Wunstorf (red). Würde man aktuell eine Umfrage starten, welcher Verkehrskreisel in der Stadt der nervigste ist, dann würde wohl ein Kreisverkehr genannt werden, der noch gar nicht gebaut ist: Der Barnekreisel. Der Vorteil an der schon seit Monaten bestehenden Großbaustelle in der Südstadt ist jedoch, dass bei lahmgelegtem Verkehr auch keine Verkehrsunfälle geschehen können.
Etwas anders sieht das nicht weit entfernt aus: Am „Burger-King-Kreisel“, an der Schnittstelle von Kolenfelder Straße und Industriestraße, kommt es immer wieder zu Beinahe-Unfällen. Der Grund dafür ist offenbar die unübersichtliche Verkehrsführung auf den Fahrradwegen.
Schwere Unfälle hat es dort zwar noch nicht gegeben, und auch in der Verkehrsunfallstatistik sticht der Kreisverkehr nicht besonders hervor, doch es gibt so viele Beschwerden über gefährliche Situationen, dass die Stadtverwaltung nun reagiert hat und öffentlich noch einmal an die bestehenden Verkehrsregeln erinnert:
Entsprechend den Verkehrszeichen müssen Verkehrsteilnehmer, die in den Kreisverkehr einfahren wollen, den zu Fuß Gehenden das Überqueren ermöglichen, Radfahrenden ist Vorfahrt zu gewähren. Darüber hinaus muss auch dem Verkehr, der sich bereits im Kreisverkehr befindet, Vorfahrt gewährt werden. Radfahrende dürfen auf den ausgewiesenen Radwegen entsprechend der Beschilderung jeweils in Fahrtrichtung nur auf der rechten Seite fahren. Hiervon abweichend ist der getrennte Geh- und Radweg in Fahrtrichtung Kolenfeld (in Richtung Ortsausgang) in beide Richtungen mit Beschilderung freigegeben. In Höhe des Kreisverkehrs wird der aus Kolenfeld kommende Radverkehr dann über die Furt des Kreisverkehrs geleitet, so dass die Radfahrenden richtungskonform in Richtung Innenstadt fahren können.
Die Beschreibung des Ist-Zustandes von der Verwaltung lässt unschwer erkennen: Es ist kompliziert. Der Kreisverkehr ist nicht einfach nur ein Kreisverkehr mit begleitenden Radwegen, sondern ein Kreisverkehr kombiniert mit Zebrastreifen – an zwei der drei Ein- und Ausfahrten.
Das macht die Situation vor allem für Autofahrer maximal unübersichtlich: Intuitiv wird auf nahende Fußgänger geachtet – und dabei offenbar der Radverkehr aus den Augen verloren, der dort auf eigenen Spuren selbstverständlich auch unterwegs ist.
Aber nicht nur aus der üblichen Richtung kommt Radverkehr, sondern manchmal legal auch aus allen Richtungen. Denn nur die Querung an einer der Ein- und Ausfahrten darf auf den Radspuren in beide Richtungen befahren werden. Für den Kraftfahrzeugverkehr war bisher jedoch schlecht erkennbar, welche das ist – und aus welchen Richtungen die Fahrradfahrer fahren dürfen.
Erschwerend bewegen sich Radfahrer zusätzlich auch manchmal noch auf den Zebrastreifen, wo sie dann wiederum aber keine Vorfahrt hätten – außer, sie schieben das Rad oder sind noch 10 Jahre alt. Das kann dazu führen, dass sich Autofahrer fälschlicherweise im Recht fühlen und ihre vermeintliche Vorfahrt erzwingen.
Damit die Beschwerden vor allem von Radfahrern, die sich übersehen fühlen, in Zukunft weniger werden, ist der westliche Bereich des Kreisels nun deutlicher gekennzeichnet worden: Auf die bestehende Regelung, dass Fahrradfahrer aus beiden Richtungen zu erwarten sind, wird nun mit zusätzlichen Markierungen auf der Fahrbahn auf die Rad-Verkehrsführung hingewiesen. Fahrrad-Piktogramme in beide Richtungen zeigen Autofahrern die Situation an.
