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Kann ein Bürgerentscheid wirklich den Fußgängerzonen-Umbau in Wunstorf kippen?

08.02.2026 • Redaktion • 7 Min.Kommentare: 8

Es gab noch nie einen erfolgreichen Bürgerentscheid in Wunstorf – der Auftakt zum jetzigen Bürgerbegehren könnte dies ändern. Aber die Bürgerinitiative hat bereits einen Fehler gemacht. Trotzdem ist der Weg weiterhin noch frei für den Bürgerentscheid zur Fußgängerzone.

08.02.2026
Redaktion
7 Min.
Ein Bürgerentscheid kann die Innenstadtsanierung kippen | Foto: Auepost

Es wäre das erste Mal, dass in Wunstorf ein Bürgerentscheid stattfindet: Aber kann der Streit um die Fußgängerzone wirklich durch ein Bürgerbegehren gelöst werden? Könnte ein Bürgerentscheid den geplanten Wunstorfer Fußgängerzonen-Umbau stoppen, obwohl der Stadtrat für die ersten Phasen bereits grünes Licht gegeben hatte und ein Architektenwettbewerb Ergebnisse gebracht hat?

Das könnte tatsächlich geschehen. Denn die Situation ist eine andere als bei früheren Streitpunkten. Dieses Mal betrifft die Fragestellung nicht eine bestimmte Interessengruppe, sondern prinzipiell alle Wunstorfer – alle, die die Wunstorfer Innenstadt nutzen. Das erhöht die Chancen, viele Menschen für eine Abstimmung zu mobilisieren.

Denn die größte Hürde ist tatsächlich die Abstimmung selbst. Damit es zu einem Bürgerentscheid kommt, müssen zuvor genügend Wahlberechtigte für die Idee gewonnen werden. Bevor es so weit ist und wirklich abgestimmt werden kann, muss erst das vorherige Bürgerbegehren erfolgreich gewesen sein. Es ist die Vorstufe zum eigentlichen späteren Bürgerentscheid.

So funktioniert das Verfahren

Denn es gibt wie bei fast jeder Wahl Hürden, es kann nicht einfach so abgestimmt werden. In Städten von Wunstorfs Größe müssen mindestens 10 % der Wahlberechtigten signalisieren, dass sie das Bürgerbegehren unterstützen. Bei rund 42.000 Einwohnern bedeutet das: Die Bürgerinitiative „Freunde der Innenstadt“, die einen Bürgerentscheid erreichen will, muss rund 32.000 Wählerinnen und Wähler mobilisieren für eine erste Stimmabgabe. Die exakte erforderliche Zahl hängt mit der Zahl der Wahlberechtigten bei der vergangenen Bundestagswahl zusammen. Das waren in Wunstorf 31.519 Personen. Das bedeutet: Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren müssen zunächst knapp 3.150 Wunstorfer entsprechend votieren.

Deshalb ist die erste Station das Rathaus

Bevor ein Bürgerentscheid startet, sind die Initiatoren gut beraten, sich beraten zu lassen. Das sieht das Gesetz sogar vor: Der Bürgermeister einer Kommune hat die Bürgerinitiative kostenlos zu unterstützen, damit das Begehren nicht wegen juristischer Probleme schon im Keim scheitert. Das führt zu der kuriosen Situation, dass Bürgermeister Carsten Piellusch oder seine Mitarbeiter wie der neue Innenstadtsanierungs-Manager Alexander Stockum die Bürgerinitiative unterstützen müssen, auch wenn das ihre eigenen Pläne torpediert. Das Rathaus hat in diesem Punkt Neutralitätspflicht.

Sieht man im Rathaus keine formalen Probleme, wird anschließend das Bürgerbegehren starten. Für das Sammeln der Stimmen hat die Bürgerinitiative in der Regel ein halbes Jahr Zeit. Der Verwaltungsausschuss entscheidet dann, ob das Bürgerbegehren zulässig ist oder nicht. Ist es zulässig, muss innerhalb von 3 Monaten ein Bürgerentscheid stattfinden. Dann erst würden alle Wahlberechtigten in Wunstorf gefragt, ob sie einen Umbau der Fußgängerzone möchten oder nicht. Die damit getroffene Wahl hätte dann die gleiche Entscheidungskraft wie ein Ratsbeschluss.

