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Haarscharf über die Fahruntüchtigkeitsgrenze

11.11.2018 • Daniel Schneider • Aufrufe: 279
11.11.2018
Daniel Schneider
Aufrufe: 279

In einer Verkehrskontrolle zeigte der Alkoholtest bei einem Wunstorfer Autofahrer ganze 0,04 Promille „zu viel“ an.

Dienstkleidung der Wunstorfer Polizei (Symbolbild) | Foto: Daniel Schneider

Wunstorf (red). Die Wunstorfer Polizei schien selbst Mitleid zu haben: Heute Morgen, am frühen Sonntag um 6 Uhr, kontrollierten Beamte einen Golffahrer in Wunstorf und ließen den 40-Jährigen „ins Röhrchen pusten“.

Der Atemalkoholtest ergab dabei das Ergebnis von 1,14 Promille. Die Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat verläuft bei 1,10 Promille Alkoholkonzentration im Blut. Die 0,04 Promille machen hier also den Unterschied zwischen strafbarem Verhalten und „Glück im Unglück“, wie die Polizei anmerkte.

Führerschein einkassiert

Der Führerschein des Autofahrers wurde sichergestellt und eine Blutprobe entnommen. Nun kann der Mann nur noch darauf hoffen, dass deren Ergebnis niedriger ausfällt als der Atemalkoholtest. Dann drohen ihm „nur“ ein Monat Fahrverbot, 500 Euro Geldbuße und 2 Punkte in Flensburg.

INFO: Alkotest und Blutprobe
Der Atemalkoholwert ist ein recht guter Anhaltspunkt, das Gesetz orientiert sich jedoch am Blutalkoholwert. Daher wird zur Beweisführung im Verdachtsfalle grundsätzlich eine Blutprobe veranlasst, um die Tat gerichtsfest beweisen zu können. Mit einem Alkotest geht das nicht, denn dieser ist zu unzuverlässig. Der Atemalkoholtest ist immer freiwillig, Polizisten brauchen dazu die Einwilligung des Autofahrers.

Bestätigt sich hingegen das ursprüngliche Ergebnis, wäre die sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit verwirklicht gewesen – was in der Regel ein Jahr Führerscheinentzug plus einkommensabhängige Geldstrafe und 3 Punkte in der Verkehrssünderdatei bedeutet.

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Kommentare


  • Uwe Stolle sagt:

    der Fehler war das voreilige Pusten, jetzt ist der Lappen erstmal weg,aber wer reagiert in solcher Position schon anders

  • Einfach nix Trinken wenn man Fährt und gut ist.

  • Sehr guter Info Kasten im Artikel. Habt ihr sehr gut geschrieben.

  • Glück oder Pech ist da relativ. Selbst bei „nur“ einem Promille dürften sich die Meisten ziemlich betrunken und nicht mehr in der Lage fühlen ein Fahrzeug sicher zu beherrschen.
    Wer es nicht glaubt sollte an einem sog. „Trinktest“ teilnehmen.

  • Grit Decker sagt:

    Wer -mit was und wie viel auch immer- meint, sich „berauschen“ zu wollen, soll das meinetwegen tun.
    Das liegt schließlich in der eigenen Verantwortung.

    Im Wissen, mir (vielleicht) „Feinde zu machen“:
    Für mich schließt das aus, sich dann hinter ein Steuer zu setzten. Punkt.

  • Susanne V. sagt:

    In England werden Alkoholsünder, also Menschen, die bewusst Alkohol zu sich nehmen, am Straßenverkehr teilnehmen und einen Unfall verursachen, nicht milde bestraft. Dort herrscht die Meinung, dass es sich um „grob fahrlässig“ handelt. Verursacht jemand alkoholisiert im Straßenverkehr einen Todesfall, so wandert der ins Gefängnis! Gäbe es diese Gedanken bei der deutschen Justiz und in der Rechtsprechung wäre etliches anders!
    Don’t drink and drive!!!

    • Grit D. sagt:

      @ Susanne V.

      Keine wirkliche Freundin des „Schwingen der Rechtskeule“ würde ich es bei „Herrn/Frau Besoffski“ durchaus begrüßen, dass- da alles andere als ein „Kavaliersdelikt“- wie in England auch in deutschen Landen strafrechtlich die „volle Breitseite“ die Konsequenz sein würde.

      Jeder soll und darf tun und lassen, was er/sie will:
      Sich berauscht an das Steuer eines Fahrzeugs zu setzen geht gar nicht!
      Und zwar gänzlich unabhängig davon, ob sich selbst subjektiv als noch fahrtüchtig eingeschätzt wird.

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