
Wunstorf (as). Die Innenstadtsanierung ist zum beherrschenden Thema der Lokalpolitik geworden. Die Details der Projektplanung halten die Stadtverwaltung in Atem, und die Meinungsverschiedenheiten haben die Große Koalition auseinandergetrieben. Bürgermeister, Stadtbaurat und andere Befürworter bemühen sich vor der entscheidenden Ratssitzung am Mittwoch nächster Woche um Mehrheiten für das Vorhaben.
Die Stadtgesellschaft diskutiert heftig – beim Einkauf in der Innenstadt, am Stammtisch, beim Wochenmarkt, in sozialen Netzwerken und Kommentarspalten. Dabei zeigt sich: So polarisiert sich die Debatte der Politiker entwickelt hat, so entzweit ist die Bürgerschaft.
Es geht um Grundsätze und Grundideen, um blaue Linien auf Plänen, grüne Bänder in der Stadt, rote Linien auf Papier und in der Streitkultur. Mit der drohenden Auseinandersetzung um das Bürgerbegehren kommen nun endgültig juristische Feinheiten und Auslegungen, Gesetzestexte und ihre Interpretationen hinzu. Die gesetzlichen Regelungen für dieses Verfahren gehen weit über das Maß dessen hinaus, was Rat und Rathaus im kommunalpolitischen Alltag beschäftigen.
Die Juristen der Stadt kommen – unter Beteiligung externer Fachleute – wieder zu dem Ergebnis, das Begehren der Initiative sei nicht zulässig. Auf neun Seiten werden die Begründungen der „Freunde der Innenstadt” in der Beschlussvorlage des Bürgermeisters für den Verwaltungsausschuss am Montag geradezu zerpflückt.
Es heißt unter anderem, die Erklärungen seien nicht „kongruent“ und inhaltlich unzutreffend, spekulativ bei den ökologischen Aspekten des Projekts, widersprüchlich oder sachlich falsch, die Argumente „unerfindlich“. Die Bürgerinitiative hatte ihren ersten Entwurf nach dem negativen Bescheid zurückgezogen, modifiziert und erneut vorgelegt. Die Stadtverwaltung schlägt dem Verwaltungsausschuss erneut die Ablehnung vor.
In der dazu am Freitag versandten Drucksache heißt es, die Initiatoren hätten „ausdrücklich um eine Vorabentscheidung des Verwaltungsausschusses“ gebeten. Das gebe ihnen die Möglichkeit, „Gewissheit über die grundsätzliche Zulässigkeit des Begehrens zu erlangen, bevor sie Unterstützungsunterschriften sammeln.“
Das Bürgerbegehren richte sich „gegen eine Zuschlagsentscheidung an einen Landschaftsarchitekten in der Ratssitzung am 25. Februar“. Also habe sich „die Fragestellung gegenüber dem ersten Entwurf nicht erheblich verändert“. Der Text sei umformuliert worden, „ohne die inhaltliche Zielrichtung zu verändern“.
In der von Piellusch unterzeichneten Vorlage wird die Ablehnung in sechs Punkten detailliert begründet. Dazu gehört auch der Aspekt der Sicherheit der Innenstadt: Nach Ereignissen wie in Magdeburg soll die „Anschlagsprävention“ verbessert werden: Versenkbare Poller sollen den Schutz erhöhen.
Ein Sicherheitskonzept basiere auf dem Polizeigesetz, ist zu lesen. Es gehöre zu einer der Aufgaben aus dem sogenannten übertragenen Wirkungskreis. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens beziehe sich auf diese staatliche Aufgabe, die der Stadt übertragen sei. Fazit: Somit sei das Begehren unzulässig.
