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Urteil im Missbrauchs-Fall an Kita in Bokeloh

15.08.2018 • Nadine Rochlitzer • Aufrufe: 1659
15.08.2018
Nadine Rochlitzer
Aufrufe: 1659

Der wegen des Verdachts des sexuellen Übergriffs auf mehrere Kinder in der Kindertagesstätte Bokeloh angeklagte Praktikant wurde zu einer Jugendstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt.

Symbolfoto Justitia

Symbolfoto Justitia

Bokeloh (red). Im Prozess um den sexuellen Missbrauch an mehreren Kindern durch einen 19-Jährigen hat das Landgericht Hannover am Dienstag das Urteil verkündet. Der ehemalige Praktikant der Bokeloher DRK-Kita wurde zu einer Jugendstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Praktikant in insgesamt 18 Fällen sexuelle Handlungen an sieben Mädchen und zwei Jungen vorgenommen hat. In zwei Fällen hat sich der 19-Jährige sogar des besonders schweren sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht.

Angeklagter geständig

Laut Aussage der Staatsanwaltschaft Hannover sei der Angeklagte im nicht öffentlichen Prozess geständig gewesen und habe alle Vorwürfe zugegeben. Dank des Geständnisses mussten die Opfer keine Aussage vor Gericht machen. Der verurteilte Praktikant soll nun eine Sozialtherapie machen. Dies habe das Gericht jedoch nicht angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung haben noch eine Woche Zeit, Revision einzureichen.

Anfang des Jahres war bekannt geworden, dass der 19-Jährige verdächtigt wurde, in der DRK-Kindertagesstätte Bokeloh mehrere Kinder sexuell missbraucht zu haben. Betroffene Eltern hatten sich an die Polizei gewandt und Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft ermittelte. Seit Anfang Februar saß der Praktikant in Untersuchungshaft, im Juni wurde Anklage erhoben.

Verdacht weitete sich aus

Im Laufe der Ermittlungen weitete sich der Fall aus. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Praktikant nicht nur an der Bokeloher Kita mehrere Kinder sexuell missbraucht hat, sondern auch in einem Sportverein, in dem er als Jugendtrainer tätig gewesen ist. Sechs sexuelle Übergriffe soll es im Sportverein gegeben haben. Weitere zehn Übergriffe sollen in der Wunstorfer Kita begangen worden sein. Ein weiterer Vorfall soll sich, laut Aussagen der Staatsanwaltschaft Hannover, in einer Familie zugetragen haben.

Jugendstrafe
Die Jugendstrafe ist eine speziell für Jugendliche (14 bis einschließlich 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis einschließlich 20 Jahre) konzipierte Freiheitsstrafe. Die Jugendstrafe soll nur verhängt werden, wenn Erziehungs- und Zuchtmittel in der Vergangenheit keinen Erfolg gebracht haben. Bei schweren Verbrechen können auch Ersttäter zu Jugendhaftstrafen verurteilt werden.
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Kommentare


  • Meiner meinung nach, viel zu wenig! Die Kinder sind ihr Leben lang geschädigt und der darf nach 4 Jahren sein Leben weiter leben. Ekelhaft und ungerecht!

  • 15 Jahre und Sicherheitsverwahrung, wer sowas einmal macht, tut es ein zweites Mal.

    • Sabine Kater sagt:

      würd ich nicht pauschal sagen, aber die gefahr ist sehr hoch.
      schwieriges thema….

      ich denke mit 4,5 jahren ist er gut bedient bei unseren gestzen…. egal wie hoch seine strafe ist, wieder gut zu machen ist das nicht und eine gerechte strafe exestiert nicht.

      ich bin arg zwie gespalten zwischen lebenslang wegsperren und jeder hat ne 2te chance verdient…

      ich bin dankbar, das ich sowas nicht entscheiden muss….

    • Kann man jetzt lange diskutieren, für mich sind diese Menschen Abschaum und haben keine Chance verdient, meine Meinung.

  • Alf Sievers sagt:

    Knapp 5 Jahre, ist schon einiges. Für alle empörten, stellt euch mal vor, euer eigener Sohn entwickelt so ,,,,

  • Grit Decker sagt:

    Egal, ob dieser Wiederling die 2. Chance bekommen sollte, oder aber auf ewig „weggebunkert“ gehört, die leider ihr Leben lang unter diesem mit nichts zu rechtfertigenden und ebenso mit nichts zu entschuldigenden übergriffigen Verhalten Leidenden, sind die betroffenen Kinder.

    Ich bin wahrlich keine Anhänger der auch in den Gefängnissen herrschenden Gewalt.
    Auch nicht der unter den Gefangenen.

    Doch irgendwie habe ich in diesem Fall überhaupt kein Problem damit, dass Kinderschänder in der Hierarchie der Gefangenen ganz unten stehen.
    Mit all den damit verbundenen Konsequenzen…

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