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Fast über den B441-Rastplatz geschleudert

25.05.2023 • Redaktion • Aufrufe: 3605

Dass ein Alkoholtest freiwillig ist, wusste der Fahrer noch, als die Polizei ihn dazu aufforderte. Zuvor hatte der Mann seinen Wagen in den Straßengraben nahe Bokeloh gesetzt.

25.05.2023
Redaktion
Aufrufe: 3605
Parkplatz an der B441 (Archiv)

Wunstorf (red). Am vergangenen Samstagabend kam es auf der B441 zwischen Wunstorf und Altenhagen zu einem Verkehrsunfall. Auf Höhe der dortigen Rastplätze war ein Autofahrer aus Garbsen in Richtung Altenhagen unterwegs gewesen.

Auf Höhe der rechten Parkplatzzufahrt verlor der 59-Jährige dann die Kontrolle über seinen Skoda, kam von der Fahrbahn ab und schleuderte mit dem Fahrzeug in den Straßengraben.

Andere Verkehrsteilnehmer, die den Unfall bemerkt hatten, hielten an, leisteten dem Garbsener erste Hilfe und riefen die Polizei. Bereits die Ersthelfer registrierten, dass der Unfallfahrer offenbar unter dem Einfluss von Alkohol stand.

Fahrer verweigert einen Alkoholtest

Diesen Eindruck hatten auch die eintreffenden Polizeibeamten, konnten den Verdacht aber nicht vor Ort verifizieren – der Fahrer lehnte die Durchführung eines Alkoholtests ab. Aufgrund des bestehenden Verdachtes kam der Garbsener um die Bestimmung seines Alkoholspiegels jedoch nicht herum – nun wurde direkt die Entnahme einer Blutprobe veranlasst.

Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein. Der Führerschein des Mannes wurde vorläufig beschlagnahmt.

Bei Trunkenheit im Verkehr, die in der Regel spätestens bei 1,1 Promille oder unsicherer Fahrweise erreicht ist, bleibt es nicht bei Punkten in der Verkehrssünderkartei oder Führerscheinverlustgefahr: Wer aufgrund Alkoholkonsums nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu steuern, und dennoch am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Straftat, die in Paragraph 316 des Strafgesetzbuches beschrieben ist. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu einem Jahr Gefängnis. Das Wiedererlangen des Führerscheins kann an hohe Hürden geknüpft sein: der sogenannten Idiotentest, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), steht normalerweise spätestens ab 1,6 Promille an.
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