Einen zentralen Grund, das Begehren in der vorgelegten Form abzulehnen, erläutert die Stadtverwaltung in dem sehr ausführlichen Punkt 2 der Drucksache: Die Initiatoren zielten mit ihrem Vorstoß „im Kern“ auf die Aufhebung der Sanierungssatzung vom Mai 2025. Das sei „in der Sache … eine Kassation“, also ein Rechtsmittel, das darauf abziele, ein Urteil oder eine Entscheidung wegen formeller juristischer Mängel oder verfahrensrechtlicher Probleme „zu kassieren“. Damit sei das Begehren „thematisch ausgeschlossen“. Außerdem: Die Frist, ein Bürgerbegehren gegen einen Beschluss zu richten, sei abgelaufen.
Das Rathaus führt ein weiteres Argument gegen den Entwurf zum Begehren an: Die städtischen Juristen sehen im vorgelegten Text der Initiative ein „gesetzwidriges Ziel“. Ein Begehren sei auch dann gesetzwidrig, wenn dessen Umsetzung gegen vertragliche Verpflichtungen verstoße. Die Stadtverwaltung vertritt die Auffassung, ein solcher Verstoß sei beim Erfolg der Bürgerinitiative zu befürchten.
Im Mittelpunkt dieser Argumentation steht das Vergaberecht. Piellusch und die übrigen Juristen erklären, das Vergaberecht werde als „vorvertragliches Schuldverhältnis“ verstanden. Das bedeute: Schon vor einem Zuschlag an einen Bieter wie ein Planungsbüro gelten für die Stadt „zahlreiche Rechtspflichten“. Konkret gehe es um Verlässlichkeit im Auftragsverfahren, Geheimhaltung, Gleichbehandlung und Transparenz. Die Stadtverwaltung argumentiert: Die genannten Pflichten lösten „verbindliche Erwartungen“ beim Bieter aus, auch wenn noch kein Vertrag bestehe.
Die Initiatoren des Begehrens haben ein Schriftstück eingereicht, das kaum weniger anspruchsvoll formuliert ist. Zunächst die modifizierte Frage an die Bürger der Stadt: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Wunstorf zum jetzigen Zeitpunkt keine Beauftragung eines Planungsbüros zur Durchführung der Neugestaltung der Innenstadt vornimmt und stattdessen eine Umplanung des Konzeptes hinsichtlich Kosten, Terminen und ökologischen Aspekten unter transparenter Einbindung der Wunstorfer Bürger erfolgt?“
Der Entwurf ist mit einem „ausdrücklichen Appell“ an alle Ratsmitglieder verbunden: „Bitte stimmen Sie am 25.02.2026 NICHT für eine Auftragserteilung an ein Planungsbüro durch die Stadt Wunstorf.“ Weiter: „Seitens des Bürgermeisters wurden wir in seiner Bewertung unseres ersten (mittlerweile zurückgezogenen) Entwurfes darauf hingewiesen, dass eine Auftragserteilung eine rechtliche Bindung der Stadt zur Folge hat und dass ein späteres positives Bürgerbegehren ‚rechtswidrig‘ sei.“ Es würden somit unumkehrbare Fakten geschaffen, „die den Sorgen und Fragen der Wunstorfer Bürgerschaft nicht gerecht werden“.
Anders als im ersten Entwurf hat die Bürgerinitiative Bürgermeister Piellusch um rechtliche Beratung gebeten. Die Unterzeichner beziehen sich dabei auf die Kommunalverfassung. Das vorliegende Sanierungskonzept lasse viele Fragen der Bürger unbeantwortet und sei daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht vergabereif, erklären sie. Jetzt einen Auftrag zu erteilen, berge erhebliche Risiken und erschwere „den Weg zu einem befriedigenden Ergebnis“.
Konkret bemängeln die Autoren des Bürgerbegehrens das Fehlen eines schlüssigen Terminplans und eines Konzepts, wie die Sanierung der Kanalisation, die Umsetzung eines Sicherheitskonzepts, die grundlegende Neugestaltung der Fußgängerzone und der Einbau eines Nahwärmeleitungssystems in einem Projekt zusammengeführt werden sollen.