Bürgerinitiative hat unglücklich formuliert

Zeigen sich bei der Vorprüfung des Bürgerbegehrens aber Probleme, kann die Bürgerinitiative nachbessern. Also zum Beispiel die geplante Fragestellung, die den Bürgern zur Abstimmung vorgelegt werden soll, modifizieren. Und genau das wird wahrscheinlich passieren. Denn die eingereichte Frage, über die in der Stadt abgestimmt werden soll, lautet: „Sind Sie dafür, dass der Rat der Stadt Wunstorf keinen Beschluss fasst, mit dem ein Planungsbüro mit der Durchführung der Neugestaltung der Fußgängerzone beauftragt wird?“

Das ist juristisch gesehen nicht wasserdicht, denn ein Bürgerentscheid kann niemals frei gewählte Ratsvertreter dazu zwingen, für oder gegen etwas zu stimmen. Ein Bürgerentscheid ersetzt die Entscheidung der Ratsmitglieder, nämlich durch die Entscheidung der Bürger. Den Stadtrat zu einer bestimmten Entscheidung bewegen zu wollen ist daher der falsche Ansatz und so auch gar nicht nötig: Der Bürgerentscheid selbst ist schließlich die eigentliche Entscheidung. Die Frage müsste daher, um als zulässig bewertet werden zu können, anders gestellt werden.

Aber genau dafür ist die Beratung des Rathauses da – und die Wunstorfer Verwaltung muss helfen, auf diese Problematik aufmerksam zu machen. Sind die möglichen Fehler ausgeräumt, kann die Stimmensammlung beginnen.

Aber der Verwaltungsausschuss kann alles später trotzdem noch stoppen?

Bislang gab es in Wunstorf noch nie einen Bürgerentscheid. Es wurde jedoch einmal versucht: 2015 hatten die Bürgerinitiative Pro Steinhuder Schulen, die das Schulzentrum in Steinhude mit Realschule und Gymnasium erhalten wollte, ein Bürgerbegehren in die Wege geleitet. Es war jedoch vom Verwaltungsausschuss als nicht zulässig eingestuft worden. Eine daraufhin erhobene Klage vor dem Verwaltungsgericht hatte ebenfalls nicht das erhoffte Ergebnis – das Gericht stellte sich auf die Seite der Stadt. Zu einem Bürgerentscheid war es deshalb gar nicht erst gekommen. Die Zusammenhänge damals waren jedoch andere, da die Stadt selbst als Schulträger involviert war. Die beiden Verfahren sind schon deshalb nicht miteinander vergleichbar.

Selbst wenn man trotz der jetzigen Vorprüfung im Rathaus später im Verwaltungsausschuss zu der Auffassung kommt, dass ein Bürgerbegehren nicht zulässig ist, kann wiederum dagegen geklagt werden. Die erfolgreiche Vorprüfung macht dies jedoch unwahrscheinlich. Außerdem würde es ein fatales Signal an die Stadtgesellschaft senden – der Eindruck könnte entstehen, dass man ein berechtigtes Anliegen der direkten Demokratie aus politischen Gründen nicht zulassen will.

Kann die Bürgerinitiative die bisherige Unterschriftenliste für das Bürgerbegehren nutzen?

Die Idee wäre verlockend: Da bereits Tausende für den Erhalt der jetzigen Fußgängerzone unterschrieben haben, seit Monaten Unterschriftenlisten in den Geschäften der Innenstadt ausliegen, könnte man denken, doch einfach diese Stimmen für die nötigen Unterstützerunterschriften für ein Bürgerbegehren zu nutzen.

Aber das ist nicht möglich. Denn die Unterschriftenlisten enthielten keine konkrete Fragestellung. Außerdem konnten auch Nicht-Wunstorfer unterschreiben. Die bisherigen Unterschriften dokumentieren eindrucksvoll, dass viele Innenstadtbesucher eine allenfalls behutsame Weiterentwicklung der Innenstadt wünschen und am Ist-Zustand festhalten wollen, aber dies bildet noch keine rechtlich formale Basis für ein konkretes Bürgerbegehren. Entsprechende Unterschriften müssen erneut gesammelt werden, wenn das Bürgerbegehren offiziell gestartet ist. Angesichts der vielen, die auch aus Wunstorf unterschrieben haben, sollte dies jedoch für die Bürgerinitiative zu bewerkstelligen sein.

