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Hoher Sachschaden auf Strandterrassen-Parkplatz

17.06.2018 • Redaktion • Aufrufe: 203
17.06.2018
Redaktion
Aufrufe: 203

Ein Transporterfahrer verursachte am Freitagnachmittag an den Strandterrassen einen hohen Sachschaden und flüchtete. Zeugen hatten sich jedoch das Kennzeichen merken können.

Parkplatz in Steinhude (Symbolbild) | Foto: Daniel Schneider

Steinhude (red). Wie die Polizei heute mitteilte, kam es am Freitagnachmittag auf dem Parkplatz der Strandterrassen in Steinhude zu einer Fahrerflucht. Ein weißer Transporter fuhr gegen 14 Uhr beim Rangieren gegen einen dort geparkten BMW und verursachte dabei einen Schaden von ca. 10.000 Euro.

Danach entfernte er sich unerlaubt von der Unfallstelle. Zeugen beobachteten jedoch den Vorfall, merkten sich das Kennzeichen und informierten die Polizei. Diese leitete Ermittlungen ein, die zur Zeit noch andauern.

Der geflüchtete Fahrer des weißen Transporters wird mit einem Führerscheinentzug rechnen müssen, sagte die Polizei.

INFO: Fahrerflucht
Wer sich nach einem Unfall dazu entscheidet, nicht eine angemessene Zeit zu warten und ggf. auch danach nichts sofort unternimmt, um seine Personalien feststellen zu lassen, begeht Fahrerflucht (juristisch: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) – eine Straftat, die von Polizei und Justiz entsprechend verfolgt werden muss. Wer sich innerhalb von 24 Stunden zu einem späteren Zeitpunkt z. B. beim Unfallgegner oder der Polizei meldet, beseitigt nicht die Unfallflucht, kann aber auf eine deutlich geringere Strafe oder sogar Straflosigkeit hoffen. Das gilt aber nur, wenn es ein geringer Sachschaden (unter 1.500-1.300 €) war, der abseits des normalen Straßenverkehrs entstanden ist (z. B. beim Parken). Bei höheren Schadenssummen, Personenschäden, Unfällen im fließenden Verkehr oder nach 24 Stunden profitiert der Unfallverursacher nicht von dieser Regelung.
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