Die bisherigen Informationen seien widersprüchlich: Kanalsanierung und Sicherheitskonzept seien nach aktueller Darstellung unverzüglich umzusetzen, die Neugestaltung der Innenstadt für den Zeitraum 2028 bis 2030 geplant und das Nahwärmesystem habe frühestens 2034 Planungsreife.
Die Verzögerung der Sanierung der Kanalisation bedeute ökologische und finanzielle Risiken, heißt es weiter: Die Stadt sei laut Paragraf 96 des Wassergesetzes verpflichtet, diesen Missstand schnellstens zu beseitigen. Eine Grundwasserverunreinigung sei strafbar. Auch der Schutz vor Anschlägen erfordere eine zeitnahe Lösung.
Die Stadtgesellschaft sei mittlerweile tief gespalten, kritisiert die Initiative. Es komme jetzt darauf an, die Bürgerschaft wieder zu einen. Die Unterschriftensammlung zeige, dass sehr viele Bürger dem Projekt in der aktuellen Version misstrauten. Ein Vorhaben mit diesen Auswirkungen müsse aber im Einvernehmen mit der Bürgerschaft erfolgen – vor Auftragsvergabe im Rat.
Gravierende Mängel, wie sie von der Verwaltung als Begründung für die Sanierung genannt werden, sieht die Bürgerinitiative nicht. „In der Wahrnehmung der Stadtgesellschaft“ finde sich die Beurteilung nicht. Vielmehr würden Aufenthaltsqualität, Funktionalität und Handel im Vergleich zu anderen Städten als außergewöhnlich gut beurteilt: „Die Bürger schätzen und lieben ihre Fußgängerzone, so wie sie ist. Es gibt keinen dringenden Bedarf einer gestalterischen Veränderung.“
Barrierefreiheit sei grundsätzlich gegeben, könne und sollte mit regelmäßiger Instandhaltung aber verbessert werden. Verbesserungen seien bei der Sanierung der Kanalisation möglich. Versenkbare Poller zur Abwehr von Anschlägen seien „ausdrücklich“ zu begrüßen. Der Einbau erfordere aber nicht die Umgestaltung der Fußgängerzone.
Die wirtschaftliche Belastung für die Geschäfte der Innenstadt werde gravierend sein, prophezeien die Initiatoren des Begehrens. Sie sehen beim „Komplettumbau der Fußgängerzone“ Geschäftsaufgaben bei kleinen, inhabergeführten Unternehmen und Gastronomie voraus. Auch der Wochenmarkt, „der wesentliche Zugkraft für den Besuch der Innenstadt“ besitze, sei in einer langen Bauphase gefährdet. Erforderlich sei ein „Sanierungskonzept, welches die dringenden mit den notwendigen Maßnahmen kombiniert, ohne die Innenstadt komplett neu zu gestalten“.
Das aktuelle Planungskonzept sehe die Entsorgung des „vorhandenen, hochwertigen und aus regionalen Quellen stammenden Pflasters und eine Neugestaltung mit Granit“ vor. Die Umweltauswirkungen sowie die CO2-Bilanz einer solchen Lösung seien bislang nicht bewertet worden, heißt es in der Begründung abschließend. Bei einem kompletten Auskoffern des Untergrunds sei es zudem unwahrscheinlich, dass die Bäume erhalten bleiben könnten.
Nach aktuellem Kenntnisstand würde Granitmaterial für die Pflasterung nicht wettbewerbsfähig in Europa hergestellt. Es müsste wahrscheinlich aus Vietnam oder China importiert werden. Dazu liege bisher keine offizielle Aussage vor.
Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet der Verwaltungsausschuss in vertraulicher Sitzung am Montag, dem 23. Februar. In diesem Gremium hat die SPD mit vier Mandatsträgern und Bürgermeister Piellusch die Mehrheit.
Das ist eine ganz hervorragende Idee.
