Wunstorfer Auepost
[Anzeige]

Autofahrer durchbricht Absperrung zum Steinhuder Schützenfestumzug

21.07.2024 • Redaktion • 2 Min.Kommentare: 1

Ein Mercedesfahrer missachtete am Freitagnachmittag eine Straßensperre im Zusammenhang mit den Steinhuder Festumzügen zum Schützenfest. Der Scheibenausmarsch hatte kurz zuvor begonnen. Nun ermittelt die Polizei in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Autofahrer.

21.07.2024
Redaktion
2 Min.
Feuerwehr stoppt den Verkehr während des Schützenfestumzuges in Wunstorf (Symbolbild)

Steinhude (red). Am zurückliegenden Freitag hatte das Steinhuder Schützenfestwochenende noch nicht lange begonnen, als ein Autofahrer die Absperrung zur Festumzugsstrecke missachtete. Gegen 16.15 Uhr ignorierte der Mercedesfahrer die Straßensperre, die im Zusammenhang mit dem zu diesem Zeitpunkt stattfindenden ersten Festumzug des Schützenfestwochenendes eingerichtet worden war.

Der Scheibenausmarsch hatte kurz zuvor am Schützenheim begonnen. Der Fahrer des Mercedes lenkte seinen Wagen an der Straßensperrung vorbei und steuerte damit Richtung Festumzugsstrecke.

Polizei ermittelt

Gefährdet wurde bei dem Fahrmanöver niemand, wie das Polizeikommissariat Wunstorf heute mitteilte. Aufgrund der Missachtung der Absperrung wurde zur weiteren Aufklärung jedoch ein Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, teilte die Polizei weiter mit. Ermittelt werde wegen des Verdachts des nicht befolgten Haltegebots.

Mit größeren Konsequenzen hat der Mercedesfahrer jedoch wahrscheinlich nicht zu rechnen. Solange niemand gefährdet wird, ist das Umfahren einer vorübergehend eingerichteten Straßensperre – die von der Polizei oder Feuerwehr eingerichtet sein können – kein schweres Delikt. Solange niemand gefährdet wird, ist das Umfahren einer Sperrung kein strafrechtlich relevantes Verhalten. Das Ignorieren von polizeilichen Signalen oder Absperrungen kann jedoch gemäß der Straßenverkehrsordnung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Solange niemand gefährdet wird, ist das Umfahren einer Sperrung kein strafrechtlich relevantes Verhalten. Das Ignorieren von polizeilichen Signalen ist jedoch gemäß der Straßenverkehrsordnung als Ordnungswidrigkeit einzuordnen.

Für das Missachten polizeilicher Signale werden verschieden hohe Bußgelder und gegebenenfalls auch ein Eintrag in der Verkehrssünderkartei fällig. Bei der Missachtung eines Haltegebots durch einen Polizisten sind etwa 70 Euro Bußgeld und ein Punkt „in Flensburg“ möglich.

Die Polizei Wunstorf bittet mögliche Zeugen des Vorfalls, sich unter Telefon (05031) 9694-115 zu melden.

Aufrufe: 3199
[Anzeige]
[Anzeigen]
Auepost wird unterstützt von:

Kommentare


  • Basti g. sagt:

    Beschreibung vom mercedes wäre interessant

  • Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    Kontakt zur Redaktion

    Tel. +49 (0)5031 9779946
    info@auepost.de

    [Anzeigen]

    Artikelarchiv

    Auepost auf …