
Kolenfeld (red). Promillegrenzen gelten nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch auf dem Wasser – und auch dort gibt es Polizeikontrollen. Eine solche fand am zurückliegenden Samstag auf dem Mittellandkanal statt, nachdem ein Zeuge im Bereich Kolenfeld das merkwürdige Fahrverhalten eines Binnenschiffes beobachtet hatte.
Gegen Mittag war das Frachtschiff von einem Mann auf Höhe Kolenfeld gesehen worden, wie es untypisch fuhr. Der Passant wählte den Notruf und berichtete der Polizei gegen 11.50 Uhr von seiner Beobachtung.
Daraufhin wurde die Wasserschutzpolizei alarmiert, die sich auf den Weg machte. In der Zwischenzeit fuhr das Schiff weiter in westliche Richtung, am Yachthafen Idensen vorbei Richtung Minden. Auf Höhe Bückeburg, im Bereich des Ortsteils Rusbend, hatten die Einsatzkräfte das Binnenschiff schließlich eingeholt.
Die Wasserschutzpolizei forderte das Schiff auf, anzulegen und sich für eine Kontrolle bereit zu machen. Das wurde zunächst ignoriert – die Beamten mussten die Aufforderung mehrmals wiederholen. Aber auch dann machte der Frachter nicht sofort fest, sondern versuchte minutenlang vergeblich, an der Kaimauer zu stoppen.
Schließlich gingen die Beamten der Wasserschutzpolizei an Bord und trafen dort auf den 36 Jahre alten Schiffsführer und einen 33 Jahre alten Matrosen. Letzterer hatte sich bereits zum Schlafen in die Kajüte gelegt.
Die Beamten sahen nun, worin der mögliche Grund für das auffällige Fahrverhalten des Schiffes gelegen hatte. Kein technischer Defekt oder ein medizinischer Notfall waren offensichtlich ausschlaggebend, sondern der Alkoholgehalt der Besatzung.
Sowohl Schiffsführer als auch Mitarbeiter waren stark alkoholisiert. Beim „Kapitän“ wurden rund 2,0 Promille gemessen, bei seinem Kollegen sogar 2,2 Promille.
Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Schiffsverkehr gegen den Schiffsführer ein, gegen das Besatzungsmitglied wird wegen Verstoßes gegen die Binnenschifffahrtsstraßenordnung ermittelt. Die Weiterfahrt wurde untersagt, das Schiff musste für mehrere Stunden bei Bückeburg liegen bleiben.
Ob der Schiffsführer in Zukunft noch Schiffe führen wird, ist unklar: Bei derart hohen Promilleverstößen sind Geldstrafen im vierstelligen Bereich üblich – und die Anordnung einer MPU. Anders als im Straßenverkehr bekommt ein Binnenschiffer jedoch nicht sofort einen Führerschein entzogen, da Binnenschifffahrtspatente eher einem Berufszeugnis entsprechen und keiner Fahrerlaubnis. Deshalb kann auch ein alkoholisierter Schiffsführer nach Ausnüchterung zunächst einmal legal weiterfahren. Erst das zuständige Seeamt entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt, ob ein Schifffahrtspatent entzogen wird.
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