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Innenstadtsanierung: Wunstorf stoppt überraschend das Verfahren und stellt Auftragsvergabe auf Null zurück

26.06.2026 • Redaktion • 3 Min.Kommentare: 7

Hat die Stadt Wunstorf doch einen Fehler gemacht, als die Pläne des zweitplatzierten Architektenbüros zur Umgestaltung der Innenstadt ausgewählt wurden? Nun werden die Karten noch einmal ganz neu gemischt: Alle Preisträger aus dem Architektenwettbewerb dürfen sich noch einmal neu bewerben.

26.06.2026
Redaktion
3 Min.
Hindernisse bei der Innenstadtsanierung | Bild: Auepost

Wunstorf (red). Überraschende Wende im Hin und Her um den Auftrag der Stadt an das hannoversche Büro Kerck und Partner, die Innenstadt neu zu gestalten: Nach einem „rechtlichen Hinweis“ des Oberlandesgerichts Celle will die Verwaltung das Vergabeverfahren „optimieren“. Die Bewertungskriterien sollen überarbeitet werden. Konkret: Das Verfahren wird in den Zustand direkt nach dem Wettbewerb zurückversetzt.

In einer Pressemitteilung von Freitagvormittag wird eine Stellungnahme von Bürgermeister Carsten Piellusch (SPD) übermittelt: „Wir nehmen die wertvollen Hinweise des Senats auf und überarbeiten die Bewertungsmatrix im Hintergrund sofort“, heißt es unter anderem. Die Verwaltung habe mit Unterstützung der beratenden Anwaltskanzlei „bereits mit den Vorbereitungen für die rechtssichere Überarbeitung der Bewertungsmatrix begonnen.“

Im nächsten Schritt werden nun alle drei Preisträger aus dem Wettbewerbsverfahren aufgefordert, auf Basis der präzisierten Kriterien ein neues Angebot einzureichen. Der Hinweis der Celler Richter hat die Stadt nach Informationen der Auepost Mitte der vergangenen Woche erreicht. In einem interfraktionellen Gespräch, so ein Rathaussprecher, seien die Fraktionsführungen über den Stand der Dinge in Kenntnis gesetzt worden.

Gericht sendet deutliches Signal

Über Details sind die Fraktionen laut Rathaus am heutigen Freitag per E-Mail parallel zu den Lokalredaktionen informiert worden. Die Entscheidung in der Sache sei verwaltungsintern am gestrigen Donnerstag gefallen. Auslöser ist eine Nachricht aus Celle, in der der 1. Senat anregt, das Vergaben zurückzudrehen auf den Stand vor Abgabe der ersten Angebote. „Formale Unklarheiten im behördlichen Vergabeleitfaden“ sollen damit korrigiert werden, heißt es in der Nachricht. Eine Presseinformation mit gleichlautenden Angaben hat auch das Oberlandesgericht am Freitag versandt – einige Stunden vor der Stadt.

Im weiteren Verfahren setze die Stadtverwaltung „auf verfahrenstechnische Klarheit“, ist in der städtischen Information zu lesen. So werde die Stadt der richterlichen Empfehlung folgen. Die für Dienstag, den 30. Juni in Celle angesetzte mündliche Verhandlung werde „entbehrlich“: Die Stadt spare somit „Zeit und Geld und schafft stattdessen ein rechtssicheres Fundament für das wichtige Zukunftsprojekt der Innenstadt“.

Es geht um die formale Ausgestaltung

Piellusch weiter: „Das Vergaberecht ist hochkomplex und feingliedrig. Während die Vergabekammer Niedersachsen in erster Instanz unsere Linie, die mit einer Fachanwaltskanzlei für Vergaberecht abgestimmt worden war, bestätigt hatte, vertritt das Oberlandesgerichts Celle eine abweichende Rechtsauffassung und greift nun formale Abgrenzungen und Dokumentationsanforderungen in unserem Vergabeleitfaden auf.“

Beim Architektenwettbewerb zur Umgestaltung der Wunstorfer Innenstadt hatte es drei Sieger gegeben: Zwei Entwürfe waren sich dabei recht ähnlich, Unterschiede gab es jedoch beispielsweise bei der Gestaltung des Marktplatzes. Von diesen Entwürfen hatte die Stadt aber letztlich nicht den erstplatzierten, sondern den zweitplatzierten auserkoren, die Wunstorfer City neu zu denken. Dagegen wandten sich die Erstplatzierten, rügten das Verfahren und gingen schließlich vors Verwaltungsgericht. Mit der Nullstellung des Auswahlverfahrens soll nun der Rechtsrahmen noch einmal abgesichert werden. Das muss aber nicht bedeuten, dass deshalb automatisch jetzt der Erstplatzierte ausgewählt wird. Am Ende könnte sich die Stadt doch wieder für den Zweitplatzierten entscheiden.