Ansonsten bittet die Stadtverwaltung um Einhaltung der Straßenverkehrsordnung, § 1: Gegenseitige Rücksichtnahme.
Auf dem Luftbild ist eine Radfurt erkennbar. Das ist ein innerörtlicher Kreisverkehr, da haben Radfahrer und Fußgänger beim Überqueren Vorrang.
Wenn Fußgänger „automatisch“ Vorrang am Kreisverkehr hätten, würde sich die Notwendigkeit eines Zebra-Streifens nicht ergeben.
Ein Zebra-Streifen gewährt aber Radfahrern keinen Vorrang, auch nicht, wenn man zusätzlich verwirrende Piktogramme auf die Straße drappiert.
Ich bin derzeit davon überzeugt, dass die Darstellung von „Analyst“ richtig ist, dass Radfahrer und Fußgänger an diesem Kreisel keine Telnehmer des Kreisverkehrs im verkehrsrechtlichen Sinne werden, weil sich sich stets außerhalb dieser Entität bewegen, und dort Regeln gelten, die mit dem Kreisverkehr schon nichts mehr zu tun haben.
Ich lasse mich aber gern fundiert vom Gegenteil überzeugen.
Die Fahrspuren für Radfahrer sind neben den Zebrastreifen. Auf dem Luftbild tatsächlich schwer erkennbar, aber mit Hilfe des letzten Fotos im Beitrag dennoch zu identifizieren.
Besser wäre natürlich, diese durch die neuerdings übliche rote Fahrbahnmarkierung besser kenntlich zu machen.
Dann würde natürlich auch noch mehr auffallen, dass da keine 2 Lastenräder im Gegenverkehr aneinander vorbeikommen und dann zwangsläufig z.B. auf den Zebrastreifen ausgewichen werden muss. :-)
Ergänzend, um Missverständnissen vorzubeugen:
Ein Radfahrer ist, der Rad fährt.
Jemand mit geschobenem Rad ist und bleibt ein Fußgänger (mit rollbarem Gepäck).
Ein Fußgänger mit rollbarem Gepäck hat nicht weniger Rechte, ist kein Radfahrer, wenn die rollende Sache zufällig ein Fahrrad ist.
Will die Stadt Wunstorf die Situation nun per Piktogramm verschlimmbessern, die StVO beugen, dass hier entgegen der üblichen Sachlage auf Zebra-Streifen ausnahmsweise radfahren erlaubt sein soll?
Wenn dem so wäre, würde man den Irrsinn nur weiter auf die Spitze treiben.
Fahrrad-Piktogramme machen NUR dann Sinn, wenn es auch im verkehrsrechtlichen Sinne Radwege gibt, auf die zusätzlich hingewiesen wird. Fehlen diese Radwege, wird es absurder.
„Will die Stadt Wunstorf die Situation nun per Piktogramm verschlimmbessern, die StVO beugen, dass hier entgegen der üblichen Sachlage auf Zebra-Streifen ausnahmsweise radfahren erlaubt sein soll?
Wenn dem so wäre, würde man den Irrsinn nur weiter auf die Spitze treiben.“
Exakt das ist zu erwarten.
Und liebe Autofahrer: Benutzt endlich Eure Fahrtrichtungsanzeiger im Kreisverkehr richtig und an anderen Stellen überhaupt einmal!
Und liebe Radfahrer,benutz auch die vorhandenen Radwege und nicht den Bürgersteig.
Das Kernproblem:
Die durch die Piktogramme markierten Streifen sind kein Teil des vorfahrtregelnden Kreisverkehrs, den man als Autofahrer mit der Strichlinie bereits rechtlich verlassen hat, als Radfahrer niemals erreicht hat.
Sie sind auch kein Bestandteil des Zebrastreifens und „erben“ nicht dessen Vorrang gebende Eigenschaft für Fußgänger, nur weil „man das so auf die Straße malt“.
Der dem Kreisverkehr folgende Fußgängerüberweg gewährt Fußgängern durch den Zebra-Streifen Vorrang gegenüber dem Straßenverkehr.
