Wunstorfer Auepost
[Anzeige]

Neue Notgemeinschaft gegen „stille Enteignung“ und für fairen Dialog auf Augenhöhe

21.07.2026 • Achim Süß • 4 Min.Kommentare: 13

Der Gegenwind nimmt weiter zu: 15 Eigner aus der Innenstadt haben sich zur „Notgemeinschaft Innenstadt Wunstorf“ zusammengeschlossen. Sie werfen Stadt und Bürgermeister vor, mit der Sanierungssatzung eine „stille Enteignung“ auf den Weg zu bringen, und wehren sich gegen Eingriffe in ihr Eigentum und die Vertragsfreiheit.

21.07.2026
Achim Süß
4 Min.
Wunstorfer Innenstadt | Foto: Schneider

Wunstorf (as). Nach der Bürgerinitiative „Freunde der Innenstadt“ betritt eine weitere Gruppe von Kritikern und Gegnern der städtischen Pläne zur Innenstadt die Bühne: die Immobilienbesitzer. Ihr Zorn richtet sich gegen die Sanierungssatzung, betrifft aber auch die Rolle von Bürgermeister Carsten Piellusch (SPD).

In einer Mitteilung an die Lokalredaktionen lehnen sie Eingriffe in ihr Privateigentum und die Vertragsfreiheit ab. Die Initiative fordert eine grundlegende Überprüfung der aktuellen Regelungen für die Sanierung, bessere Beteiligung der Betroffenen sowie einen „fairen Dialog auf Augenhöhe“.

Kritik am Bürgermeister

Den Bürgermeister erklärt die Initiative schon in der Überschrift ihrer Erklärung zum Hauptverantwortlichen: Piellusch befürworte die „stille Enteignung“ der Hauseigentümer. Außerdem kündigen ihre Sprecher an, die bisherigen Schritte im Sanierungsverfahren rechtlich zu prüfen und eventuell dagegen juristisch vorzugehen. Als Kontaktpersonen und Sprecher fungieren Rainer de Groot aus der Wedemark sowie Sigrid Rehkopf, Michael Schaer, Bodo Steidtmann und Jörn Knop aus Wunstorf.

In ihrer Erklärung fragen sie: „Wer hält die Innenstadt eigentlich am Leben?“ Ihre Antwort: „Nicht das Rathaus. Es sind die privaten Eigentümer.“ Weiter: „Sie investieren seit Jahrzehnten ihr eigenes Geld in ihre Gebäude, modernisieren Fassaden, sanieren Dächer, finanzieren Kredite, tragen das Risiko von Leerständen und suchen passende Mieter für ihre Ladenlokale. Ohne dieses private Engagement gäbe es in der Wunstorfer Innenstadt weder funktionierende Geschäfte noch attraktive Gebäude.“

„Erheblicher Eingriff“

Umso unverständlicher sei es für viele Eigentümer, dass „ihnen nun zunehmend die Fähigkeit abgesprochen“ werde, eigenverantwortlich über ihren Besitz zu entscheiden. Nach den Regelungen des Sanierungsgebiets, so die Kritik, sollten künftig viele Vorhaben der Genehmigung unterliegen. Genehmigungsbehörde ist die Stadtverwaltung.

Hierzu gehörten auch Mietverhältnisse und Entscheidungen, die bisher „ausschließlich zwischen Eigentümer und Mieter getroffen“ worden seien. Nach Angaben der Initiative sehen viele Eigner darin einen „erheblichen Eingriff in die Eigentums- und Vertragsfreiheit“.

Besonders kritisch sieht die Notgemeinschaft den zeitlichen Ablauf: Die Sanierungssatzung wurde im Mai 2025 beschlossen. Über die Folgen seien die Eigentümer jedoch erst mehr als ein Jahr später während einer Informationsveranstaltung der Stadtverwaltung informiert worden. „Zu diesem Zeitpunkt waren wesentliche Rechtsmittelfristen bereits verstrichen“, moniert die Initiative: „Viele Betroffene fragen sich daher, warum die Bürger nicht vor der Beschlussfassung umfassend über die Konsequenzen informiert wurden.“

„Bürokratischer Mehraufwand“

Die Eigentümer befürchten nach Angaben der Notgemeinschaft erhebliche Nachteile für die Entwicklung der Innenstadt: Wer Ladenflächen vermieten möchte, benötige Planungssicherheit. Zusätzliche Genehmigungsverfahren bedeuteten „Verzögerungen, Rechtsunsicherheit und einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand“.

