In den vergangenen Jahren hat es sich aus Sicht der Verwaltung und der Polizei bewährt, den Besuch in Steinhude an Christi Himmelfahrt zu reglementieren. Aus diesem Grund wurde auch 2018 wieder eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie beinhaltet insbesondere, dass am 10. Mai ab 18 Uhr das Abspielen von Musik auf sämtlichen öffentlichen Flächen Steinhudes, auf dem Strandterrassenvorplatz sowie auf der Grünfläche zwischen dem Minigolfplatz und dem Parkplatz Strandterrassen untersagt ist, wenn andere sie wahrnehmen könnten.
Die Grünfläche zwischen Minigolf und dem Parkplatz muss zudem bis 19 Uhr geräumt sein. Seit dem vergangenen Jahr ist dort auch das Grillen verboten. Darüber hinaus wird das Kurparkgelände im Innenbereich der Ortschaft wieder mit Bauzäunen abgesperrt.
Auf die Badeinsel dürfen keine alkoholischen Getränke und Glasflaschen jeglicher Art mitgenommen werden. Erkennbar alkoholisierten Personen wird der Zutritt zur Insel verweigert. Eintritt muss man an diesem Tag aber nicht zahlen.
Für die Durchsetzung der Allgemeinverfügung sowie der städtischen Vorgaben zum Betreten der Badeinsel werden wieder ausreichend Polizeikräfte und ein Sicherheitsdienst sorgen. Die Verwaltung betont, dass es bei den aufgestellten Regeln nicht darum geht, die Steinhude-Besucher bei der Freizeitgestaltung einzuschränken – sondern es soll ermöglicht werden, dass alle Besucher an diesem Tag einen angenehmen Aufenthalt haben.
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