird, bleibt eine naheliegende Frage offen.

      Warum wird nicht klar gezeigt, wie der Zustand der Leitungen im eigentlichen Fußgängerzonenbereich im Vergleich zu den stärker befahrenen Abschnitten der Langen Straße aussieht?

      Auch das Argument, es sei vielleicht billiger, den Untergrund gleich mitzusanieren, wenn oben ohnehin umgebaut werde, beantwortet die Ursprungsfrage nicht. Es setzt ja bereits voraus, dass der Obergrundumbau kommt. Genau diese Voraussetzung ist aber der Streitpunkt.

      Technische Instandhaltung kann notwendig sein. Aber daraus folgt nicht automatisch ein umfassender Stadtumbau mit Wettbewerbsverfahren, Sanierungsgebiet, Eigentümerfolgen und Grundbuchvermerken.

      Kurz gesagt: Das Dokument zeigt Schäden. Es zeigt aber nicht ausreichend nachvollziehbar, ob diese Schäden dort liegen, wo sie politisch als Begründung gebraucht werden, und ob daraus wirklich dieser große Umbau folgt.

      Die Kernfrage bleibt deshalb bestehen:

      Was ist konkret wo kaputt, und warum folgt daraus zwingend dieser Umbau der Fußgängerzone?

  • Anonym sagt:

    Guido hat vollkommen Recht und das Eine hat mit dem Anderen sehr wohl etwas zu tun.

    Wer jahrelang damit wirbt, über die „schönste Innenstadt der Region“ zu verfügen, der macht sich komplett unglaubwürdig, wenn er plötzlich feststellt, dass genau diese „schönste Innenstadt der Region“ komplett saniert werden muss.

    Ich erwarte, dass vor den bevorstehenden Kommunal-Wahlen die Aufträge noch schnell erteilt werden, um den Nachfolgern das Zurückrudern zu erschweren. Die Steilvorlage bzw. Blaupause dazu gab ja der Bundestag selber, als er bereits abgewählt am 18. März 2025 in der letzten Sitzung des 20. Bundestags noch schnell drei Punkte durchdrückte:

    – Schuldenbremse / Verteidigung
    Ausgaben für Verteidigung und bestimmte sicherheitspolitische Bereiche werden ab einer Schwelle von 1 % des nominalen BIP nicht mehr auf die Schuldenbremse angerechnet

    – „Sondervermögen“ Infrastruktur / Klimaneutralität
    Ein neues „Sondervermögen“ von 500 Milliarden Euro wurde im Grundgesetz verankert.

    – Schuldenbremse der Länder
    Die Länder erhielten ebenfalls neuen Verschuldungsspielraum: zusammen bis zu 0,35 % des BIP. Vorher durften die Länder grundsätzlich keine neuen Schulden aufnehmen.

    –> Im neu gewählten Bundestag hätten AfD und Linke zusammen eine Sperrminorität von mehr als einem Drittel gehabt und damit Grundgesetzänderungen blockieren können. Deshalb wollten Union und SPD die Änderung noch mit der alten Sitzverteilung durchbringen, zusammen mit den Grünen.

    Und genau das Gleiche erwarte ich von Herrn Piellusch mit seinen Gleichgesinnten. Schnell noch Nägel mit Köpfen machen, damit man den Nachfolgern danach vorwerfen kann, dass sie bereits beschlossene Verträge aus Kostengründen nicht mehr zurückdrehen können.

    Und da es die Regel gibt: „Wie im Großen so auch im Kleinen“ erwarte ich genau die gleichen Taschenspielertricks auch VOR den bevorstehenden Wahlen in Wunstorf.

    Und dann wundern sich diese „Politiker“ wieder, dass die Bevölkerung politikerverdrossen ist.
    Die Bevölkerung ist nicht politikverdrossen, nein, sie ist politikerverdrossen.

  • Frank Ludowig sagt:

    Ein Aspekt geht in der gesamten Diskussion bisher fast völlig unter:

    Immer wieder ist von rund zehn Millionen Euro Fördermitteln die Rede. Tatsächlich verteilt sich diese Summe nach derzeitigem Stand jedoch auf etwa 15 Jahre und auf zahlreiche unterschiedliche Maßnahmen im gesamten Sanierungsgebiet. Für die eigentliche Umgestaltung der Fußgängerzone bleibt damit pro Jahr nur ein vergleichsweise geringer Förderanteil.

