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Schwere LKWs: Grüne kritisieren Stadt für Ausnahmen in der Fußgängerzone

02.08.2021 • Redaktion • Aufrufe: 1080

Fahren zu viele schwere Lastwagen durch die Wunstorfer Fußgängerzone und machen das Pflaster kaputt? Die Grünen sagen: Ja. Die Stadt sagt: Nein.

02.08.2021
Redaktion
Aufrufe: 1080
LKW in Fußgängerzone
Schwerer Lieferverkehr in der Wunstorfer Fußgängerzone | Foto: privat

Wunstorf (red). Das Pflaster der Wunstorfer Fußgängerzone befindet sich nicht im allerbesten Zustand. Während die markante zweifarbige Pflasterung den Charakter der Fußgängerzone prägt und den meisten daher vor allem optisch auffällt, bemerken andere ganz hand- bzw. fußfeste Probleme: Denn bisweilen sind vor allem die roten Pflastersteine alles andere als fest. Ursächlich dafür sind in der Regel schwere Fahrzeuge, die den Untergrund stark belasten.

Dass zu viel Schwerlastverkehr ein Problem für die filigran gepflasterte Fußgängerzone ist, war der Politik schon bei der letzten Sanierung der Langen Straße bewusst. Vor 5 Jahren bat der Wunstorfer Ortsrat daher die Verwaltung, eine Beschränkung für schwerere Fahrzeuge anzuordnen. Die Parteien waren sich damals einig, ein Verbot zu bewirken, um das Pflaster langfristig zu schonen. Der Verwaltungsausschuss kam der Bitte nach, die 20-Tonner aus der Langen Straße, Nord- und Südstraße herauszuhalten, und so gilt nun seit 2017 eine Tonnagebeschränkung für die Fußgängerzone: Fahrzeuge über 7,5 Tonnen dürfen den Bereich normalerweise nicht befahren, entsprechende Verkehrsschilder weisen an den Zufahrten auf das Verbot hin.

Zu viele Ausnahmen?

Doch es gibt Ausnahmen: Müllfahrzeuge müssen sich nicht daran halten, und auch andere Verkehrsteilnehmer haben die Möglichkeit, sich bei der Stadt eine Ausnahmegenehmigung erteilen zu lassen. Dazu muss nur ein entsprechender Grund angegeben und eine Verwaltungsgebühr bezahlt werden. Denn schon im selben Jahr des Verbots kamen Anfragen von Geschäften, ob man das Befahren doch wieder erlauben könne. Und auch der Weihnachtsmarkt wäre ohne schwere Fahrzeuge kaum zu errichten gewesen.

Grünen-Kommunalpolitiker Peter Scholz, Mitglied im Wunstorfer Ortsrat, fordert von der Stadtverwaltung nun eine strengere Handhabung des Fahrverbots für schwere Lastwagen in der Fußgängerzone. Denn immer wieder seien 20-Tonner für Warenanlieferungen in der Fußgängerzone zu sehen, während gleichzeitig Klagen über den Zustand der Fußgängerzone zu hören seien: für Menschen mit und ohne Einschränkungen sei es infolge wackeliger Steine beschwerlich, dort zu laufen.

Zuletzt wurde der Platz vor der Stadtkirche mit neuem Belag versehen (Archiv) | Foto: Daniel Schneider

„Warum erlässt die Verwaltung Ausnahmegenehmigungen und nimmt billigend in Kauf, dass die Straße dadurch geschädigt wird?“, fragt Scholz. Die Kosten für die Renovierung von jährlich 50.000 Euro würden aus der öffentlichen Kasse bezahlt. „Wir Grünen möchten eine Anlieferung der Waren durch die Hintereingänge der Geschäfte und fordern die Verwaltung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Ausnahmegenehmigungen auch wirklich nur in absoluten, nachprüfbaren Fällen erteilt werden.“ Bestehende Genehmigungen sollten dahingehend überprüft und gegebenenfalls rückgängig gemacht werden, Verstöße auch nicht toleriert werden, so der Ortsratsherr.

Stadt hat nur 2 permanente Ausnahmen erteilt

Der Eindruck, dass immer mehr schwere LKWs die Fußgängerzone befahren, scheint jedoch zu trügen. Die Stadt teilte auf Nachfrage der Auepost mit, dass es in den letzten Jahren keine wesentlichen Veränderungen bei den Ausnahmegenehmigungen gegeben habe. Derzeit gebe es nur 2 Dauerausnahmegenehmigungen, seit 2019 habe es zudem nur 9 Einzelausnahmegenehmigungen gegeben. Letztere hätten dabei weniger mit Warenanlieferungen zu tun, sondern stünden vor allem in Zusammenhang mit Sanierungsarbeiten an Gebäuden, etwa für den Gerüstbau.

Ablehnungen von gestellten Ausnahmeanträgen zum Überschreiten der Tonnagebeschränkung habe es bisher noch nie gegeben, räumte Stadtsprecher Alexander Stockum allerdings ein. Das habe jedoch damit zu tun, dass entsprechende Anfragen vorab mit der Verwaltung besprochen würden – haben die Anträge keine Aussicht auf Erfolg, werden sie erst gar nicht gestellt. Wenn dann doch eine Ausnahme gemacht werde, würden außerdem auch Auflagen erteilt und Sicherheitsleistungen verlangt, um eventuelle Folgeschäden abzusichern.

Letztendlich haben wir ein Interesse an dem Erhalt von Geschäften, welche mit zur Frequenz der Fußgängerzone beitragen und sie dementsprechend attraktiv machen

Stadtsprecher Alexander Stockum

Die Dauerausnahmen, die für jeweils ein Jahr erteilt werden und dann erneuert werden müssen, gibt es nur für Geschäfte, deren Lieferanten keine kleineren Fahrzeuge haben und ihre Touren über mehrere Städte hinweg planen: Man wolle als Stadt die Existenz von Geschäften nicht gefährden, wenn andernfalls Lieferverkehr bestimmte Geschäfte nicht mehr anfahren könne, erklärte Stockum weiter. Daher würden entsprechende Genehmigungen erteilt, die letztlich zum Erhalt der Geschäfte beitrügen und die Fußgängerzone attraktiv machten. Das läge im Interesse der Stadt.

Keine Duldung von Verstößen

Stillschweigend toleriert werden Verstöße gegen das Befahrensverbot von der Stadt keinesfalls: Auch wenn primär die Polizei für die Einhaltung der Regelung zuständig ist und den fließenden Verkehr überwacht, kontrolliert auch die Stadt die Regelungen, wenn auch nicht permanent und flächendeckend. Kontrollen gibt es jedoch stichprobenhaft: Dabei wurden in den vergangenen zweieinhalb Jahren 3 Verwarngelder verhängt, als Fahrzeuge über 7,5 Tonnen ohne Ausnahmegenehmigung die Fußgängerzone nutzten.

Die Beschwerde von Scholz ist übrigens die erste ihrer Art: Hinweise auf zu viele schwere LKWs sind bei der Stadt seit Bestehen des Verbots nicht eingegangen.

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Kommentare


  • B.K. sagt:

    Schade das es die Auepost Zeitung nicht mehr gibt, aber im Internet kann man
    auch alles verfolgen.Danke dafür.

  • Basti g. sagt:

    Hauptsache die Grünen nehmen plastikkabelbinder um ihre wahlplakate aufzuhängen ! Man könnte ja auch Draht nehmen

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