Die Presseinformation der Stadt schließt mit einem Hinweis, der in jüngster Zeit immer öfter in Sitzungen städtischer Gremien und bei Presseauskünften gegeben wird: „Aufgrund des strengen gesetzlichen Bieterschutzes im laufenden, nicht abgeschlossenen Verfahren darf die Verwaltung zu den weiteren Details keine Auskünfte erteilen.“ Zur Verschwiegenheit werden neuerdings immer wieder auch die Ratsmitglieder mündlich und schriftlich verpflichtet, obwohl diese Pflicht ohnehin laut Kommunalverfassung gilt.

Das „Gesamtprojekt der Innenstadtsanierung“ laufe weiter, erklärt die Stadt außerdem. Auch die Informationsveranstaltung am Montag, dem 29. Juni in der Abtei zum Thema sei von der Entwicklung nicht betroffen: „Die Rechtskraft der beschlossenen Sanierungssatzung ist hiervon völlig unberührt.“

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Kommentare


  • Anonym sagt:

    Und wieder ein Tiefschlag für die Kompetenz unserer Stadtverwaltung.
    Aussagen wie „Formale Unklarheiten im behördlichen Vergabeleitfaden“ oder „Das Vergaberecht ist hochkomplex und feingliedrig“ zeugen von den Schwierigkeiten, mit denen die Spitze unserer Stadt offensichtlich nicht umzugehen vermag.
    Natürlich sind Themen in unserer modernen Welt komplex, wobei Vergaberecht sicherlich keine Raketentechnik ist.
    Deswegen ist eine tiefgreifende und qualitativ hochwertige Befassung erforderlich.
    Erst herumraten und dann wieder einmal nachbessern müssen ist allerdings kein Qualitätssiegel.
    Und sollte der Bürgermeister nicht die letzte Instanz der Qualitätssicherung darstellen?

  • Anonym sagt:

    Eher legt ein Hund einen Wurstvorrat an, bevor Politiker einen klaren Fehler zugeben.

  • Anonym sagt:

    Vom angeblich rechtssicheren Verfahren zur Vollbremsung

    Noch am 10. Juni 2026 kritisierte die Wunstorfer SPD das angebliche Bild einer „Dysfunktion der Stadtverwaltung“ und verlangte eine „positive“ Begleitung der Innenstadtsanierung.

    Nur 16 Tage später setzt die von Bürgermeister Carsten Piellusch geführte Verwaltung ihr eigenes Auswahlverfahren praktisch auf null zurück.

    Die Bewertungsmatrix wird überarbeitet, die Kriterien werden präzisiert und alle drei Preisträger müssen neue Angebote einreichen. Der vorgesehene Zuschlag an Kerck und Partner ist vorerst vom Tisch.

    Was zuvor angeblich korrekt, anwaltlich geprüft und rechtssicher war, soll nun erst „rechtssicher“ gemacht werden.

    Das OLG Celle hat noch kein Endurteil gefällt. Es hielt die Beschwerde von Planorama aber ausdrücklich für voraussichtlich erfolgreich. Daraufhin zog Piellusch den bisherigen Kurs zurück.

    Monatelange Kritik konnte die Stadt ignorieren. Ein Hinweis aus Celle genügte zur Vollbremsung.

    1. „Wertvolle Hinweise“ statt drohender Niederlage

    Piellusch spricht laut Auepost von „wertvollen Hinweisen“ des Gerichts.

    Das klingt nach freundlichen Verbesserungsvorschlägen. Tatsächlich musste die Stadt damit rechnen, dass ihr Verfahren vor dem OLG keinen Bestand haben könnte.

    Aus erheblichen rechtlichen Zweifeln wird Rathausprosa. Fehler werden sprachlich verkleinert, Verantwortung wird nicht übernommen.