Mal abgesehen, dass der Beschluss öffentlich einsehbar ist und auch nicht wirklich schwer zu recherchieren ist – warum sollte man der Initiative noch den Antrag vorformulieren? Sind die zu geistig limitiert dazu, sich (bei diesem ja scheinbar sehr wichtigen Thema, sonst keine Gründung einer BI) ausreichend zu belesen ODER sich rechtlich beraten zu lassen? Das finde ich etwas verwirrend.
Na, ob der Handlungsbedarf bei der Sanierung der Kanalisation wirklich so dringend ist, will ich mal dahingestellt sein lassen. Die Kanalisation der Fußgängerzone wurde bis Mitte der 1960er Jahre fertiggestellt. Es spricht Einiges dafür, dass die neulich festgestellten Schäden (Risse, angebrochene Kanalrohre, etc) schon durch die Tiefbauarbeiten beim Bau der jetzigen Fußgängerzone um 1980 herum entstanden sind. Das jetzt als Grund zu nennen, eine Fußgängerzonen-Neugestaltung möglichst schnell und ohne störende Bürgerbeteiligung durchzuziehen ist vermutlich nur vorgeschoben. Meiner Meinung nach spielt hier der Kommunalwahlkampf eine erhebliche Rolle, damit der (neudeutsch) Bürger*innenmeister*in und seine Partei überhaupt mal einen Erfolg vorweisen kann.
Ich vermute, das effizienteste Mittel das Ganze zu verzögern, wäre, wenn die Afd sich dabei auf die Seite der SPD schlägt. So zustande gekommene Entscheidungen mittels Zusammenarbeit mit dieser Partei will sich wohl keiner nachsagen lassen (nach brandmauerdemokatischen Vorgaben).
Unabhaengig davon, wie man politisch zum Innenstadtumbau steht, zeigt der Artikel
zum erneut verworfenen Buergerbegehren vor allem eines: An vielen Stellen gibt
es rechtliche Grenzen, was per Buergerentscheid direkt „gestoppt“ oder „gekippte“
werden kann (insb. wenn BauGB-Kernentscheidungen/Satzungen betroffen sind).
Gerade wenn ein direktes Sach-Veto rechtlich nicht zulaessig ist, wird ein
anderer Punkt umso wichtiger: die Steuerung und Transparenz der Umsetzung.
Und hier gibt es in Wunstorf einen sehr konkreten Erfahrungswert: Beim
Barnekreisel waren 19 Wochen geplant, am Ende wurden es 60 Wochen, inklusive
laengerer Stillstandsphasen und unklarer Kosten-/Nachtragslage.
Es ist deshalb nachvollziehbar, dass Buerger bei einem noch groesseren Projekt
(Innenstadt/Fussgaengerzone) die Befuerchtung haben, dass sich solche
Koordinationsprobleme wiederholen koennten – mit deutlich groesseren Folgen fuer
Handel, Anwohner und Verkehr.
Die konstruktive Konsequenz waere aus meiner Sicht nicht mehr Streit,
sondern verbindliche Prozessregeln:
– veroeffentlichter Bauphasen- und Leitungskoordinationsplan (wer/wann/was),
– klare Fristen/Eskalation gegenueber Leitungstraegern,
– transparente Kosten-/Nachtragslogik und regelmaessige Status-Updates,
– sowie messbare Kriterien fuer Nachsteuerung.
Das wuerde die Debatte von „pro/contra Entwurf“ auf das bringen, was fuer alle
relevant ist: planbare Umsetzung, belastbare Zahlen und nachvollziehbare
Verantwortung.
Die Ablehnung des Bürgerbegehrens mit Hilfe sämtlicher Aushebelungstechniken dank juristisch breitflächig angelegter „Schutzmechanismen“ gegen den eigentlichen Inhalt des Bürgerbegehrens ist ein Zeichen der Verwerfung Desselbigen.
