Wunstorf (ds). Parkverbote sind eine Wissenschaft für sich. Wo wer wie wann parken oder nicht parken darf auf öffentlichen Straßen, das ist im Grunde klar geregelt – durch allgemeine Verbote oder durch entsprechende Beschilderung. Aber manchmal kommt es auch zu Unklarheiten, und genau solch eine Situation scheint nun in der Wunstorfer Kernstadt entstanden zu sein. Sie schlägt nach einem Beitrag der Auepost inzwischen hohe Wellen:
Auf dem neugestalteten Barneplatz ist entlang der Fahrbahn ein Bereich entstanden, der wie eine Parkbucht wirkt – und offenbar auch deshalb auf diese Weise genutzt wird. Autos stellen sich dort längs zur Fahrbahn auf die schmale Fläche. Was die Parkenden dabei offenbar nicht wissen: Dieser Bereich ist gar nicht als Parkplatz gedacht, sondern als Fußgängerbereich vorgesehen, es ist sogar ein Teil des offiziell vorgesehenen Schulweges der Schüler vom und zum Barneschulzentrum.
Das Falschparken wurde in den vergangenen Tagen deshalb bereits geahndet, Autofahrer erhielten nach Informationen der Auepost „Strafzettel“ von den Mitarbeitern des städtischen Verkehrsaußendienstes – wenn längere Zeit auf der Fläche gestanden wurde. Allerdings: Es könnte sein, dass das nicht rechtens war. Denn eine Grundregel im Straßenverkehr lautet: Geparkt werden darf überall, wo es nicht verboten ist.
Nun wird es kompliziert: In diesem Straßenabschnitt ist zwar eindeutig ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet, also auf gut Deutsch: es gilt Parkverbot. Aber: Parkverbotsschilder beziehen sich zunächst einmal nur auf die Fahrbahn. Die betreffenden Autos standen dort aber gerade nicht auf der Fahrbahn, sondern in der vermeintlichen Parkbucht. Und auch wenn es keine Parkbucht sein soll – der Bereich ist infolge der vorhandenen trennenden Gosse sichtlich nicht der Fahrbahn zugeordnet.
Ein entsprechendes Zusatzschild, das das Parkverbot auch auf die „Parkbucht“ ausdehnt, existiert nicht. Es könnte also sein, dass die Autos in der „Parkbucht“ des Barneplatzes in Wirklichkeit gar nicht im Parkverbot stehen, wenn das Verbotsschild dort nicht gilt. Das kann es im Grunde auch nicht, denn damit würde die Stadt einräumen, dass es sich doch nicht um einen Fußgängerbereich handelt.
Es wird noch komplizierter: Auch wenn die „Parkbucht“ nicht zur Fahrbahn gezählt wird, dann ist sie doch immer noch ein Teil des Fußgängerbereichs – und Parken wäre trotzdem verboten. Genau das scheint auf dem Barneplatz für die Autofahrer jedoch nicht erkennbar zu sein. Weder durch Beschilderung noch durch die Bauweise scheint eindeutig, dass dort vor allem Fußgänger laufen sollen – im Gegenteil, es wirkt eher wie eine Autohaltebucht.
Dass zuletzt dort sehr viele Autos parkten, ist ein starkes Indiz dafür, dass sich genau dieser Eindruck für Autofahrer ergibt. Juristen sprechen dabei von Anschein: Wenn die Stadt durch bauliche Maßnahmen den Anschein erweckt, dass sich dort eine Parkbucht befindet, dann kann sie sich nicht einfach darauf berufen, dass es aber ein Fußweg sein soll. Anders gesagt: Wenn die Stadt einen Gehweg so baut, dass er wie ein Parkstreifen wirkt, dann ist das zunächst das Problem der Stadt – und nicht der Autofahrer. Juristisch entscheidend ist dabei nicht, wie sich die Stadt den Bereich gedacht hat, sondern wie ein durchschnittlicher Bürger ihn wahrnimmt.
Die Betroffenen, die sich nun mit einem Bußgeld von der Stadt konfrontiert sehen, könnten daher völlig zu Recht auf dem Barneplatz geparkt haben. Verkehrsanordnungen müssen in Deutschland eindeutig sein – dass sich so viele Autofahrer in ein von der Stadt gewünschtes beschränktes Halteverbot stellen, kann stark darauf hindeuten, dass dies hier nicht der Fall ist.
Auf Nachfrage der Auepost bestätigt Stadtsprecher Alexander Stockum, dass die Stadtverwaltung den Bereich als Fußweg ansehe – und bestätigt ebenso, dass bereits Verwarnungen ausgesprochen wurden. Dabei sei aber nicht wegen des Parkens auf dem Gehweg (mindestens 55 Euro) verwarnt worden, sondern man habe die mildere Sanktion gewählt und die Verwarnungen wegen Parkens im eingeschränkten Halteverbot (mindestens 20 Euro) ausgesprochen – auch in Hinblick darauf, dass die Autos meist mit den Reifen noch etwas in der Gosse gestanden hätten, die zur Fahrbahn zähle.
Der Stadtsprecher räumt ein, dass die Situation „absolut verbesserungsbedürftig“ sei, man an dieser Stelle noch deutlicher machen müsse, wo der Gehweg beginne. Dennoch hatte es dort bereits in den letzten Tagen verstärkte Kontrollen und entsprechende Verwarnungen gegeben, sagt Stockum. Wie viele Autofahrer genau verwarnt wurden, dazu gab es noch keine Auskunft – die Zahl ließ sich auf die Schnelle am Freitagnachmittag im Rathaus nicht ermitteln.