    2. Plötzlich soll die Matrix „rechtssicher“ werden

    Die Verwaltung habe mit ihrer Fachanwaltskanzlei bereits mit der „rechtssicheren Überarbeitung“ begonnen.

    Damit stellt sich zwangsläufig die Frage: Wie rechtssicher war die bisherige Matrix?

    Gerade weil Vergaberecht kompliziert ist, wurde eine Fachkanzlei bezahlt. Sie hätte Probleme bei Kriterien, Abgrenzung und Dokumentation vorher erkennen müssen.

    Warum musste erst Planorama bis vor das Oberlandesgericht ziehen, bevor die Stadt nachbessert?

    Entweder war die Beratung unzureichend oder die Verwaltung hat Risiken nicht richtig berücksichtigt. Beides fällt in Pielluschs Verantwortungsbereich.

    3. Die Auepost-Berichte zeigen das ganze Zurückrudern

    Die Auepost berichtete zunächst, dass Planorama den Planungswettbewerb gewann, im späteren Verfahren aber Kerck und Partner vorne lag. Dabei spielte offenbar auch die Bereitschaft eine Rolle, den eigenen Entwurf später zu verändern.

    Schon damals stellte sich die Frage: Wurde der beste Entwurf ausgewählt oder das anpassungswilligste Büro?

    Später wurde die Entscheidung der Vergabekammer als Bestätigung der Stadt präsentiert.

    Nun berichtet dieselbe Auepost:

    – Die Matrix wird überarbeitet.
    – Die Kriterien werden präzisiert.
    – Alle Büros müssen erneut anbieten.
    – Die mündliche Verhandlung entfällt.

    Damit bestätigt die aktuelle Entwicklung viele der Fragen, die in den Kommentaren zuvor abgetan wurden!

    4. Keine Ersparnis, sondern verschwendete Zeit und verschwendetes Geld

    Besonders dreist ist Pielluschs Behauptung, die Stadt spare nun „Zeit und Geld“.

    Tatsächlich wurden jedoch bereits Zeit und Geld verbraucht:

    – Verwaltungsarbeit,
    – Anwaltskosten,
    – Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren,
    – politische Beratungen,
    – Verzögerungen und
    – zusätzlicher Aufwand der Planungsbüros.

    Nun muss ein wesentlicher Teil des Verfahrens wiederholt werden.
    Wer nach einer langen Irrfahrt umkehrt, hat dadurch nicht die bisherige Fahrzeit gespart.
    Piellusch verkauft die Folgen des eigenen Fehlkurses als Erfolg. Das ist keine seriöse Bilanz, sondern kommunikative Schönfärberei.

    5. Es ist nicht der erste Ärger um eine Bewertungsmatrix

    Besonders schwer wiegt, dass die Stadt bereits beim Neubau der Albert-Schweitzer-Schule Probleme mit einer Bewertungsmatrix hatte. Auch dort berichtete die Auepost über eine Rüge, Verzögerungen und eine fehlerhafte Matrix.

    Juristisch mögen beide Verfahren unterschiedlich sein. Politisch ist die Gemeinsamkeit deutlich:

    Bei zwei bedeutenden Wunstorfer Großprojekten führten städtische Bewertungsverfahren zu Rügen, Verzögerungen und juristischen Auseinandersetzungen.

    Spätestens nach dem ersten Fall hätte jede weitere Matrix besonders streng und unabhängig geprüft werden müssen.

    Wenn beim nächsten Großprojekt erneut Probleme mit Abgrenzung und Dokumentation auftreten, kann Piellusch nicht mehr glaubhaft von einem Einzelfall sprechen. Dann liegt ein strukturelles Qualitätsproblem in der Verwaltung und ihrer Beratung nahe.

    Fazit

    – Piellusch berief sich auf Fachanwälte, bis das OLG erhebliche Zweifel erkennen ließ.
    – Er ignorierte öffentliche Kritik, bis der juristische Druck zu groß wurde.
    – Er nennt rechtliche Probleme „wertvolle Hinweise“.
    – Er nennt offenbar unzureichende Kriterien nun „präzisiert“.
    – Und er verkauft bereits verursachte Kosten und Verzögerungen als Ersparnis.

    Noch am 10. Juni beklagte die SPD das Bild einer dysfunktionalen Verwaltung.
    Am 26. Juni lieferte die eigene Verwaltung selbst die stärksten Argumente dafür.