Gerade in Zeiten zunehmender Leerstände dürfe die Vermietung von Gewerbeflächen nicht zusätzlich erschwert werden. Auch der vorgesehene Sanierungsvermerk im Grundbuch wird kritisch gesehen. Aus Sicht der Initiative schafft das für Kaufinteressenten erhebliche Unsicherheit und könne „sich negativ auf Investitionsentscheidungen sowie den Verkehrswert von Immobilien auswirken“.

Stadt handelt nach Gesetzbuch

Letzter Kritikpunkt sind die Ausgleichsbeträge, die auf die Eigentümer von Immobilien im Sanierungsgebiet zukommen. Die Notgemeinschaft erklärt, diese Regelung erscheine „besonders unverständlich“. Aus Sicht der Initiative ist völlig offen, ob überhaupt ein wirtschaftlicher Mehrwert entsteht, der ausgeglichen werden muss.

„Vielmehr befürchten viele Eigentümer durch jahrelange Baumaßnahmen Umsatzeinbußen der Händler, sinkende Mieten und eine geringere Attraktivität der Innenstadt während der Bauzeit”, heißt es in der Mitteilung. Allerdings sind die Ausgleichszahlungen keine Idee aus dem Rathaus. Es ist eine Vorgabe des Bundesbaugesetzbuchs.

Im Baugesetzbuch regelt § 154 die Ausgleichsbeträge. Diese Zahlungen sind ein zentraler Bestandteil des deutschen Sanierungsrechts: Sie sorgen dafür, dass Eigentümer, deren Grundstücke nach öffentlichen Investitionen im Sanierungsgebiet an Wert gewinnen, einen fairen Beitrag zur Finanzierung leisten. Eigner von Immobilien müssen also in einem offiziellen Sanierungsgebiet nach Abschluss des Projekts einen Betrag zahlen. Diese Zahlung entspricht der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung des Grundstücks.

Sanierungsexperten verweisen in diesem Zusammenhang auf die Informationspflicht der Stadtverwaltung: Die Stadt müsse Eigentümer spätestens mit dem Satzungsbeschluss über die Folgen informieren. Oft geschehe das aber schon vorher – sobald klar sei, dass eine Fläche als förmliches Sanierungsgebiet festgelegt werden soll.

2025 wurde die Satzung beschlossen

Der Rat der Stadt hat die Sanierungssatzung für die Innenstadt am 14. Mai 2025 beschlossen. Die umfangreiche Beschlussvorlage trägt die Nummer 61/2025/0061. Das Dokument ist im Rats- und Bürgerinformationssystem der Stadt über das Internet nachzulesen. Zu den Eigentumsrechten der Grundeigentümer und den Ausgleichsbeträgen informiert die Vorlage ausführlich.

Wörtlich heißt es:

„Die Anwendung des Verfahrens zur Ausgleichsbetragserhebung entsprechend §§ 153ff. BauGB ist in die Satzung zur förmlichen Festlegung mit aufzunehmen. Hierbei wird am Ende der Sanierung geprüft, ob eine sanierungsbedingte Wertsteigerung der Bodenwerte von der Stadt zur Mitfinanzierung der Kosten der Sanierung abzuschöpfen ist. In dem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Ausgleichsbeträge die Gesamtmaßnahme nicht gegenfinanzieren. Im Rahmen der Vorbereitung einer Sanierung sind die öffentlichen und die privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Aufbauend auf dem Innenstadtkonzept, das mit breiter Beteiligung der Öffentlichkeit entwickelt wurde, sind die Maßnahmen konkretisiert worden. Angesichts der bislang ausbleibenden Investitionen und der bestehenden städtebaulichen Missstände ist der Einsatz von sanierungsrechtlichen Instrumenten erforderlich und zweckmäßig. Diesem stehen die privaten Belange teilweise entgegen, da Grundstückseigentümer*innen in ihrer Eigentumsbefugnis eingeschränkt werden. Gleichzeitig sind deutliche Aufwertungspotenziale für die Eigentümer*innen durch die Sanierung zu erwarten, da durch den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln in Form von Zuschüssen sowie einer steuerrechtlichen Abschreibungsmöglichkeit gem. § 7h Einkommenssteuergesetz (EStG) auch finanzielle Anreize gesetzt werden. In Einzelfällen kann über einen Sozialplan oder aber auch einen Härteausgleich angemessen reagiert werden. Bislang wurden keine Konflikte vorgetragen.“

