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Nun auch Morddrohung gegen verwechselte Familie – Polizei nimmt Fingerabdrücke von Drohbrief

07.02.2023 • Redaktion • Aufrufe: 8527

Bislang waren es nur Hetze und Denunziation am Telefon, die auf Familie L. aus Blumenau zielten. Nun ermittelt die Polizei jedoch wegen einer schriftlichen Morddrohung, die am zurückliegenden Samstag einging.

07.02.2023
Redaktion
Aufrufe: 8527
Morddrohung im Briefkasten
Morddrohung in Blumenau (Symbolbild) | Foto: Deppe/Dombrowski

Wunstorf (red). In Blumenau wurde in den vergangenen Tagen von Unbekannten versucht, eine Familie für den Tod eines Wunstorfer Jugendlichen zur Rechenschaft zu ziehen – die damit überhaupt nichts zu tun hat. Druck wurde ausgeübt auf das berufliche Umfeld und die Familie selbst. Bis Samstag war es beim bloßen Mobbing geblieben, aber dann landete zum Wochenende ein Schreiben im Briefkasten, das eine Morddrohung enthielt. Der Inhalt lautete in einer Passage sinngemäß: „Lasst euch bloß nie wieder in der Stadt blicken, sonst seid ihr auch bald tot.“

Allerspätestens damit ist jetzt die Schwelle zur Strafbarkeit überschritten. Die Polizei hat Ermittlungen eingeleitet, nachdem die Familie Anzeige wegen Bedrohung und Verleumdung erstattet hat. Womöglich war der Brief abgeschickt worden, bevor in der Öffentlichkeit bekannt wurde, dass es sich um eine unbeteiligte Familie handelt. Doch das ändert nichts an der Heftigkeit des Inhaltes – und an der Strafbarkeit für den Absender. Statt andere zu „bestrafen“, rückt dieser nun selbst ins Visier der Strafverfolgungsbehörden.

Todesdrohung im Briefkasten

Die Morddrohung kam mit der normalen Briefpost, abgestempelt in einem Briefzentrum. Am Samstag wurde der Brief an die Familie zugestellt, die nichts mit dem mutmaßlichen Wunstorfer Mordfall zu tun hat. Der einzige Grund, warum die Familie zur Zielscheibe wird: Einer der Söhne trägt denselben Vornamen und hat dieselben Initialen wie der mutmaßliche Täter. Letzterer befindet sich in Untersuchungshaft, während der mit ihm Verwechselte weiter in Wunstorf zur Schule geht. Auch Alter und Schuljahrgang stimmen nicht überein, der Nachname ist bis auf den Anfangsbuchstaben ein anderer.

„Lasst euch bloß nie wieder in der Stadt blicken, sonst seid ihr auch bald tot.“

Der Drohbrief war teils handgeschrieben, teils mit dem Computer verfasst – und enthielt bezogen auf die Familie persönliche Details, die man nicht einfach ergoogeln kann. In Blumenau geht man daher davon aus, dass es sich beim Absender um jemanden handelt, der mit der Familie bekannt ist oder zumindest selbst ebenfalls im Ort wohnt. Der Inhalt deutet nicht auf einen völlig Außenstehenden. Das grenzt nun auch die Zahl der möglichen Verdächtigen für die Ermittler ein. Die Familie rechnet jetzt damit, dass sie ihre eigenen Fingerabdrücke abgegeben muss, damit diese von womöglich auf dem Brief vorhandenen Abdrücken des Täters unterschieden werden können.

In „Sippenhaft“ genommen

Das Schreiben ist dabei auch sonst nicht zimperlich verfasst. Der Familie wird im Brief vorgeworfen, in der Erziehung ihres angeblichen Sohnes versagt zu haben – und sie bekommt Theorien serviert, warum sie schuld sein müsse an der Tat. Mittendrin steht dann auch die Todesdrohung. Die Situation ist an Absurdität kaum zu überbieten. Aber der Absender scheint es ernst zu meinen – und er wird ernst genommen.

Währenddessen haben Zigtausende gelesen, dass es sich bei der ganzen Angelegenheit um eine Verwechslung handelt, der entsprechende Beitrag der Auepost wurde weithin beachtet. Auch andere Medien haben die Nachricht inzwischen aufgegriffen. Die verwechselte Familie aus Blumenau hofft nun, dass die Information auch den Absender des Drohbriefes erreicht hat – oder sich das Abschicken des Briefes und die Berichterstattung tatsächlich vielleicht nur überschnitten haben und es der Briefeschreiber schon längst weiß.

Bis dahin bleibt es der traurige Höhepunkt in einem noch traurigeren Geschehen. Das übrige Mobbing gegen die Familie scheint bisweilen aufgehalten zu sein – zumindest weitere Einschüchterungs- und Hetzversuche am Telefon gab es in den vergangenen Tagen nicht.

Die Androhung bestimmter Straftaten oder eines Verbrechens stellen einen eigenen Straftatbestand im deutschen Strafrecht dar. Bedrohung kann mit bis zu 2 Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bestraft werden. Das gilt auch dann, wenn die angedrohte Tat nicht wirklich beabsichtigt wird: Nicht ernst gemeinte Drohungen sind genauso strafbar.
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