
Wunstorf (red). Am gestrigen Mittwochabend war ein Streifenwagen des Wunstorfer Kommissariats in einen Verkehrsunfall verwickelt. Das Polizeifahrzeug war gegen 17.30 Uhr mit Blaulicht zu einem Einsatz unterwegs gewesen.
Der Streifenwagen, ein VW Passat, fuhr unter Sonder- und Wegerechten zu einem Einsatzort, an dem ein Einbruch stattgefunden hatte. Ein Täter sollte dort festgenommen werden.
Das mit Blaulicht und Martinshorn fahrende Polizeiauto wurde von einem 22-jährigen Polizeikommissar gesteuert, der über den Parkplatz des Rewe-Marktes fuhr und von dort auf die Industriestraße einbiegen wollte. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit dem Golf einer 60-Jährigen, die sich auf der Straße von links genähert hatte.

Am Polizeiwagen entstand ein Sachschaden von ca. 8.000 Euro, am Golf etwa 3.000 Euro Schaden. Verletzt wurde niemand. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Die Unfallaufnahme übernahm der Verkehrsunfalldienst der Polizeidirektion Hannover. Zeugen des Unfalls werden gebeten, sich bei diesem unter Telefon (0511) 109-1888 zu melden.
Den Einsatzkräften für diese Einsatzfahrt gewährten Sonderrechte bedeutet- wir un diesem Artikel beschrieben- nicht zwingend, vor Unfälle geschützt zu sein.
„Augen auf im Straßenverkehr“-
ein mit Sicherheit zutreffender Merksatz.
Ob der für die eingesetzten Polizeikräfte zutreffend ist?
Keine Ahnung: ich war schließlich nicht dabei..