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Bewässerungsverbot in der Region Hannover

22.06.2023 • Redaktion • 2 Min.Kommentare: 6

Ab 6. Juli: Liegt die Temperatur über 24 Grad, dürfen Gärten, Felder oder Anlagen vor allem nachmittags nicht mehr bewässert werden.

22.06.2023
Redaktion
2 Min.
Bewässerung auf einem Wunstorfer Feld (Symbolbild)

Region (red). Mit einer Allgemeinverfügung reagiert die Region Hannover auf den historisch niedrigen Grundwasserstand in und um Hannover. Steigt die Außentemperatur über 24 Grad Celsius, ist es dann im Zeitraum von 11 bis 18 Uhr untersagt, land- und forstwirtschaftliche Flächen, öffentliche und private Grünanlagen wie Gärten und Parks sowie Sportanlagen mit stationären und mobilen Anlagen zu bewässern. Dazu zählen auch Rasensprenger. Die Regelung tritt am 6. Juli 2023 in Kraft und gilt sowohl für Wasserentnahmen aus dem öffentlichen Versorgungsnetz als auch aus Brunnen und Oberflächengewässern. Die gültigen wasserrechtlichen Erlaubnisse für Feldberegnungen werden insoweit eingeschränkt.

Effektives Bewässern im Blick

„Mit der Allgemeinverfügung wollen wir dazu beitragen, Wasser zu sparen und so der Verschärfung der Situation hinsichtlich der fortlaufenden Zehrung unseres Wasserdargebots im Zuge des festzustellenden Klimawandels entgegenwirken“, betonte der Regionspräsident. „Eine Einschränkung der Beregnung trägt hierzu bei. Wasser, das tagsüber ab der Temperaturmarke 24 Grad Celsius eingesetzt wird, verdunstet zum großen Teil ungenutzt“, so Steffen Krach.

Eine Auswertung der durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vorgelegten Messdaten zeigt einen historisch niedrigen Grundwasserstand in der Region Hannover. Demnach hat sich die defizitäre Wasserbilanz nach den Trockenjahren 2018, 2019, 2020 auch im Jahr 2022 fortgesetzt. Die Region Hannover als zuständige Untere Wasserbehörde folgt damit dem Beispiel anderer niedersächsischer Landkreise: In Nienburg, Vechta, Peine oder der Grafschaft Bentheim wurden entsprechende Verfügungen zum Schutz der Ressource Wasser bereits in Kraft gesetzt. 

Jens Palandt, Dezernent für Umwelt, Klima, Planung und Bauen der Region Hannover, ergänzt: „Der Region Hannover ist bewusst, wie weitreichend die Auswirkungen dieser Allgemeinverfügung sind. Aus diesem Grund haben wir auch bereits im Vorfeld mit dem Landvolk und dem Regionssportbund Klärungsgespräche geführt und dabei wichtige Hinweise bekommen. Diesen Austausch werden wir fortsetzen und gemeinsam nach Lösungen suchen“, so der Dezernent.

Jens Palandt (Archiv)

Die Folgen des Klimawandels würden jedoch zum Handeln zwingen, da eine Entspannung der Wetterlage nicht absehbar sei. Wasser sei das wichtigste Lebensmittel. Palandt bittet deshalb darum, den privaten Verbrauch insbesondere an heißen Tagen und in Hitzeperioden entsprechend anzupassen.

Kontrollen angekündigt

Die Allgemeinverfügung wird bis zum 30. September 2023 gelten, kann aber bei einer sich abzeichnenden Änderung der Situation von der Region Hannover widerrufen werden. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Region Hannover hat angekündigt, dazu anlassbezogene Kontrollen vorzunehmen.

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Kommentare


  • Lydia Bertani sagt:

    Hoffentlich hat man das auch den Regenwolken (mobile Anlagen) gesagt!
    Oder müssen diese aus Gehorsamsgründen zugunsten des allgemeinen Klimanotstandes besser verschwiegen oder in ebendiesen Klimanotstand umgedeutet werden? Ist doch egal, wie das Wetter ist: Immer böse!

    Morgen dann:
    Wir müssen gemeinsam die Nordsee austrinken, damit in Fidschi nicht die Fische ersaufen.

    • Querdenker sagt:

      Bei Wolken handelt es sich nicht um mobile Anlagen sondern um fliegende Bauten. Dadurch sind diese nicht davon betroffen.

  • Lydia Bertani sagt:

    Vom Prinzip her ist das Thema „Wasser“ ideologiegetrieben und dient primär der Umsetzung der Agenda2030, hier speziell des Zieles 6 der SDSGs.
    Motto: Die Menschen müssen doch einsehen, dass sich eine Elite um diese wertvolle Ressource kümmern muss und diese das Recht bekommt, sie an die zu verteilen, die ihr gehorcht.

    „Liegt die Temperatur über 24 Grad..“ ohne dabei verfügbare Bestände zu betrachten, sollte die Absurdität leicht erkennbar machen!

    • Carsten Liersch sagt:

      Ach Gott, jetzt kommen wieder die Verschwörungstheorien auf den Tisch.
      So einen Unsinn habe ich schon lange nicht mehr gehört.

      Das der Klimawandel mittlerweile bittere Realität ist, sollte auch der oder die Allerletzte begriffen haben.

      • Lydia Bertani sagt:

        Ach wirklich?
        Welche von mir genannte Verschwörungstheorie haben Sie denn identifiziert?
        Und wenn es um Klimawandel geht: Den streitet kein intelligenter Mensch ab, denn den gibt es schon immer, auch vor dem Erscheinen des Menschen.
        Für den „menschengemachten“ habe Sie sicherlich Beweise, die sie im TV gesehen haben, selbst nicht ansatzweise geprüft haben, richtig?
        Alle gehorsam geglaubt, mehr nicht.
        Muss man ja auch nicht, denn der Fernseher ist ja für viele der unfehlbare Gott der Wahrheit!
        Mit dem unreflektierten Abspulen von Textbausteinen ist es nicht getan, auch wenn man sich in moralischer Überlegenheit zu wälzen glaubt. Fällt Ihnen wie anderen sowieso auf die eigenen Füße, diese Überheblichkeit.

  • Susanne sagt:

    Es stellt sich die Frage, wie „knapp“ das Wasser tatsächlich war, wenn man es in den Harz-Talsperren über die üblichen Sicherheitsreserven hinaus speicherte, um letztlich das Hochwasser der Leine zu unterstützen. Diese Maßnahme wirft Zweifel auf die offizielle Darstellung von akuter Wasserknappheit. War die Beschränkung der Bewässerung wirklich notwendig oder lediglich eine präventive Reaktion ohne Rücksicht auf bestehende Wasserreserven? Eine differenziertere Betrachtung scheint geboten, um einseitige Narrative zu vermeiden.

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