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Schlägerei am Wunstorfer Bahnhof: Zwei Gruppen prügeln aufeinander ein

30.06.2024 • Redaktion • Aufrufe: 14080

Zwei Gruppen gingen am Samstag im Wunstorfer Bahnhof aufeinander los – nach Streitigkeiten kam es zu Körperverletzungen. Die Polizei rückte gleich mit mehreren Streifenwagen an.

30.06.2024
Redaktion
Aufrufe: 14080
Polizeieinsatz am Wunstorfer Bahnhof (Archivbild)

Wunstorf (red). Am Wunstorfer Bahnhof kam es am Samstagabend zu einer Schlägerei zwischen zwei Personengruppen. Nach Angaben des Polizeikommissariats Wunstorf waren zwei kleinere Gruppen kurz nach 18.30 Uhr nach Meinungsverschiedenheiten aneinandergeraten. Es kam zu Körperverletzungen in der Nähe eines Fahrkartenautomaten.

Aufgrund des unübersichtlichen Geschehens rückte die alarmierte Polizei mit mehreren Streifenwagen an, zahlreiche Beamte versuchten die Situation unter Kontrolle zu bekommen und aufzuklären.

Mehrere Strafverfahren eingeleitet

Strafverfahren wegen Körperverletzung wurden eingeleitet, davon betroffen sind drei Erwachsene aus Wunstorf, Garbsen und Neustadt.

Der Bereich des Wunstorfer Bahnhofs war in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen Gewalttaten in die Schlagzeilen geraten. Im März 2024 hatte ein Mann einen anderen mit Faustschlag und Kopftritt traktiert – das Opfer kam ins Krankenhaus. Im Juli 2023 wurde ein 40-Jähriger von zwei anderen Männern zusammengeschlagen. Im Mai 2023 überlebte ein Mann einen Messerstich von einem Kontrahenten auf dem Bahnsteig nur knapp – dank dem mutigen Eingreifen von Ersthelferinnen und einer Notoperation im Krankenhaus konnte sein Leben geretet werden. Auch eine Massenschlägerei gab es bereits: Im Jahr 2017 waren im Bahnhof 10 Personen in eine Auseinandersetzung verwickelt, bei der ein Mann ebenfalls schwer verletzt wurde.

Körpererletzung und gefährliche Körperverletzung: Wenn jemand eine Körperverletzung auf eine Weise begeht, die das Opfer in Lebensgefahr bringen kann, begeht er eine sogennannte gefährliche Körperverletzung. In Deutschland bedeutet dies bei einer Verurteilung automatisch eine Gefängnisstrafe für den Täter. Die Haftstrafe kann zwischen 3 Monaten und 10 Jahren betragen. Schläge oder Tritte an den Kopf werden von der Rechtsprechung normalerweise immer als lebensgefährdend betrachtet.
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Kommentare


  • Grit D. sagt:

    Nachzuvollziehen, weshalb auch an unserem eher kleinstädtischen Bahnhof immer wieder Menschen meinen, aufeinander einprügeln zu wollen, kann und möchte ich nicht. Wenn die das unbedingt brauchen, von mir aus.
    Was mich an diesen sinn- uns hirnlosen Kloppereien ärgert ist, dass Polizeikräfte ausrücken müssen.

    „Schuss ins Blaue“: ich bin mir sicher, dass die Beamten ihre Dienstzeiten angenehmer gestalten können.

  • Steinhuder sagt:

    Ein hilfreicher Kommentar.
    Aber irgendwie hat halt offenbar jeder sein Hobby. Und wenn es das Schreiben von inhaltslosen Kommentaren ist.
    Scheinbar ist da keine angenehmere Zeitgestaltung vorhanden.

    • Grit D. sagt:

      @Steinhuder

      Selbstverständlich steht es Ihnen frei meinen Kommentar zu sehen wie Sie das möchten.

      Wobei Ihr augenscheinliches Hobby, einfach nur ohne jeden Sinn,Verstand und substanzielle Inhalt um sich schießen zu wollen, schlichtweg erschreckend und traurig ist.

      Doch auch hier:
      wenn Sie derartiges zu Ihrer Glückseligkeit brauchen, von mir aus.

  • Basti g. sagt:

    Wie in chicago hier !

  • Barbara sagt:

    Gruß an Grit.D.
    Selbstverständlich müssen die Polizisten bei derartigen Prügelein gerufen werden.
    Ich gehe leider davon aus,dass Sie nicht die jenige sein werden um die Täter dingfest machen zu lassen und lieber wegschauen.
    Hoffentlich kommen Sie persönlich nie in solch eine Situation.
    Weggucker haben wir genug in diesem Land.

    • Grit D. sagt:

      @Barbara

      Beim Lesen Ihres Beitrags musste ich feststellen, dass mein Kommentar zu diesem Artikel bei Ihnen völlig anders angekommen ist als von mir beabsichtigt.

      Selbstverständlich müssen die Einsatzkräfte der Polizei zu diesen ausgesprochen unerfreulichen Ereignissen ausrücken.
      Und auch ich würde sehr wünschen, dass diese Straftäter ermittelt werden können und sich in einem entsprechenden Verfahren zu verantworten haben werden.

      Ob ich jetzt zur Klärung eines augenscheinlich bestandenen Missverständnisses beitragen konnte, kann ich natürlich nicht wissen. Ich hoffe mal drauf.

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