Ungeachtet der angeblich (?) inhaltlich wie rechtlich nicht beachteten verankerten Festsetzungen und Form-, Rechts- und Terminfehlern scheint das Bürgerbegehren von Anfang an chancenlos gewesen zu sein.
Fragwürdig in einer Demokratie, wo doch jeder Bürger das Recht hat auf Mitbestimmung, Petitionen und Anhörung hat und Menschen versuchen, sich durch dieses Bürgerbegehren Raum zur Anhörung der eigenen Interessen zu schaffen.
Die Handlungsweisen der letzten Jahre zeigen eindeutig bewusste Intransparenz und gemäß Informationen nicht nur über Social Media deutlich
vielfach des Volkes Unwillen, denn besorgte Bürger fühlen sich nicht mehr ernstgenommen.
Es wird nicht nach kooperativem Konsens gesucht, es wird mit harten Bandagen unter Zuhilfenahme eines kompletten juristischen Kataloges jeder Versuch einer Einigung im Keim erstickt.
Daher ist angeraten, ebenso die Entscheidungen gegen das Bürgerbegehren letztendlich das Verwaltungsgericht entscheiden zu lassen, ohne weiterhin Kräfte zu vergeuden, gegen eine Wand anzurennen, die sich selbst formiert und ohnehin die Machtbefugnis über Entscheidung in ihren Händen halten will, gleich, mit welchen Mitteln.
Leider ist es so, dass die Bürgerinitiative selbst die Bevölkerung mit ihren absurden Forderungen spaltet.
Allein die Fragestellung des Begehrens ist schon sehr zweifelhaft formuliert.
Im übrigen wird durch den Umbau kein Geschäft pleite gehen, es sei denn, es ist vorher schon in den roten Zahlen.
Granit? Warum Granit? Ich war auch im Rathaus und habe mir die Entwürfe angesehen. Zum Material, also Granit, habe ich dort nichts gelesen.
Auch die restliche Berichterstattung gibt darauf keine Hinweise, vielmehr hab ich das so verstanden, auch hier in der Auepost, dass das Material noch nicht festgelegt ist.
Oder weiß Hr. Süß oder die BI hier mehr?
Dann wäre eine Klarstellung ganz hilfreich, damit man beim Bürgerbegehren auch weiß, wofür man unterschreibt.
Im Artikel zur erneuten Verwerfung des Bürgerbegehrens wird deutlich, dass hier nicht nur „Politik“, sondern vor allem Zulässigkeitsrecht nach § 32 NKomVG wirkt.
Zwei Punkte wirken dabei als echte K.-o.-Kriterien, sofern die Verwaltung die Fakten sauber trifft:
(1) Richtet sich ein Bürgerbegehren gegen einen bekannt gemachten Ratsbeschluss, gilt eine 3-Monats-Frist ab Bekanntmachung. Wenn diese Frist tatsächlich abgelaufen ist, wäre das allein schon entscheidend.
(2) Soweit die Fragestellung staatliche Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis betrifft (z.B. polizeirechtlich geprägte Anschlagsprävention/Sicherheitskonzept), ist ein Bürgerbegehren typischerweise unzulässig – die Gemeinde entscheidet dort nicht frei, sondern erfüllt übertragene Staatsaufgaben.
Gerade weil das rechtlich komplex ist, wäre es hilfreich, wenn Verwaltung und Initiative die zwei Punkte für Bürger transparent auflösen würden:
– Welche konkrete Bekanntmachung/Beschlusslage löst die 3-Monats-Frist aus (Datum)?
– Welche Teile der Bürgerbegehren-Frage werden als „übertragener Wirkungskreis“ eingeordnet – und ließe sich die Frage so fassen, dass sie nur über die kommunale Planung/Beauftragung entscheidet, ohne in staatliche Aufgaben hineinzugreifen?
Dann wüssten auch Bürger, woran es juristisch hängt – und die Initiative könnte ihren Ansatz (falls möglich) rechtskonform nachschärfen, statt im Nebel zu bleiben.