Wunstorf (red). In der vergangenen Nacht von Samstag auf Sonntag fiel einem Streifenwagen der Wunstorfer Polizei in der Kernstadt ein Fahrzeug auf: Es stand mit laufendem Motor und eingeschalteten Warnblinklichtern am Fahrbahnrand der Kolenfelder Straße.
Eine Viertelstunde nach Mitternacht waren die Polizeibeamten über die Kolenfelder Straße gefahren, als sie den haltenden Golf bemerkten, in dem zwei Personen saßen. Die Polizisten entschlossen sich, nachzufragen und gegebenenfalls Hilfe anzubieten, falls die Insassen Probleme mit dem Auto hätten.
Im Fahrzeug befanden sich ein 53-Jähriger am Steuer sowie ein 41-Jähriger auf dem Beifahrersitz. Hilfe der Polizei wollten sie nicht in Anspruch nehmen. Doch die Beamten hatten bereits einen unguten Verdacht: Sie bemerkten im Gespräch mit den beiden Männern aus Nordrhein-Westfalen Alkoholgeruch beim Fahrer.
Nun durfte der 53-Jährige der Polizei helfen – beim Durchführen eines Atemalkoholtestes. Der ergab beim Fahrer einen Wert von 1,76 Promille. Das bedeutete nun wiederum Nachhilfe im Straßenverkehrsrecht durch die Polizei: Eine Blutprobe wurde dem Mann entnommen und der Führerschein beschlagnahmt.
Nun muss der Fahrer auch noch mit einem Strafverfahren rechnen: Bereits das Überschreiten der Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration führt zu einem Bußgeld und einem oder mehreren Punkten in der Verkehrssünderkartei. Bei Trunkenheit im Verkehr, die in der Regel spätestens bei 1,1 Promille oder unsicherer Fahrweise erreicht ist, bleibt es jedoch nicht bei Punkten in der Verkehrssünderkartei oder Führerscheinverlustgefahr: Wer aufgrund Alkoholkonsums nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu steuern, und dennoch am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Straftat. Das Wiedererlangen des Führerscheins kann an hohe Hürden geknüpft sein: der sogenannte Idiotentest, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), steht normalerweise spätestens ab 1,6 Promille an.
An Grit D.
Dem kann ich nur zustimmen außer bei der Kontrolle von Rollern.
Die könnten sich mal auf den Stand der Technik Updaten.
Die kennen die meisten Tricks nicht und das muss eine Kleinstadt Polizei wissen.
Viele Grüße.
Tja, manchmal ist das Leben überraschend. Ich fahre sehr gerne Auto und dann gilt „kein Alkohol am Steuer“. Aber 1,67. Dass ist schon bannig viel. Das war hoffentlich eine Lehre, wenn dann der Führerschein wieder zurück kommt. :)
Besucher unserer (kleineren) Sradt merkt euch:
„die Mädels und Jungs“ unseres Kommussariats sind ‚auf Zack!
Also besser kein Verhalten, das deren ungewollte Aufmerksamkeit erregen könnte.
Kann nämlich wieder in diesem Artikel mächtig nach hinten losgehen!
(So ein bisschen Schadenfreude macht schon Spaß-msnchmal)