Wunstorfer Auepost
[Anzeige]

Wollny: E-Scooter-Verleih für Strecke in die Wunstorfer Innenstadt sollte diskutiert werden

11.03.2024 • Daniel Schneider • Aufrufe: 1469

„Fluch und Segen zugleich“ können Leihroller in der Stadt sein, sagt Wunstorfs Baustadtrat. Aber vor allem für die Strecke zwischen Bahnhof und Innenstadt wären sie eine interessante Option.

11.03.2024
Daniel Schneider
Aufrufe: 1469
E-Scooter wie diese könnten Wunstorfs Innenstadt mit dem Bahnhof verbinden (Symbolbild) | Foto: Daniel Schneider

Wunstorf (ds). Beim Fußverkehrs-Check am Bahnhof war die Idee ganz konkret von einigen Jugendlichen formuliert worden, die zufällig zur Gruppe der Interessierten gestoßen waren: „Warum kann man in Wunstorf keine E-Scooter leihen?“ war die Frage gewesen, die Baustadtrat Alexander Wollny, der sich unter den Teilnehmern befand, direkt aufgriff.

Umstrittene Idee

Im Gespräch mit den Jugendlichen war er der Idee nicht grundsätzlich abgeneigt und sagte auch der Auepost, dass man darüber nachdenken könne – man müsse sich aber Gedanken machen, wie man negative Effekte von vornherein verhindert, etwa dass E-Scooter wild in der Gegend abgestellt würden. Dies müsse dann von Anfang an ausgeschlossen sein.

Zuletzt war Paris in die Schlagzeilen geraten, als es den öffentlichen Scooterverleih im Straßenraum der Stadt nach einer Volksbefragung komplett verboten hatte. Auch in anderen großen Städten gelten Leihroller als problematisch, wenn sie wahllos abgestellt oder unsachgemäß genutzt werden. Dabei erfreuen sich die E-Scooter steigender Beliebtheit: In Wunstorf sieht man private E-Scooter jedenfalls immer häufiger auf den Straßen. Ein allgemeines öffentliches Angebot zum Ausleihen von E-Rollern existiert in der Stadt bislang jedoch nicht.

E-Scooter sind sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge und verkehrsrechtlich weitgehend dem Fahrrad gleichgestellt - sie benötigen allerdings ein „Nummernschild“, müssen haftpflichtversichert sein. Die in Deutschland zulässigen Fahrzeuge erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Gefahren werden dürfen sie ab 14 Jahren, Helmpflicht besteht nicht. E-Scooterfahrer haben die Fahrbahn zu benutzen, sofern keine Fahrradwege oder gemeinsame Rad- und Fußwege vorhanden sind. Nur wenn das der Fall ist, sind E-Scooter dort zu fahren. In reinen Fußgängerbereichen, die nicht durch ein Zusatzschild „frei für E-Roller“ gekennzeichnet sind, dürfen sie ebenfalls nicht fahren.

Im Bauausschuss in der vergangenen Woche bezeichnete Wollny die Leihscooter als „Fluch und Segen zugleich“, aber es lohne sich, das Thema zu diskutieren: Zum Beispiel für die Strecke zwischen Bahnhof und Innenstadt könnte es eine interessante Alternative sein. Die Erreichbarkeit der Wunstorfer Fußgängerzone könnte damit für Bahnfahrer interessanter werden – ein aktuelles Gutachten hatte gerade erst gezeigt, dass ÖPNV-Nutzer kaum zum Kundenkreis der Innenstadt zählen.

Negative Seiten technisch verhindern

Wildwüchse und negative Seiten ließen sich durch technische Maßnahmen und entsprechende Vorgaben verhindern – etwa indem die Leih-E-Scooter so programmiert würden, dass sie nur auf vorher fest definierten Flächen ausgeliehen und auch wieder abgestellt werden dürften. Eine elektronische Parküberwachung wäre bei solchen Lösungen direkt eingebaut. Ein Ausbuchen aus dem System wäre außerhalb von definierten Arealen dann gar nicht mehr möglich.

Mit solchen „Mobilstationen“ experimentieren aktuell etwa die Städte Mannheim und Heidelberg. Auch am Hauptbahnhof Hannover gehe man entsprechend vor, berichtete DB-Bahnhofsmanager Jörn Tunat zuletzt, dort gibt es bereits einen expliziten Bereich zum Parken von E-Scootern.

Nicht nur ein Problem bei E-Scootern: Das „sprintRAD“ aus dem Verleihsystem des GVH wird auch nicht immer korrekt abgestellt | Foto: Nicola Deppe

Im Wunstorfer Bauausschuss wurde ebenfalls angeregt, ob man „sprintRAD“, das Fahrradverleihsystem des GVH, in den Bahnhof holen könnte: Leon Troschke (SPD) machte den Vorschlag, das System auch in den Wunstorfer Bahnhof zu integrieren. Auch Leihräder werden allerdings nicht immer vorschriftsmäßig abgestellt.

[Anzeigen]
Auepost wird unterstützt von:

Kommentare


  • Anonymous sagt:

    Unsachgemäß abgestellte E-Fahrzeuge sollten die Wunstorfer Bürger direkt zur Schrottpresse in die Deponie Kolenfeld zur Entsorgung bereitstellen und zwar solange, bis sich die Anbieter etwas Sinnvolleres für ihr Angebot einfallen lassen haben oder diese Fahrzeuge komplett aus dem Stadtbild verschwunden sind. Ein Umdenken ist meiner Meinung nach ausschliesslich über monetäre Aspekte erzielbar.

  • Wunni sagt:

    Ich bin dagegen, dass auch nur ein Cent Steuergeld in solche Projekte fließt. Gebrauchte, funktionstüchtige Fahrräder gibts übers Internet (Kleinanzeigen..) fast geschenkt – da braucht man sich nicht solche teuren, kurzlebigen Leihroller auf die Gehwege stellen, die dann oftmals in die Gewässer der Stadt geworfen werden.

  • Quer-Denker sagt:

    Preiswerter ÖPNV auf kurze Strecken wäre eine Alternative.

  • Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    Kontakt zur Redaktion

    Tel. +49 (0)5031 9779946
    info@auepost.de

    [Anzeigen]

    Artikelarchiv

    Auepost auf …