Der zusätzliche ungeregelte „Fahrradstreifen“ hat diesen Vorrang außerhalb eines Kreisverkehrs NICHT, auch nicht, wenn man ihn mit unklaren Piktogrammen nachfummeln will.
Fazit: An der Situation hat sich für den Radfahrer verkehrsrechtlich NICHTS geändert!
Wenn ein Radfahrer diesen Streifen befährt, hat und bekommt er auch mit Piktogramm so keine Vorfahrt.
Es gibt nur drei wirkliche saubere Lösungen:
1) Radfahrer werden bei Querung zu Fußgängern und nutzen den Zebra-Streifen.
2) ein Ampel regelt das (was einen Kreisverkehr ad absurdum führt!)
3) man führt die Radspur parallel im Kreisverkehr mit, weil nur so ein dort einfahrender Radfahrer von der Vorfahrtsregelung innerhalb dessen profitieren kann.
Alles andere ist Flickschusterei und ändert vekehrsrechtlich nichts am Problem, verschlimmert es nur weiter.
„Der Kreisverkehr hat Vorrang gegenüber dem Fahrverkehr, der in ihn reinfahren will, also haben es auch alle Radfahrenden, die auf ihm oder parallel zu ihm fahren. Sie haben auch Vorrang gegenüber jenen, die aus dem Kreisverkehr hinausfahren, weil sie ja abbiegen. Also kann man da eine Furt hinmalen, um zu verdeutlichen, dass mit Radfahrenden gerechnet werden muss. Tückisch ist übrigens hier am Kreisverkehr …, dass die Radler:innen von beiden Seiten kommen, also auch gegen die Richtung des Kreisverkehrs herumfahren, genauso wie Fußgänger:innen von beiden Seiten kommen.“ https://dasfahrradblog.blogspot.com/2020/12/sind-radfurten-wie-zebrastreifen.html?m=1
Andere Städte haben die gleichen Probleme :-)
Zitat „Der Kreisverkehr hat Vorrang gegenüber dem Fahrverkehr, der in ihn reinfahren will, also haben es auch alle Radfahrenden, die auf ihm oder parallel zu ihm fahren.“
Ich halte diese Behauptung für heikel, weil sie sich nirgends in der StVO wiederfindet und das parallel zum Kreisverkehr fahren mit dem tatsächlich im Kreisverkehr fahren gleichsetzt.
Man ist als Radfahrer beim parallel zu einer Autobahn fahrend auch nicht an Autobahn-Regeln gebunden. Radfahrer sind ja sogar baulich getrennt.
Ich halte es eher für wahrscheinlich, dass Radfahrer bei dieser Kreisel-Gestaltung keine Teinnehmer dieses Kreisverkehrs sind und werden können. Fußgänger eben auch nicht, weshalb sie Voorang über den Zebra-Streifen bekommen. Wenn sie den schon hätten, wäre der Zebra-Streifen überflüssig.
Was ich vermute: Man hat das Thema Kreisverkehr nie richtig zuende gedacht und wurschtelt sich da seitdem irgendwie durch.
@Claudia: Ich habe selten so einen unlogischen Unsinn wie den Ihren gelesen.
Darüber hinaus sollten Personen, welche die deutsche Sprache mit kranken Wortschöpfungen, wie „Radfahrenden“, „Radler:innen“ oder „Fußgänger:innen“ gar nicht am Verkehr teilnehmen, weil sie damit zeigen, dass mit ihnen grundsätzlich etwas nicht stimmt.
Noch schlimmer bei den Begriffen „Radler:innen“ oder „Fußgänger:innen“: damit diskriminieren Sie die Gruppe der sogenannten „Diversen“, welche durch Sie nun leider nicht mehr wissen können, ob sie nun Vorfahrt haben oder nicht. Genau wie die weiteren 68 Geschlechter, welche man bei Facebook wählen kann. Das ist streng diskriminierend, wissen Sie?
