Steinhude/Hagenburg (red). Während ein Motorradfahrer in Luthe jüngst einen Zusammenstoß mit einer Radfahrerin verhindern konnte, hatte ein Fußgänger in Steinhude am vergangenen Samstag weniger Glück: Um 2.30 Uhr in der Nacht war der Fußgänger auf der Kreisstraße 331 „Im Sandbrinke“ aus Richtung Altenhagen unterwegs, als sich in der Nähe des Regionsschilds auf dem gemeinsamen Rad- und Gehweg von hinten ein alkoholisierter Fahrradfahrer näherte.
Der 49 Jahre alte Radfahrer touchierte den Fußgänger, geriet dadurch aber selbst ins Stürzen: Der Radfahrer fiel vom Fahrrad und zog sich dabei eine stark blutende Kopfplatzwunde zu. Einen Fahrradhelm hatte der Mann nicht getragen. Ein Rettungswagen brachte den 49-Jährigen in ein Krankenhaus, wo auf Anordnung der Polizei auch die Alkoholisierung mittels einer Blutprobe bestätigt wurde: Es waren 2 Promille. Der Fußgänger war bei dem Unfall unverletzt geblieben.
Zehn Minuten zuvor war der Polizei bereits in der Bleichenstraße ein Fahrradfahrer aufgefallen, weil nicht nur die Beleuchtung an seinem Rad fehlte, sondern der 50-Jährige auch Schlangenlinien durch Steinhude fuhr. Eine Polizeistreife kontrollierte den Mann aus Wunstorf und stellte hier sogar eine Atemalkoholkonzentration über 2 Promille fest. Auch dieser Radfahrer musste anschließend eine Blutprobe über sich ergehen lassen.
Knapp anderthalb Stunden zuvor hatte die Wunstorfer Polizei auch in der Altenhäger Straße in Hagenburg einen Verkehrsteilnehmer aus dem Verkehr gezogen: In der Nacht von Freitag auf Samstag wurde um 0.49 Uhr ein polnischer BMW-Fahrer für eine Kontrolle gestoppt. Auch hier war Alkohol im Spiel – 0,98 Promille wurden festgestellt.
Schließlich wurde am nächsten Tag, in der Nacht auf Sonntag, um 1.35 Uhr noch ein 25 Jahre alter Golffahrer aus Schaumburg angehalten. Er erreichte den niedrigsten polizeilich gemessenen Alkoholwert des Wochenendes mit „nur“ 0,64 Promille beim Atemalkoholtest. In beiden Fällen wurden die Fahrer zum Kommissariat Stadthagen gebracht, wo ebenfalls Blutproben entnommen wurden.
Die Promillegrenze von 0,5 Promille im Straßenverkehr gilt nicht für Radfahrer, doch auch für diese gibt es Grenzen: Bei Trunkenheit im Verkehr, die in der Regel spätestens bei 1,6 Promille oder unsicherer Fahrweise erreicht ist, wird es strafrechtlich relevant: Wer aufgrund Alkoholkonsums nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu steuern, und dennoch am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Straftat. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu einem Jahr Gefängnis. Ein vorhandener (Auto-)Führerschein kann dann ebenfalls eingezogen werden. Das Wiedererlangen des Führerscheins kann an hohe Hürden geknüpft sein: der sogenannte Idiotentest, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), steht dann an. Für Autofahrer wird es ab 0,5 Promille unangenehm: Eine solche Blutalkoholkonzentration führt zu einem Bußgeld und einem oder mehreren Punkten in der Verkehrssünderkartei. Bei Trunkenheit im Verkehr, die bei Autofahrern ab 1,1 Promille angenommen werden kann, bleibt es auch hier nicht bei Punkten oder Führerscheinverlustgefahr: Wer mit diesem Wert unterwegs ist, riskiert ebenfalls ein Strafverfahren.
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