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Unfallzahlen in der Langen Straße weiterhin hoch

19.02.2018 • Daniel Schneider • Aufrufe: 464
19.02.2018
Daniel Schneider
Aufrufe: 464

Die für parkende Autofahrer in der Langen Straße angebrachten Warnhinweise scheinen zumindest teilweise zu wirken. An den Unfallzahlen hat sich dadurch jedoch nicht viel geändert – und viele Fahrzeuge werden auf Kosten der Fußgänger nun übervorsichtig abgestellt.

Empfehlungen der Polizei an den Straßenlaternen | Foto: Daniel Schneider

Wunstorf (ds). Vor etwas über einem halben Jahr, Ende Juni 2017, wurden zylinderförmige Hinweisschilder in der Langen Straße angebracht – weil es hier immer wieder zu Sachbeschädigungen mit anschließenden Fahrerfluchten gekommen war. Die Maßnahme führte jedoch nicht schlagartig dazu, dass die Unfälle abnahmen. Auch in den ersten Wochen nach Anbringen der blauen Banderolen gab es weiterhin Zwischenfälle, und es kam auch weiterhin zu Fahrerfluchten, wie Kriminalhauptkommissar Michael Fieber im vergangenen Jahr mitteilte. Seitdem hat sich wenig geändert.

Info: Nadelöhr Lange Straße
In dem für Autofahrer befahrbaren Teil der Langen Straße, kurz vor der Fußgängerzone, kracht es regelmäßig. Etwa 5 Mal im Monat verliert ein Auto dort seinen Außenspiegel oder bekommt Kratzer in den Lack, denn seit der letzten Umgestaltung der Straße 2011 begegnen sich Autofahrer dort sehr eng. Wer Fahrerflucht begeht, wird zu etwa 50 % von der Polizei ermittelt, die Aufklärungsquote beträgt im Stadtdurchschnitt sonst ca. 40 %. Ideen, für den Bereich eine Einbahnstraßenregelung zu schaffen, wurden bislang nicht weiterverfolgt.

Praktisch keinen Effekt auf die Unfallzahlen

Belastbare Zahlen über den Erfolg der Aktion liegen noch nicht vor, Statistiken werden bei der Polizei in Jahreszeiträumen angelegt. Eine vorläufige Bilanz fällt im Wunstorfer Kommissariat jedoch verhalten aus. Es zeichnet sich schon jetzt ab, dass die Maßnahme nicht die erhoffte Wirkung entfaltet, denn an den Unfallzahlen hat sich offenbar wenig geändert. Es kommt weiterhin häufig zu Unfällen zwischen Fahrzeugen im ruhenden und fließenden Verkehr in der Langen Straße, wie der für Verkehrsdelikte zuständige Beamte Ragnar Tiefenbach gegenüber der Auepost sagte. Auch in den letzten Wochen kam es wie gehabt zu Blech-, Lack- oder Spiegelschäden.

Verkehrsunfälle in der Kernstadt Wunstorf 2016

Die alte Statistik für das Jahr 2016: Die Lange Straße gilt nicht als Unfallschwerpunkt, deutlich erkennbar ist aber die Häufung von Unfällen im ruhenden Verkehr  | Grafik: Polizei Wunstorf

Die Aufklärungsquote sei zwar etwas höher als bei Unfällen an anderen Stellen, was auch daran läge, dass es bei Fahrerfluchten in der Langen Straße oft Zeugenhinweise gebe, nach denen die Unfallverursacher dann ermittelt werden könnten. Pro Jahr gibt es allein in der Langen Straße 60 bis 70 derartige Verkehrsunfälle. Etwa die Hälfte aller Unfallflüchtigen wird ermittelt, im Stadtdurchschnitt sind es ca. 40 Prozent. Von einer nennenswerten Entlastung der Polizei, die bei jeder Fahrerflucht ein Verfahren einleiten muss, kann jedoch keine Rede sein – an der schieren Zahl der Unfälle hat sich wenig geändert. Manchmal würden die blauen Hinweisschilder von den Parkplatzsuchenden auch gar nicht wahrgenommen, wie Tiefenbach weiter anmerkte. Direkt von der Polizei nach einem Unfall darauf angesprochen, würden sich einige Geschädigte erst dann verwundert nach diesen umblicken.

Es wird vorsichtiger geparkt, aber nicht von allen

Dabei wirkt es auf den ersten Blick in der Langen Straße durchaus so, als ob die Warnhinweise funktionieren würden und sich positive Effekte erzielen lassen. Bei unseren Stichproben während der letzten Monate zeigte sich allerdings auch stets ein durchwachsenes Gesamtbild. Der Aufforderung, den Spiegel beim Parken einzuklappen, kommen die Autofahrer zumindest teilweise nach. Viele Autos parken mit eingeklapptem Außenspiegel. Mehr noch wird allerdings der Aufruf befolgt, seinen Wagen möglichst weit rechts in den Parkbuchten abzustellen. Auffällig viele Fahrzeuge werden seitdem mit gehörigem Abstand zur Straße abgestellt, der Spiegel dabei aber ausgeklappt gelassen. Dazu kommen dann diejenigen, die weder möglichst rechts noch mit eingeklapptem Spiegel parken – weil sie die Hinweise nicht gesehen haben oder sie ignorieren.

