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Varnholt bleibt Schiedsmann

08.10.2023 • Redaktion • 2 Min. • Kommentare: 0

Für Schiedsverfahren statt Gerichtsurteile: Schiedsmann Andreas Varnholt wurde für weitere 5 Jahre im Amt bestätigt. Die AfD unterstützte die Wiederwahl nicht und meint einen Interessenkonflikt zu erkennen.

08.10.2023
Redaktion
2 Min.
Andreas Varnholt ist weiterhin Schiedsmann in Wunstorf (Archiv) | Foto: Daniel Schneider

Wunstorf (as/ds). Der Ortsrat Wunstorf und der Rat der Stadt haben die Amtszeit von Andreas Varnholt als Schiedsmann um fünf Jahre verlängert. Der frühere Baudezernent der Stadt ist für den Schiedsbezirk Kernstadt zuständig. Während die anderen Fraktionen der Wahl von Varnholt in beiden Gremien zustimmten, enthielten sich die Vertreter der AfD ihrer Stimme.

Im Ortsrat meldete AfD-Sprecher Andreas Niepel Zweifel an der Richtigkeit des Vorschlags an: „Herr Varnholt hat ja viele Interessen“, sagte er, ohne das auszuführen. Er stimmte mit Enthaltung. Mit Enthaltung votierten in der Folge dann auch die AfD-Parteikollegen Detlev-Ulrich Aders und Andreas Lehrke im Rat der Stadt.

Keine Unterstützung seitens der AfD

Niepel konkretisierte seine Aussage später im Gespräch mit der Auepost: Varnholt sei selbst gesellschaftspolitisch aktiv, sei z. B. im Arbeitskreis Erinnerungskultur, der die Stolpersteine in Wunstorf auf den Weg gebracht hat, Vorsitzender. Dies könne ganz konkret zu Interessenkonflikten führen, wenn sich etwa Grundstückseigentümer gegen Verwaltungsmaßnahmen zur Verlegung der Steine zur Wehr setzen würden, beschreibt Niepel ein Szenario. Ein Schiedsmann solle so neutral wie möglich sein. Schlechte Arbeit wolle er Varnholt jedoch nicht bescheinigen, deshalb habe er sich der Stimme nur enthalten.

In der Praxis wäre eine solche Situation, dass Varnholt in quasi eigener Sache intervenieren müsste, jedoch kaum möglich: Für Auseinandersetzungen im Rahmen von Verwaltungsverfahren sind Schiedsleute nicht zuständig – und in persönlichen Angelegenheiten darf ein Schiedsmann sowieso nicht tätig werden: Für Schiedsverfahren, die ihn selbst oder Angehörige betreffen oder in die er geschäftsmäßig verwickelt sein könnte, ist die Amtsausübung gesetzlich ausgeschlossen. § 2 und § 16 des Niedersächsischen Schiedsämtergesetz schreiben Neutralität vor. Ein Schiedsmann würde sich in einem solchen Fall selbst als befangen erklären und die Schiedstätigkeit einem Stellvertreter überlassen. Zu diesem Zwecke hat jede Schiedsfrau und jeder Schiedsmann eine Vertreterin oder einen Vertreter.

Schiedsmänner und -frauen ermöglichen auch in Wunstorf die außergerichtliche Streitbeilegung: Bevor es beim Amtsgericht zu einem Gerichtsverfahren kommt, durch das oft höhere Kosten entstehen, kann ein Schiedsverfahren durchlaufen werden: Statt eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen, wird hier zunächst versucht, eine Einigung zwischen den Kontrahenten zu erreichen, z. B. durch eine vertragliche Regelung. Die ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen vermitteln zwischen den Parteien, die oft im nachbarschaftlichen Verhältnis zueinander stehen, und wirken auf eine Lösung hin. Entscheidungen fällen Schiedsleute jedoch nicht. Scheitert das Verfahren, bleibt eine gerichtliche Auseinandersetzung möglich. 
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