Ein Bürgerentscheid ist direkte Demokratie

Einst gab es gar keine Bürgerentscheide in Niedersachsen, sie waren in der Kommunalerfassung nicht vorgesehen. Treibende Kraft war in den 1990er Jahren die damalige SPD-geführte Landesregierung unter Gerhard Schröder. Die rot-grüne Koalition sorgte vor 30 Jahren für mehr direkte Demokratie im Land. 1996 mit der neuen Kommunalverfassung gab es dann erstmals die Möglichkeit für die Bürger in Niedersachsen, in ihren Kommunen direktdemokratische Entscheidungen herbeizuführen.

Die gewählten Stadtvertreter im Stadtrat werden damit überstimmt. Allerdings können die Ratsvertreter auch von sich aus einen Bürgerentscheid anstoßen. Es funktioniert wie ein umgekehrtes Misstrauensvotum: Wenn der Stadtrat ein Thema nicht selbst beschließen möchte, sondern es für geboten hält, die Bürger selbst entscheiden zu lassen, kann der Rat mit Zwei-Drittel-Mehrheit von sich aus den Bürgerentscheid ermöglichen. Unterschriftensammlungen sind dann nicht mehr nötig, das Verfahren kann abgekürzt werden. Der Rat der Stadt Wunstorf könnte damit auf einfachem Wege alle Wunstorfer sofort um ihr Votum zur Innenstadt bitten.

Tut er das aber nicht, obwohl viele Bürger es wünschen, bleibt das normale Verfahren des Bürgerbegehrens: Es ist die Möglichkeit der Bürger, den Bürgerentscheid herbeizuführen. Kommt er zustande, gilt das Ergebnis der Abstimmung dann so, als hätte der Stadtrat selbst diese Entscheidung getroffen. Es ist eine Möglichkeit für die Bewohner einer Kommune, selbst direkt in die Politik einzugreifen, wenn sie den Eindruck haben, dass die gewählten Vertreter nicht in ihrem Sinne entscheiden. Die Bürger selbst sind somit die letzte Kontrollinstanz für das politische Geschehen.

Aber ist der Bürgerentscheid erlaubt, wenn dadurch womöglich hohe Kosten entstehen?

Auch diese Frage steht im Raum. Gerade weil bereits viel Geld in die Vorbereitungen geflossen ist, ein Innenstadtentwicklungskonzept vorliegt, eine Planungsagentur die ersten Schritte unternommen hat und sogar schon ein Siegerentwurf eines Architekturbüros zur künftigen Wunstorfer Innenstadt existiert, könnten hohe Regressforderungen auf die Stadt zukommen und Geld „verloren sein“, wenn die Bürger am Ende tatsächlich gegen einen Fußgängerzonenumbau stimmen.

Aber dieses Risiko gehört grundsätzlich zur direkten Demokratie dazu. Auch der Stadtrat könnte den Umbau jederzeit stoppen und frühere Beschlüsse revidieren – auch wenn sie Kosten verursachen und ökonomisch unsinnig erscheinen. Denn Wirtschaftlichkeit ist nur ein Punkt unter vielen. Der politische Wille ist maßgeblich für die Demokratie. Letztlich gilt: Was theoretisch der Stadtrat entscheiden könnte, das kann auch ein Bürgerentscheid entscheiden. Ein Bürgerbegehren kann deshalb nicht allein deswegen gestoppt werden, weil Kosten entstehen und es für eine Stadt teurer werden könnte als geplant.

So geht es weiter

Derzeit prüft das Rathaus den ersten Schritt zum Bürgerbegehren der Bürgerinitiative „Freunde der Innenstadt“. Ihr Ziel ist die Verhinderung eines Umbaus und der Erhalt des jetzigen Erscheinungsbildes der Wunstorfer Innenstadt. Gemeinsam mit dem Bürgermeister werden mögliche Schwachstellen in der Formulierung des Begehrens ausgeräumt.