    Umso berechtigter ist die Frage, ob der enorme organisatorische und finanzielle Aufwand überhaupt noch in einem angemessenen Verhältnis dazu steht. Wettbewerbe, Planungsbüros, externe Beratungen, vergaberechtliche Begleitung, spezialisierte Anwaltskanzleien, das Sanierungsmanagement, das Innenstadtbüro und der erhebliche Verwaltungsaufwand verursachen ebenfalls hohe Kosten. Die Bürger haben deshalb ein berechtigtes Interesse zu erfahren, was dieses gesamte Verfahren inzwischen kostet und welcher tatsächliche finanzielle Vorteil am Ende überhaupt noch verbleibt.

    Vor diesem Hintergrund erscheint es umso wichtiger, jetzt nicht unter Zeitdruck Entscheidungen zu treffen.

    Viel entscheidender als die Frage, welcher Rat am Ende entscheidet, ist ohnehin die Frage, auf welcher Grundlage entschieden wird.

    Inzwischen herrscht bei CDU, Grünen, FDP, Freien Wählern und AfD weitgehend Einigkeit, dass es zumindest ein Innehalten, eine echte Klärungsphase oder ein Moratorium braucht. Das sollte zu denken geben.

    Demokratie bedeutet nicht, einmal getroffene Beschlüsse um jeden Preis durchzuziehen. Demokratie bedeutet auch, neue Erkenntnisse zu berücksichtigen und Entscheidungen zu korrigieren, wenn sich zeigt, dass Verfahren fehlerhaft waren, rechtliche Risiken bestehen oder der Widerstand der Betroffenen erheblich größer ist als angenommen.

    Niemand verliert sein Gesicht, wenn er einen Fehler korrigiert. Im Gegenteil: Das ist Ausdruck einer funktionierenden Demokratie.

    Deshalb wäre es aus meiner Sicht nur folgerichtig, wenn über die endgültige Gestaltung der Innenstadt der neu gewählte Rat entscheidet. Er verfügt über ein aktuelles Mandat der Wählerinnen und Wähler und kann die Ergebnisse einer echten Beteiligungsphase unvoreingenommen bewerten. Bei einem Projekt, das Wunstorf für Jahrzehnte prägen wird, sollten Transparenz, Gründlichkeit und Bürgerbeteiligung wichtiger sein als Geschwindigkeit.

  • Mike sagt:

    Und immer die gleichen Stimmungsmacher, mit ihren gleichen verfassten Texten, wahrscheinlich steck hinter den ganzen „Fake-Namen“ auch nur eine Person. Auf Facebook kann man es ja auch deutlich sehen.

    • Anonym sagt:

      Genau Mike und Du gehörst zum großen Anonymus-Kreis dazu. Vielleicht nenne ich mich ab sofort auch Dennis oder Kevin, damit der schlaue Mike keine Angriffsfläche mehr hat.
      Aber es ist wieder mal ein kleiner Angriff der billigsten Art, denn wenn jemand nicht mehr weiterkommt mit Argumentation ad rem – klar – dann wechselt man zu Argumentation ad hominem.

    • Anneliese B. sagt:

      Mike, Ihr Kommentar sagt leider nichts zur Sache.

      Wenn an den vorgebrachten Argumenten etwas falsch ist, kann man das ja konkret benennen: Welche Aussage stimmt nicht? Welche Frage ist unberechtigt? Welche technische oder verfahrensrechtliche Kritik ist falsch?

      Stattdessen sprechen Sie nur von „Stimmungsmachern“, „Fake-Namen“ und Facebook. Das ersetzt aber keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema.

      Außerdem ist „Mike“ nun auch nicht gerade ein notariell beglaubigter Klarname. Sich über angebliche Fake-Namen zu beschweren, während man selbst unter einem Vornamen schreibt, ist daher eher dünn.

      Entscheidend bleibt doch die Sache: Das Innenstadtprojekt wirft Fragen auf zu Vergabe, Bewertungsmatrix, Bürgerbeteiligung, Kanälen, Eigentümerfolgen, Kosten und Zuständigkeit des Rates. Wer diese Fragen für falsch hält, sollte sie inhaltlich beantworten, statt die Fragesteller pauschal als Stimmungsmacher abzutun.

    • Anonym sagt:

      Mike – unser führender Verschwörungstheoretiker – Respekt!

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