@Anonymous: In meinem Zitat habe ich nicht mich selber zitiert, sondern wie der Quellenangabe zu entnehmen ist:
https://dasfahrradblog.blogspot.com/2020/12/sind-radfurten-wie-zebrastreifen.html?m=1
Zitat Auepost: „Erschwerend bewegen sich Radfahrer zusätzlich auch manchmal noch auf den Zebrastreifen, wo sie dann wiederum aber keine Vorfahrt hätten – außer, sie schieben das Rad oder sind noch 10 Jahre alt.“
Die Aussage bezüglich Kindern unter 10 Jahren ist eindeutig FALSCH und gefährlich!
„Auch radfahrende Kinder genießen auf dem Zebrastreifen eigentlich kein Vorrecht. Nur wenn sie absteigen und ihr Rad schieben, haben sie Vorrang.“
https://lippe.polizei.nrw/artikel/achtung-zebrastreifen-wer-darf-hier-was
„Radfahrende Kinder genießen auf dem Zebrastreifen eigentlich kein Vorrecht. Das bedeutet, nur wenn sie absteigen und ihr Fahrrad schieben, gelten sie als Fußgänger und haben Vorrang.
…
Trotzdem spricht die Straßenverkehrsordnung in Paragraf 3 Absatz 2a von einer besonderen Rücksichtnahme auf Kinder. Das bedeutet in der Praxis: Autofahrer sind angehalten, besonders vorsichtig zu sein und gegebenenfalls zu warten, wenn ein Kind auf einem Fahrrad den Zebrastreifen überqueren möchte. Falls etwas passiert, können Kinder aber trotzdem ein Mitverschulden tragen.“
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/verkehrsrechtsschutz/zebrastreifen-fahrrad
Daher würde ich als Eltern radfahrender Kinder mein Kind immer dazu erziehen, dass es an einem Zebrastreifen absteigt. Allerdings kann man an sämtlichen Wunstorfer Zebrastreifen regelmäßig beobachten, dass Radfahrer denken, sie hätten die Vorfahrt auf dem Zebrastreifen gepachtet, natürlich nicht absteigen und sich somit selber in Gefahr bringen.
Demgegenüber gilt: „Überqueren Sie den Zebrastreifen, ohne vom Fahrrad abzusteigen, und behindern Sie dabei den Verkehr auf der Fahrbahn, kann Ihnen das unter Umständen als vermeidbare Behinderung anderer ausgelegt werden. Laut Bußgeldkatalog fällt dafür ein Verwarnungsgeld von 20 Euro an.“
https://www.bussgeldkatalog.org/zebrastreifen-fahrrad
Allerdings ist es auch vollkommen daneben, einen Zebrastreifen so dicht an einem Kreisverkehr anzulegen. Viele Autofahrer sind mit einem Kreisverkehr ohnehin schon überfordert. Und dann kommt so ein Zebrastreifen auch noch erschwerend hinzu.
Zu guter Letzt frage ich mich, wie es funktionieren soll, dass ein Autofahrer, welcher einen als 3D-Hindernis gut zu erkennenden Radfahrer übersieht, durch ein flaches, unten auf der Fahrbahn aufgebrachtes 2D-Piktogramm dazu gebracht werden soll, den Radfahrer besser zu beachten?
Diese Piktogramme halte ich für ausgesprochen gefährlich, da sie Radfahrern suggerieren, dass sie hier fahrend Vorfahrt hätten, was aber nicht der Fall ist. Im Falles eines Unfalles wäre es interessant, wie ein Verkehrsrichter entscheiden würde und im Zweifel der Stadt Wunstorf dadurch eine Teilschuld geben müsste.
Anonymous, Ihre Aussage zu den Kinderfahrrädern ist falsch. Für Kinderfahrräder gelten dieselben Regeln wie für Fußgänger, nachzulesen in §24 StVO.
Danke liebe Auepost das endlich mal die Dinge auf den Tisch kommen die hier schieflaufen. Radfahren ist in Wunstorf fast lebensgefährlich. Zu schmale Radwege, oder mit Dornenbüschen überwuchtere Radwege im Sommer, ausgemalte halb Verblasste wege Im Bereich der Innenstadt, schlechte Ampelschaltungen etc. Deckt bitte die Mängel auf das endlich was getan wird.