Werden Fehler gefunden, kann das Begehren modifiziert und erneut eingereicht werden. Anschließend kann die Unterschriftensammlung beginnen. Sie dauert 6 Monate.

Danach wird das Bürgerbegehren vom Verwaltungsausschuss geprüft. Wird es als unzulässig erachtet (mögliche Gründe: formale Fehler, nicht genügend Unterschriften), kann die Bürgerinitiative dagegen gerichtlich vorgehen.

Wird das Bürgerbegehren als zulässig bewertet, startet zeitnah der Bürgerentscheid. Innerhalb von 3 Monaten stimmen dann alle Bürger Wunstorfs ab. War die Sammlung der Unterschriften also erfolgreich und der Verwaltungsausschuss bestätigt die Zulässigkeit des Begehrens, kommt es zu einer Ja-Nein-Abstimmung über die Frage der Bürgerinitiative.

Diese läuft dann wie eine ganz normale Wahl ab – und das Ergebnis ist verbindlich. Allerdings reicht nicht nur die Mehrheit der Stimmen – auch ein Quorum gibt es: Mindestens 20 % der Wahlberechtigten müssen für Ja stimmen, damit der Bürgerentscheid entsprechend angenommen ist. Rund 6.300 von 31.500 Wählerinnen und Wählern müssten dann in Wunstorf abgestimmt haben.

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Kommentare


  • Wulf Blumenstein sagt:

    Lassen wir uns von den Meistern der kleinen Karos dominieren? Wir leben in eine repräsentativen Demokratie. Das bedeutet auf kommunaler Ebene, dass der Stadtrat als repräsentatives Organ der Bürger der Stadt entscheidet – nicht nur, für die Restaurierung eines Spassbades 38 Mio. auszugeben, sondern auch wie eine neue Fußgängerzone aussehen soll. Ob uns das gefällt oder nicht, das muss der Büger aushalten – und das nächste Mal vielleicht einen anderen Stadtrat/Bürgermeister wählen. Das ständige Genöhle nervt mich, die ständige Besserwisserei, vor allem das ständige Festhalten an Bestehendem. Nichts spricht dagegen, die Fußgängerzone zu verändern, zu modernisieren, ihr einen neuen, frischen Look zu verpassen. Das nennt man Zukunft. Die Rückwärtsorientierten tragen die Kleidung ihrer Eltern und versenden Faxe. Von solchen Sichtweisen sollten wir uns nicht dominieren lasse.

    • Theo T sagt:

      Wieviel Geld wollen wir dafür ausgeben auf einem toten Pferd weiter zu reiten? –> Lasst uns die Innenstadt nun schnell sanieren und unsere Energie lieber dazu verwenden mitzugestalten anstatt zu blockieren und zu verzögern.
      Wer Ideen braucht, einfach mal nach Hameln, Rinteln oder Minden fahren. Oder nach Eisenach beispielsweise. Die haben alle sehr schöne Innenstädte – da kann man sich Ideen abgucken!

    • Michael sagt:

      Ich glaube da liegt ein Missverständnis vor. Niemand sperrt sich gegen Tiefbauarbeiten, Oberflächensanierung oder Neugestaltung.
      Leider hat sich der Bürgermeister bei der Planung nicht in die Karten schauen lassen und die kontrollierenden Gremien haben versagt nötige Transparenz herzustellen und Betroffene rechtzeitig einzubinden. Nun ist ein Konzept zum Nachteil der Gewerbetreibenden entstanden, das zu korrigieren nur noch mit dem Rat oder per Bürgerentscheid möglich zu sein scheint. Und das ist doch die schönste Form der Demokratie!
      An der Geschichte nervt eigentlich nur die fatale Kommunikation, insbesondere die zur Schaustellung von Dingen, die sich von selbst verstehen (kaputte Leitungen müssen repariert werden, Pflaster wird Preis-/Leistungsoptimiert und mit Förderungen saniert, Barrieren werden entfernt, …)

      • Andreas sagt:

        Ein nachteiliges Konzept kann ich nicht erkennen.
        Es sollte im Interesse der Gewerbetreibenden sein, eine attraktive Innenstadt zu haben.
        Als Stadt würd ich mir ungern in 10 Jahren den Vorwurf gefallen lassen, nicht rechtzeitig gehandelt zu haben. „Wie konntet ihr das alles nur so verkommen lassen.“
        Wichtig ist es ja grade jetzt, eine Generalüberholung auf den Weg zu bringen bevor es dafür zu spät ist.