Doppelt wirkt am besten: Ganz weit rechts parken und den Spiegel einklappen | Foto: Daniel Schneider

Auf Kosten der Fußgänger?

Es fällt seit dem Aufhängen der Hinweise außerdem auf, dass nicht nur vorsichtig, sondern oft auch übervorsichtig geparkt wird. Denn viele Wagen parken viel weiter rechts, als eigentlich erlaubt ist – und stehen nun mit den Rädern oder mitunter schon einmal mit einem Drittel der Wagenbreite auf dem Gehweg. Die Umrisse der Parkbuchten werden offenbar nicht mehr so ernst genommen. Das führt dann oft zu dem Ergebnis, dass Autos zu großen Teilen auf dem Gehweg stehen, zur Straßenseite viel Platz lassen – aber weiterhin die Spiegel ausgeklappt lassen.

Das graue Pflaster markiert den Parkbereich, rotes Pflaster ist Fußweg | Foto: Daniel Schneider

Keine Knöllchen von der Stadt

Obwohl streng genommen eine Ordnungswidrigkeit begangen wird, wenn ein Fahrzeug die Parkbuchtbegrenzungen nicht einhält, toleriert die Stadt Wunstorf das teilweise Benutzen des Gehwegbereichs durch parkende Fahrzeuge in der Langen Straße. Beschwerden wegen zugeparkter Gehwege habe es seit dem Aufstellen der Parkhinweise nicht gegeben, teilte Stadtsprecher Alexander Stockum der Auepost mit. Die Situation rund um die Parkbuchten wurde nach dem Anbringen der Schilder beobachtet und wird seitdem auch weiterhin regelmäßig kontrolliert. Ein Bußgeld haben die nicht ganz so korrekt Parkenden an dieser Stelle deswegen aber offenbar nicht zu befürchten.

Info: Fahrerflucht
Wer sich nach einem Unfall dazu entscheidet, nicht eine angemessene Zeit zu warten und ggf. auch danach nichts sofort unternimmt, um seine Personalien feststellen zu lassen, begeht Fahrerflucht (juristisch: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) – eine Straftat, die von Polizei und Justiz entsprechend verfolgt werden muss. Wer sich innerhalb von 24 Stunden zu einem späteren Zeitpunkt z. B. beim Unfallgegner oder der Polizei meldet, beseitigt nicht die Unfallflucht, kann aber auf eine deutlich geringere Strafe oder sogar Straflosigkeit hoffen. Bei Unfällen im fließenden Verkehr (wie dem Spiegelabfahren auf der Straße) gilt dies aber nicht. Das richtige Verhalten nach einem solchen Unfall ist, an der Unfallstelle auf den Geschädigten zu warten oder gleich die Polizei zu informieren, dass ein anderes Fahrzeug beschädigt wurde.

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Kommentare


  • SSE sagt:

    „toleriert die Stadt Wunstorf“… dies ist auch gut so für die @stadtwunstorf . Die Parkflächen sind offen… https://t.co/9XwykhKX4K

  • Grit Decker sagt:

    Ganz klar vertrete ich die Position, dass nicht immer allem mit der „Rechts-Keule“ begegnet werden muss und sollte.

    Und so lange die Fussgänger nicht ernstlich behindert oder gar gefährdet werden, sollte weiterhin „Gnade vor Recht“ gelten.

    Die Beamtinnen und Beamten unserer Polizei müssen ihre Kapazitäten nun wirklich sinnbringender einsetzen.
    Auch in unserer „schönsten Stadt der Region“ gibt’s da genug zu tun…

    Als angemessen hingegen erlebe ich das Vorgehen gegen in der Fußgängerzone ausserhalb der dafür freigegebenen Zeiten fahrenden Radler.

    „Erzieherische Maßnahmen“ wie ein aufklärendes Gespräch bis hin zu ausgesprochenen mündlichen Verwarnungen über lange (!) Zeiträume blieben bekanntermaßen erfolglos.
    Da ist ein Ordnungsgeld angemessen wie angebracht.
    (Nicht ausschließlich ich als leider nur noch Fussgängerin sehe es so)

    Denn leider sind die Leuts nur über deren Liebstes -dem Geld- zu erreichen; wenn überhaupt.

  • Wolfgang Stemme sagt:

    Schon beim Neubau der „Spiegelstraße“ sprach ich die Enge an. Die Grünen wollten es so, das Resultat sieht man. Danke dafür. Man bekommt, was man wählte,……ich parke dort nie, der Spiegel wegen.

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