Nein Radfahren ist in Wunstorf nicht gefährlicher als irgendwo sonst… Nur in Wunstorf sind Radfahrer sehr sehr lebensmüde und denke sie stehen über der StVO was sie aber nicht tun… An Roten Ampeln müssen auch Radfahrer anhalten was sie selten machen… Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) dort haben nur Fußgänger Vorrang usw… Das sind alls dinge die von Radfahren grundsätzlich in den Meisten Fällen ignoriert werden!!!! Sind aber nur ein paar Beispiele
Das Leben an sich ist nicht nur in Wunstorf gefährlich – es ist LEBENSGEFÄHRLICH !
Versteh ich das jetzt richtig? Weil neben den Zebrastreifen Fahrrad Piktogramme stehen: Dürfen Radfahrer ab jetzt die Straße fahrend überqueren?
Das kann ja nur in Unfällen enden.
Schwer zu sagen… Eigentlich nicht… Da es weiterhin ein Fußgängerüberweg ist und ich bin fest der Meinung das es bestimmt vorgaben gibt wie breit so ein Fahrradweg der die Straße Quert sein muss und da es in Deutschland für alles Gesetze und Mindestmaße gibt bin ich sicher das dies hier nicht legal ist… Zumal Fußgänger dadurch auch gefährdet werden können… Denn nicht ohne Grund heißt es Fußgängerüberweg… Weil man fort zu Fuß rüber gehen soll!!!
Was sind Radfahrende?
@Oppa:
Der Begiff „Radfahrende“ ist ganz einfach zu erklären.
Das ist das Gleiche, wie wenn die Autorinnen Mithu Sanyal und Marie Albrecht in der taz vergewaltigte Frauen nicht als Opfer, sondern als „Erlebende“ bezeichnen.
Genau dahin kann „Wokeness“ führen.
Allerdings haben bei mir Anglizismen keine Chance – no way ;)
3 Kreisverkehr-Führungen dicht beieinander. Der eine gibt eindeutig dem Fußgänger/Radfahrer Vorfahrt, der andere genau umgekehrt. Wenn man Unfälle und Unverständnis provozieren möchte, dann genau SO!
Ganz einfach: Alle Fahrradfahrer die am Öffentlichen Verkehr teilnehmen sollten eine Fahrerlaubnis erwwerben. Man sollte rechtsverbindlich eine kleine Führerscheinprüung einführen.
Die meisten welche die Regeln missachten haben warscheinlich einen normalen Führerschein von daher wäre es Quatsch sie denken sie sind im recht was sie aber halt nicht sind…
Wenn Radfahrer rechtzeitig dem Arm rausholen und anzeigen, dass sie in den Kreisel einfahren wollen gibt es auch keine Probleme. So mache ich es auch und bisher haben mich immer die Autofahrer gesehen.
Das nächste Mal schiebe ich besser, wenn ich den Kreisverkehr benutze – mein Auto. Ich will ja nichts falsch machen.
Nicht, dass Analyst oder Anonymous mich dort über den Haufen fahren.
Wieso unterstellen Sie denen, die die Sachlage schildern, derartiges?
Anstatt des Beissreflexes sollten Sie Dinge richtigstellen, wenn sie es besser wissen.
mmn sind das problem garnicht die radfahrenden, sondern die autofahrer, die aus der richtung der kolenfelder straße immer wieder angeschossen kommen ;-) die müssen immer noch vor dem nächsten autofahrenden im kreisverkehr sein, weshalb die fahradfahrenden zu kurz kommen.
Sind an diesem Kreisel über die Fußgängerüberwege (Zebra-Streifen) hinaus Fahrspuren für Radfahrer zum queren?
Dem Luftbild nach sind keine zu erkennen.
Demzufolge sind Radfahrer hier gezwungen, bei Überquerung kurzfristig zum Fußgänger zu werden, um Vorrang als Fußgänger zu haben und nicht pauschal als Radfahrer auf Fußgängerüberweg im Unrecht zu sein.