Die Kritik der Notgemeinschaft an den Ausgleichsbeträgen fällt deutlich aus: „Die Stadt holt sich Geld bei den Eigentümern, das sie selbst nicht hat, um Dinge zu bauen, die keiner braucht.“ Gleichzeitig betonen die Sprecher der Gemeinschaft „ausdrücklich“, dass sie sich konstruktiv an der positiven Entwicklung der Innenstadt beteiligen möchten. Sie erwarten jedoch, dass „Eigentum wieder als Verantwortung und nicht als Problem verstanden wird.“

Die Initiative lädt die betroffenen Eigentümer aus der Innenstadt ein, sich anzuschließen und „gemeinsam für den Erhalt von Eigentumsrechten, Vertragsfreiheit und einer lebendigen Innenstadt einzutreten“. Mit das Schlimmste, was passieren könne, sei, dass „Eigentümer die Motivation verlieren, in die Innenstadt zu investieren“.

Aufrufe: 2031
[Anzeigen]
Politische Werbung für CDU-Bürgermeisterkandidat Martin Pavel (Transparenzhinweise)

Politische Werbung der Freien Wähler Wunstorf (Transparenzhinweise)

Politische Werbung der SPD Wunstorf (Transparenzhinweise)









Politische Werbung der Freien Wähler Wunstorf (Transparenzhinweise)


[Anzeigen]
Auepost wird unterstützt von:
Politische Werbung der SPD Wunstorf (Transparenzhinweise)
Politische Werbung der Freien Wähler Wunstorf (Transparenzhinweise)
Politische Werbung der SPD Wunstorf (Transparenzhinweise)

Kommentare


  • F. H. sagt:

    Ich habe eine Frage – betrifft das alle Immobilien im Sanierungsgebiet? Oder betrifft das nur die Innenstadt?

  • Kerstin Obladen sagt:

    Mich wundert die aktuelle Diskussion schon. Die Sanierungssatzung 2025 wurde von der damaligen Mehrheit getragen! Es lag also die Verantwortung sowohl bei der SPD als auch bei der CDU. Es geht mir nicht darum, heute Schuldige zu suchen. Aber bei so einer weitreichenden Entscheidung hätten die Eigentümer vor dem Beschluss umfassend und verständlich informiert werden müssen. Das ist für mich der Kern der Kritik. Nicht, Verantwortung einseitig abzuwälzen. Politische Verantwortung endet nicht mit einem Koalitionswechsel. Darum geht es jetzt, durch Transparenz und ehrlichen Dialog verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen.

    • Andreas sagt:

      Unabhängig davon, wie man die Satzung und deren Beschluss inhaltlich bewerten möchte, folgender Hinweis:

      Frau Obladen schreibt: „Die Sanierungssatzung 2025 wurde von der damaligen Mehrheit getragen!“
      Lt. öffentlich einsehbarem Protokoll war Frau Obladen bei der entsprechenden Sitzung des Rates anwesend. Lt. gleichem Protokoll wurde der Beschluss dieser Satzung einstimmig gefasst. Also hat Frau Obladen diese Satzung ebenso befürwortet und beschlossen.

      Auch das gehört zur Wahrheit dazu.

      • Kerstin Obladen sagt:

        Ja, ich habe an der Ratssitzung teilgenommen und der Satzung zugestimmt. Das habe ich auch nie bestritten.

        Als Ratsmitglied durfte ich allerdings darauf vertrauen, dass im Vorfeld alle Beteiligten – insbesondere die betroffenen Eigentümer und Betriebe – vollständig und verständlich über die Folgen der Sanierungssatzung informiert worden waren.

        Ich habe inzwischen erfahren, dass eine Beteiligung bereits im Jahr 2022 stattgefunden haben soll. Die heutigen Schilderungen zahlreicher Eigentümer und Gewerbetreibender vermitteln jedoch ein deutlich anderes Bild. Offenbar waren vielen die konkreten Folgen für Eigentumsrechte, Mietverträge, Grundbucheinträge und mögliche Ausgleichsbeträge gerade nicht bewusst.