    Die entscheidende Frage lautet:

    Warum brauchte es erst Planorama und das Oberlandesgericht Celle,
    bevor Piellusch und seine Verwaltung die Schwächen ihres eigenen Verfahrens ernst nahmen?

  • Rudi sagt:

    Chronologischer Ablauf:

    – Nach dem Wettbewerb sollte nicht der erstplatzierte Entwurf beauftragt werden.

    – Die Stadt entschied sich im weiteren Verfahren fuer Kerck und Partner.

    – Der erstplatzierte Bieter griff das Vergabeverfahren an.

    – Die Vergabekammer Niedersachsen bestaetigte zunaechst die Linie der Stadt.

    – Im Verfahren vor dem OLG Celle ergaben sich danach offenbar erhebliche rechtliche Bedenken.

    – Das OLG gab einen rechtlichen Hinweis.

    – Nach diesem Hinweis setzt die Stadt das Verfahren auf einen frueheren Stand zurueck.

    – Konkret sollen Bewertungsmatrix und Vergabeleitfaden ueberarbeitet werden.

    – Alle drei Preistraeger sollen erneut Angebote abgeben.

    – Die bisherige Zuschlagsentscheidung ist damit praktisch nicht mehr Grundlage des weiteren Verfahrens.

    – Die angesetzte muendliche Verhandlung vor dem OLG wird dadurch vermieden.

    – Die Formulierung „wertvolle Hinweise“ beschreibt den Vorgang sehr weich.

    – Sachlich naheliegend ist: Die Stadt begrenzt ein erhebliches Prozess- und Vergaberisiko.

    – Die fruehere Bestaetigung durch die Vergabekammer hat sich damit nicht als tragfaehige Endabsicherung erwiesen.

    – Wenn die vom OLG angedeutete Rechtsauffassung zutrifft, war die Bewertung der Vergabekammer jedenfalls zu grosszuegig.

    – Der nuechterne Befund lautet: Ein zunaechst verteidigtes Vergabeverfahren wird nach Hinweis des OLG wesentlich zurueckgesetzt.

  • Frank Ludowig sagt:

    Eine neue Entwicklung wirft ein weiteres Schlaglicht auf dieses Verfahren: Nach eigener Darstellung lässt sich die Stadtverwaltung inzwischen von einer auf Vergabe- und Verwaltungsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei begleiten.

    Grundsätzlich ist es nicht ungewöhnlich, dass Kommunen bei komplexen Vergabeverfahren externe Spezialisten hinzuziehen. Dennoch stellt sich die Frage, warum ein Verfahren, das von Anfang an mit großem Nachdruck vorangetrieben wurde, nun in dieser Form juristisch begleitet und nachgebessert werden muss.

    Wie will man in den nächsten 5 bis 10 Jahren mit einem Auftragnehmer vertrauensvoll zusammenarbeiten, wenn dieser sich vor Gericht in den Auftrag geklagt hat?

    Noch grundsätzlicher ist jedoch die Entwicklung der öffentlichen Ausgaben. Immer größere Anteile der Mittel fließen nicht in die eigentliche Infrastruktur – also in Straßen, Plätze oder Gebäude –, sondern in die Vorbereitung und Absicherung von Verfahren: in Rechtsgutachten, externe Kanzleien, Unternehmensberatungen, Planungsbüros, Vergabebegleitung und die Bewältigung von Rechtsstreitigkeiten.

    Jeder Euro, der für die nachträgliche Korrektur fehlerhafter Verfahren oder für deren juristische Absicherung aufgewendet werden muss, steht letztlich nicht mehr für die eigentliche Aufgabe zur Verfügung: die Verbesserung unserer Infrastruktur.

    Gerade deshalb wäre es so wichtig gewesen, frühzeitig den Dialog mit Bürgern, Eigentümern, Gewerbetreibenden und Fachleuten zu suchen und berechtigte Einwände ernst zu nehmen. Ein transparentes und sorgfältig vorbereitetes Verfahren kostet am Anfang vielleicht mehr Zeit – erspart aber häufig erhebliche Folgekosten.

    Die Bürger dürfen erwarten, dass öffentliche Mittel möglichst effizient eingesetzt werden. Dazu gehört auch, aus den Fehlern dieses Verfahrens die richtigen Konsequenzen zu ziehen und künftig stärker auf Transparenz, Beteiligung und eine belastbare Vorbereitung zu setzen.

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