Grund für die verstärkten Kontrollen war eine Bitte aus dem Bauausschuss am 18. Januar: Dort war angeregt worden, für einen bestimmten Zeitraum regelmäßig Verwarnungen zu schreiben, um für das Parkverbot auf dem Platz zu sensibilisieren. Im Bauausschuss bestand Einvernehmen, dass die Verwaltung entsprechend vorgehen solle.
Eine Kulanzregelung für Autofahrer, die in den vergangenen Tagen in der „Parkbucht“ verwarnt wurden, soll es laut Auskunft von Stockum nicht geben – das auch, weil die Stadt im Nachhinein allgemein gar nicht mehr zuordnen kann, an welcher Stelle genau ein Verwarngeld ausgesprochen wurde. Miterfasst von einer Kulanzregelung würde dann auch unzweifelhaftes Falschparken auf der Barnestraße.
Eine kurzfristige Lösung für die Problematik ist derzeit nicht in Sicht, aktuell wird bei den Wunstorfer Verkehrsplanern nach Wegen gesucht, das entstandene Dilemma aufzulösen. Am wahrscheinlichsten ist, dass langfristig weitere Kennzeichnungen des Bereichs vorgenommen werden.
Also ich bin da neulich zum ersten mal gewesen und als Fußweg ist das weder erkennbar noch in irgend einer Form nützlich, voallem weil doch an der Häuserzeile lang alles Fußweg ist.
Euer Addo
Es ist doch völlig irrelevant, ob die Stadt eine „Kulanzregelung“ vorsieht. Sobald die Stadt Ordnungsgelder verhängt, obwohl den Verantwortlichen nachweislich bekannt ist, dass die Rechtslage die Verhängung von Ordnungsgeldern objektiv nicht hergibt, laufen diese Verantwortlichen relativ schnell selbst Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung. Das Geltendmachen einer nachweislich unberechtigten Forderung kann eine Nötigung darstellen.
Meine Güte…
Warum nicht auf den paar Metern längs der Fahrbahn/Gosse in entsprechendem Abstand ein paar Pfosten setzen, fertig – kurz und schmerzlos! Eventuell noch eine Kette spannen, dann ist der „Fußweg“ für die Nutzer auch sicherer – und das Problem mit „Falschparkern“ gelöst.
Einfach machen!
Gruß aus Luthe
Warum nicht die Poller quer zur Fahrbahn stellen und den Platz nur noch für Fußgänger und Radfahrer haben.
Und auch hier hat die Stadt Wunstorf wieder versagt! Wie üblich. Erst Mist bauen (im wahrsten Sinne des Wortes), und dann mit den wirresten Argumenten darauf bestehen, dass man doch im Recht ist. Und eine Kulanzregelung für Autofahrer gibt es natürlich auch nicht. Man ist im Recht, daran sollen sich die Bürger gefälligst endlich gewöhnen. Gut gedacht, schlecht geplant und dann dilettantisch ausgeführt.
An MiiS,
schon mal an Unfallgefahr für Autos und Radfahrer gedacht?
Das kann ja wohl nicht ernst gemeint sein, dass es sich bei diesem Streifen um einen Fußweg handeln soll! Wozu ist dann bitte die Bordsteinkante zwischen dem tatsächlichen Fußweg und dem angeblichen Fußweg da? Damit die Fußgänger sich die Knöchel brechen, wenn sie die Kante in der Dunkelheit übersehen?
Wenn’s denn keine Parkbucht werden soll, macht eigentlich nur ein Rückbau der Bordsteinkante in diesem Bereich Sinn.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt das sogenannte Opportunitätsprinzip, das besagt, dass es im pflichtgemässen Ermessen der Behörde steht, ob (und wenn ja, wie) sie eine Ordnungswidrigkeit verfolgt.
Bezogen auf diesen Fall stelle ich fest:
1. Der Bauausschuss des Rates der Stadt Wunstorf ist n i c h t Behörde in diesem Sinne, sondern dies ist einzig und allein die Stadtverwaltung mit dem Bürgermeister an der Spitze sowie der zuständigen Referats- und Fachbereichsleitung.
2. Ich finde es bedenklich, wenn die Verwaltung sich einerseits der verwirrenden Rechtslage bewusst ist, aber andererseits dennoch Verwarngelder fordert statt – wenn überhaupt angesichts dieser Umstände – es bei einer Verwarnung ohne Verhängung eines Verwarngeldes zu belassen (was ja wohl durchaus rechtlich zulässig sein dürfte!).
3. Und überhaupt: Die viel gepriesene und verwaltungsseitig wiederholt für ihr Tun reklamierte Bürgerfreundlichkeit sieht ja wohl anders aus….
Bushaltestelle, Parkplatz oder Taxistand da läßt sich alles hinein interpretieren aber ein Fußweg sieht definiv anders aus und ist auch durch ein Hoch- oder Tiefbord klar von der Straße abgetrennt. Bitte Schilder, Poller und eine öffentlichkeits Kampagne zu dem Thema, vielleicht auch ein Straßenfest.
Finde ich gut, dass die Auepost dieses (scheinbare) Dilemma jetzt ausführlich erörtert, nachdem sie mit ihrem ersten Beitrag vom 8.2. doch mächtig „Welle gemacht“ hat. Im übrigen gilt: Verkehrszeichenerkennungsorgan einschalten. Und dann, wie immer: Nerven behalten, Leute!