        Genau deshalb muss auch rückblickend gefragt werden: Wie konkret, verständlich und umfassend wurde damals tatsächlich informiert – und welche Folgen waren zu diesem Zeitpunkt überhaupt schon erkennbar?

        Aber schön, dass ich auf diesem Wege noch einmal bestätigt bekomme, dass ich an der Ratssitzung teilgenommen habe.

      • Demokrat sagt:

        Der Hinweis von Andreas trifft einen wichtigen Punkt. Wer an einer Ratssitzung teilnimmt, eine Satzung mit beschließt und damit eine eigene politische Entscheidung trifft, trägt auch Verantwortung für diese Entscheidung.

        Natürlich kann ein Ratsmitglied nicht jede technische oder rechtliche Einzelheit selbst untersuchen. Es darf auf Vorlagen und Fachinformationen der Verwaltung vertrauen. Aber Vertrauen ersetzt nicht die eigene politische Verantwortung. Gerade bei einer Entscheidung mit möglichen Auswirkungen auf Eigentumsrechte, Mietverhältnisse und finanzielle Belastungen muss die Frage erlaubt sein, ob die Tragweite der Entscheidung ausreichend hinterfragt wurde.

        Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass wesentliche Folgen vielen Betroffenen nicht bewusst waren, ist nicht nur zu fragen, ob die Verwaltung ausreichend informiert hat. Dann muss auch gefragt werden, ob die Ratsmitglieder die ihnen vorliegenden Informationen kritisch genug bewertet haben.

        Verantwortung bedeutet nicht nur, bei einer Abstimmung anwesend zu sein. Verantwortung bedeutet auch, die eigene Zustimmung später vertreten zu können.

        • Kerstin Obladen sagt:

          Selbstverständlich trägt jedes Ratsmitglied Verantwortung für seine Entscheidung. Genauso selbstverständlich muss sich ein Rat aber auf die fachliche und rechtliche Vorbereitung durch die Verwaltung verlassen können. Die eigentliche Frage ist deshalb nicht, wer damals die Hand gehoben hat, sondern ob die Betroffenen vor der Beschlussfassung ausreichend und verständlich informiert wurden. Genau darin sehe ich heute den entscheidenden Diskussionspunkt.

      • Kerstin Obladen sagt:

        Ich möchte noch etwas ergänzen: Die Mehrheitskoalition hatte sich bereits vor der Ratssitzung öffentlich für die Satzung ausgesprochen. Daher durfte man davon ausgehen, dass die Vorlage innerhalb der Koalition eingehend beraten worden war und die rechtlichen sowie fachlichen Voraussetzungen geprüft waren. Genau so funktionieren kommunale Entscheidungsprozesse.

        • Lars sagt:

          Was ist denn das für ein Argument?

          „Es ist davon auszugehen, dass die Mehrheitsfraktion das Thema beraten hat, deswegen stimme ich zu.
          Ein Jahr später gibt es Kritik am Beschluss.
          Diese Kritik weise ich zurück, mit dem Hinweis, ich bin gar nicht verantwortlich. Verantwortlich ist die Mehrheitsfraktion, die haben sich schließlich beraten.“

          Als sie seinerzeit Ihre Fraktion verlassen haben, haben Sie dies u.a. mit dem Mehrgewinn als alleiniges Mandat begründet.

          Erst ging es nicht im eigenen Kreis.
          Jetzt sind andere Mandatsträger schuld, weil die sich ja beraten.

        • Demokrat sagt:

          Frau Obladen, genau hier liegt der entscheidende Punkt.

          Natürlich kann und muss ein Ratsmitglied auf fachliche Vorbereitung durch Verwaltung und Experten zurückgreifen. Niemand erwartet, dass jedes Ratsmitglied selbst Gutachten erstellt.

          Aber Vertrauen ersetzt nicht die eigene Verantwortung für eine Entscheidung. Wer eine weitreichende Satzung beschließt, muss zumindest beurteilen können, ob die vorliegenden Informationen ausreichen und welche offenen Fragen vor einer Entscheidung geklärt werden müssen.

          Wenn man eine Entscheidung trifft, obwohl man selbst die entscheidenden Grundlagen nicht beurteilen kann, kann man die eigene Verantwortung nicht vollständig mit dem Hinweis abgeben, man habe auf andere vertraut.

