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Bauzaun Nordstraße: Hus de Groot soll nur halbe Gebühr bezahlen

21.09.2025 • Achim Süß • 2 Min.Kommentare: 1

Die Gebührensatzung für Sondernutzungen der Fußgängerzone soll geändert werden. Investor Rainer de Groot muss danach nur die Hälfte der ursprünglich fälligen 44.000 Euro für den Bauzaun vor seinem Bauprojekt an der Nordstraße zahlen.

21.09.2025
Achim Süß
2 Min.
Sind Baustellenabsicherungen eine Sondernutzung der Fußgängerzone? (Archiv) | Foto: Schneider

Wunstorf (as). Das hat der Finanzausschuss mit der Mehrheit der Stimmen von SPD und CDU beschlossen. Der Ausschuss folgt damit dem Vorschlag der Stadtverwaltung. Danach wird in die Gebührensatzung ein „Ermäßigungstatbestand“ eingeführt.

Den Eindruck einer Sonderregelung für den Investor – quasi eine Lex de Groot – vermeidend, ist allgemein von Erhalt und Pflege von Kulturdenkmalen, dem Schutz historischer Bausubstanz, kultureller Identität und Attraktivität des Stadtbildes die Rede.

Keine „Lex de Groot“

Der neue Absatz soll gewährleisten, dass es künftig zu einer ausgewogenen Abwägung zwischen fiskalischen Anforderungen und stadtentwicklungspolitischen Zielen komme.

Diesem Vorschlag ist der Finanzausschuss jetzt mit Mehrheit gefolgt. Die Vorlage der Stadtverwaltung ist noch Thema im vertraulich tagenden Verwaltungsausschuss am morgigen Montag und am Mittwoch, den 24. September, in der Sitzung des Rates der Stadt.

Umstrittene Entscheidung

In den Ratsfraktionen ist die Satzungsänderung heftig diskutiert worden. Es gibt Kommunalpolitiker, die – wie die Stadtverwaltung – keine Sonderregelung für einen Bauherrn wollen und außerdem vor Einnahmeverlusten warnen. Diese Auffassung vertreten die meisten SPD- und CDU-Vertreter. Andere halten dagegen die Gebühren für abschreckend, können sich aber nicht durchsetzen.

Rainer de Groot, der an der Nordstraße aktuell ein Ensemble von drei Gebäuden an der Ecke zur Speckenstraße kontrolliert abreißt, um einen Neubau zu errichten, hat Regelung und Gebührenrechnung heftig kritisiert. „Aufbruchstimmung kommuniziert man anders”, sagt er und verweist auf die Anstrengungen der Stadt, die Innenstadt zu modernisieren. de Groot zur Auepost: „Ich halte das für das absolut falsche Signal. Ein Impuls für Investitionen sieht anders aus.“

Grüne: Keine weiteren Konflikte mit Investoren

Seine Kritik wird von der Ratsfraktion der Grünen geteilt: ,,Die Erhebung von Sondernutzungsgebühren ist grundsätzlich sinnvoll und gerechtfertigt. Wer öffentlichen Raum für eigene Zwecke nutzt – etwa für Außengastronomie oder gewerbliche Zwecke – profitiert davon und sollte auch einen Beitrag an die Allgemeinheit leisten. Genau dafür ist diese Gebühr gedacht.” So heißt es in einer Presseerklärung von Fraktionschef Marvin Nowak.

Im Fall des Bauvorhabens an der Nordstraße sehen die Grünen „jedoch einen klaren Nutzen für die Stadt“. Längst baufällige und nicht mehr nutzbare Immobilien würden ersetzt, und so entstünden neue, attraktivere Geschäftsräume. Das werte die Innenstadt auf und bringe die Entwicklung Wunstorfs voran. Nowak begründet das Abstimmungsverhalten der Grünen-Fraktion wie folgt: „Uns ist wichtig, dass Stadtverwaltung und Investoren hier partnerschaftlich zusammenarbeiten.“ Die Stadt brauche „keine weiteren Konflikte mit Investoren“, sondern konstruktive Wege, die sowohl den Interessen der Stadtgesellschaft als auch den berechtigten Anliegen der Investoren gerecht werden.

Öffentliche Entscheidung am Mittwoch

Der Verwaltungsausschuss tagt am Montag hinter verschlossenen Türen. Der Rat berät nach der bisher bekannten Tagesordnung in seiner Sitzung ab 18 Uhr in der Otto-Hahn-Schule im öffentlichen Teil über die Ergänzung der Gebührensatzung.

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Kommentare


  • B. sagt:

    Wenn es nicht passt, wird es geändert zugunsten dem „bei der Stange halten“ oder was?

    Wo sind wir eigentlich?

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