        Was heißt denn, der Rat kann das korrigieren, was der Bürgermeister entschieden hat? Verfolgen Sie gar nicht die ganzen Beratungen in öffentlichen Sitzungen? sie erwecken den Eindruck, als wäre dies ein Alleingang des Bürgermeisters. Man mag ja manches kritisieren, aber ihm Sachen zu unterstellen, die faktisch falsch sind, ist mehr als fragwürdig.

      • Mike sagt:

        Die Aussage „Leider hat sich der Bürgermeister bei der Planung nicht in die Karten schauen lassen“ ist sachlich nicht zutreffend. Der Bürgermeister sowie die weiteren Mitglieder des Preisgerichts. darunter auch Vertreter der Werbegemeinschaft, haben die Entwürfe erst im Rahmen der offiziellen Präsentation im Preisgericht kennengelernt. Dieses Vorgehen entspricht dem üblichen und rechtlich vorgesehenen Ablauf bei Vergabeverfahren.

        Allen Beteiligten, einschließlich der Kommunalpolitik, der Werbegemeinschaft, der Marktgilde sowie Mitgliedern der Bürgerinitiative „Freunde der Innenstadt“, waren im Vorfeld die Rahmenbedingungen und Zielvorgaben bekannt. Dazu zählten unter anderem Barrierefreiheit, eine stärkere Begrünung der Innenstadt, Familienfreundlichkeit sowie mehr Raum für Gastronomie.

        Die Stadt hat sich in diesem Verfahren korrekt und rechtskonform verhalten. Ein Blick in das Vergaberecht macht deutlich, dass eine frühzeitige Einsicht einzelner Akteure in konkrete Entwürfe weder vorgesehen noch zulässig ist.

        Auch die Behauptung, niemand sei gegen die Sanierung der Fußgängerzone, entspricht nicht den öffentlichen Diskussionen der vergangenen Wochen. Die Stimmungsmache einzelner Akteure, insbesondere aus dem Umfeld der Bürgerinitiative und der Werbegemeinschaft, war deutlich wahrnehmbar. Dabei werden zunehmend demokratisch legitimierte Gremien und Parteien pauschal angegriffen, was einer sachlichen Auseinandersetzung nicht zuträglich ist.

  • B. sagt:

    Warum Menschen gemäss ihrer Achtsamkeit so bezeichnet werden und warum Faxe versenden altmodisch sein soll, ebenso wie nachhaltiges Tragen älteren Kleiderbestandes, ist mir nicht klar.

    Aber es ist sehr bezeichnend für diese im Artikel angesprochene Problematik, dass Meinungen der verschiedensten Gruppen kommen, deren Inhalt oft sehr kontrovers scheint.

    Einseitige Haltungen gleich welcher Strömungen erzeugen nicht immer Beifall.

    Vielleicht hilft Innehalten und sich auf das Wesentliche zu konzentrieren, was besagt, den Erhalt einer Stadt zu fördern und nicht den Abriss.

    • Ansgar L. sagt:

      Warum Faxe versenden altmodisch sein soll????? Ernsthaft? Aufgrund der Aussage ist doch Ihr gesamter Kommentar nicht mehr ernst zu nehmen. Hilfe!

  • B. sagt:

    Dann erklären Sie einmal, lieber Kommentar ist Ansgar L., wie Schriftstücke ohne Fax oder Post von einem Gericht Gültigkeit erlangen sollen.

    Per Kurier oder Buschtrommel? Wohl kaum.

    Und per E-Mail schon gar nicht.

    Wer sich im Zeitalter der Moderne geborgen und heimisch fühlt, sollte sich auskennen und nicht andere nach ihren Erfahrungen bewerten.

    Im Übrigen ist das Tragen Secondhandkleidung in.

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