          Ein einfaches Bild: Wer mit einem Lkw rückwärts fährt, darf sich auf einen Einweiser verlassen. Aber er darf nicht ohne Sicht und ohne Einweiser rückwärts fahren und hinterher sagen, er habe darauf vertraut, dass schon nichts passiert.

          Genauso bleibt ein Ratsmitglied trotz fachlicher Beratung derjenige, der am Ende die politische Entscheidung trifft.

  • Harald Steinmetz sagt:

    Dass die privaten Eigentümer die Innenstadt am Leben hält find ich süß. Am Leben gehalten wird die Innenstadt durch die Einzelhändler in den Gebäuden, den Markt und die Bürger selbst. Nicht aber durch die Eigentümer, bei denen es eher so aussieht, als wollten sie so wenig Geld wie möglich in die teilweise heruntergekommenen Fassaden investieren. Sie stellen sich als Opfer da, wollen aber eigentlich nur Geld verdienen.

    • Der Meisterbürger sagt:

      Da hilft nur eins: Enteignen, enteignen, enteignen. Den Sozialismus in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf. Was genau ist ihr Beitrag zum Leben in der Innenstadt, Herr Harald Steinmetz? Ihr Namen scheint es in Wunstorf übrigens nicht zu geben.

  • Berndt sagt:

    Ich möchte nochmals daran erinnern, dass es vor 8 Jahren eine Straßenausbausatzung in Wunstorf gab! Die betroffenen Haus- und Grundstücksbesitzer zahlten anteilig nach Grundstücksgröße berechnet, 80% der Sanierungskosten für die der Allgemeinheit gewidmeten kommunalen Straße vor ihrem Eigentum. Also für eine Baumaßnahme auf kommunalen Eigentum.
    Lt. Steuer- und Finanzrecht können die Haus- und Grundstückseigentümer die bis zu 5-stelligen Beiträge steuerlich nicht geltend machen, dazu ist nur der Eigentümer der Straße berechtigt. Ebenso ist die Umlage der Kosten auf die Miete nicht gestattet.
    All die Haus- und Grundstückseigentümer, die sich gegen die Straßenausbaubeiträge aussprachen, wurden öffentlich als Wutbürger bezeichnet, sie hätten kein Bewusstsein Teil eines Gemeinwesens zu sein oder es träfe die Reichsten Wunstorfs, die Haus- und Grundstückseigentümer, etc..
    Wer die Straßenausbaubeiträge nicht im vollem Umfang zahlen konnte, dem wurde Ratenzahlung angeboten, wenn selbst dieses nicht von den Betroffenen leistbar war, dem blieb nur die Zwangsvollstreckung oder der Verkauf des Eigentums (abzüglich der Zahlung der Straßenausbaubeiträge aus dem Verkaufserlös) als letzte Konsequenz.
    Bei den Informationsveranstaltung zur Klärung von Fragen, gab es Fragen wie: „Wer zahlt die Sanierungskosten der Fußgängerzone, unterliegt diese auch der Straßenausbausatzung?“ Die Antwort war, dass die Fußgängerzone mit gewissen gesetzlichen Vorgaben privilegiert sei und analog zu Landes- und Bundesstraßen, aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, so die damalige Verwaltungsaussage.
    Sicherlich kann sich jeder vorstellen, wie das Gerechtigkeitsempfinden der Straßenausbaubeitragszahler, die 80% der Straßenausbaukosten zu zahlen hatten, extremst beansprucht wurde.
    Der Notgemeinschaft wünsche ich einen sehr langen Atem, beim Weg durch die Instanzen, die wie bei den Straßenausbaubeiträgen erfolglos beim Bundesverwaltungsgericht enden werden.
    Sie haben wenigstens den großen privilegierten Vorteil gegenüber den Straßenausbaubeitragszahlern, dass Sie nicht 80% der Sanierungskosten tragen müssen.

  • Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    [Anzeige]
    Kontakt zur Redaktion

    Tel. +49 (0)5031 9779946
    info@auepost.de

    [Anzeigen]
    Politische Werbung für CDU-Bürgermeisterkandidat Martin Pavel (Transparenzhinweise)
    Politische Werbung der SPD Wunstorf (Transparenzhinweise)
    Politische Werbung der Freien Wähler Wunstorf (Transparenzhinweise)
    Politische Werbung der SPD Wunstorf (Transparenzhinweise)

    Artikelarchiv


    Am häufigsten gelesen
    Auepost auf …