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Wunstorfer Innenstadt: Rathaus hält Bürgerbegehren für unzulässig

13.02.2026 • Redaktion • 2 Min.Kommentare: 22

In der Vorabentscheidung senkt die Stadtverwaltung den Daumen zum Vorhaben der Bürgerinitiative „Freunde der Innenstadt“: Ein Bürgerbegehren in dieser Form sei nicht zulässig. Der Verwaltungsausschuss soll es ablehnen.

13.02.2026
Redaktion
2 Min.
Skepsis im Wunstorfer Rathaus (Symbolbild: Auepost)

Wunstorf (red). Wie erwartet hat das Rathaus den von der Bürgerinitiative „Freunde der Innenstadt“ vorgelegten Text, der die Grundlage für ein Bürgerbegehren gegen einen Umbau der Wunstorfer Fußgängerzone bilden soll, als unzulässig bewertet. Der Entwurf des Begehrens war am 30. Januar im Rathaus abgegeben worden.

Die Vorabentscheidung, die das Kommunalverfassungsrecht auch zur Vermeidung von Verfahrensfehlern vorsieht, fällt somit für die Bürgerinitiative negativ aus.

Denn die Verwaltung kommt auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes zu dem Ergebnis, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist.

Wichtigster Grund: Die Initiative hatte bereits bei der Formulierung einen Fehler gemacht, den die Verwaltung nun bestätigt: Das Begehren würde auf eine Aufhebungsentscheidung bzw. Nichtumsetzungsentscheidung der vom Stadtrat beschlossenen Sanierungssatzung hinauslaufen. Dieses ist bei einem Bürgerbegehren nicht möglich. Ein Bürgerbegehren muss so formuliert sein, dass es den Stadtrat nicht involviert.

Ein erfolgreicher Bürgerentscheid würde 10 Millionen kosten

Aber auch weitere Gründe führt die Verwaltung an und begründet diese mit eigenen rechtlichen Bindungen: So würden bei Aufhebung eines laufenden Vergabeverfahrens aus politischen und damit vergabefremden Gründen voraussichtlich erhebliche finanzielle Nachteile für Wunstorf entstehen. Schadenersatz, Wegfall der Fördermittel und selbstfinanzierte Kanalsanierung würden 10 Millionen Euro kosten.

Entstehende Kosten sind ein Argument, aber kein zwingender Grund zur Ablehnung eines Bürgerbegehrens: Bürgerbegehren dürfen auch Entscheidungen herbeiführen, die mit Kosten verbunden sind.

Außerdem beträfen Teile des Bürgerbegehrens staatliche Aufgaben, die von der Stadt Wunstorf wahrgenommen werden, insbesondere sicherheitsrelevante Maßnahmen nach Polizeirecht zur Anschlagsprävention. Unzutreffende oder irreführende Angaben in der Begründung des Bürgerbegehrens zur angeblich fehlenden Kosten- und Finanzierungsplanung sowie zur bisherigen Bürgerbeteiligung werden ebenfalls genannt.

Verwaltungsausschuss soll ablehnen

Die Stadtverwaltung Wunstorf hat deshalb dem Verwaltungsausschuss eine entsprechende Vorlage zur rechtlichen Vorprüfung des formulierten Bürgerbegehrens vorgelegt. Entscheidet der Verwaltungsausschuss am 23. Februar nach dieser Vorlage, was ebenfalls wahrscheinlich ist, ist das Bürgerbegehren vorerst gestoppt. Die Bürgerinitiative hat dann die Möglichkeit, eine überarbeitete Version einzureichen.

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Kommentare


  • Christoph sagt:

    Wenn das Rathaus selber darüber entscheiden darf, ob ein Bürgerentscheid, der das eigene Vorhaben stoppen soll, gültig ist, dann überrascht das Ergebnis nicht wirklich. Es mag formell korrekt sein, dass die Formulierung nicht zulässig ist, aber muss die Stadt nicht hier unterstützen, auf den Fehler hinweisen und nachbessern lassen. Zumindest klang es bei den bisherigen Berichten so. Wofür sich der Verwaltungsausschuss aussprechen wird, kann man auch schon jetzt sagen, wenn man sich die Zusammensetzung ansieht.

    Warum fällt es der Stadt Wunstorf so schwer, hier einfach mal einen Gang runterzuschalten? Die Kanalsanierung oder beispielsweise absenkbare Poller an den Zugängen der Fußgängerzone ruft keine Proteste hervor, sondern wird mit einer hohen Wahrscheinlichkeit von der überwiegenden Mehrheit der Bürger unterstützt. Und dass man dann gleich das Pflaster erneuert, ist auch nachvollziehbar. Dass ist aber alles noch weit entfernt, von den radikalen Umbauplänen, die vorliegen. Dieses Großprojekt wird der Stadt Wunstorf nicht zugetraut und soll das Stadtbild radikal in eine Richtung ändern, die nun mal keine Mehrheit hat. Akzeptiert es endlich.

    • Andreas sagt:

      Die Initiative hat in ihrem Begehren Mist gemacht, das ist doch indiskutabel.

      Spinnen wir mal den Gedanken weiter, das Bürgerbegehren wäre zulässig. Es hat ja zum Ziel, dass der Rat anders entscheidet. Dabei ist doch ein einzelnes Ratsmitglied nicht Weisungen Dritter unterworfen. Ein Begehren kann doch nicht vorschreiben, Von den 41 Mitgliedern des Rates müssen nun genau diese 21 nach einer Vorgabe stimmen.

      Nun entscheidet der Rat aber mit (ggf. knapper) Mehrheit möglicherweise eben nicht anders. Und dann? Gilt nun Ratsbeschluss (Mehrheitlich getroffene Ratsentscheidung nach Kommunalverfassungsgesetzt so rechtlich richtig) oder nach Bürgerbegehren-Mehrheit (formell gar nicht zulässig). Leuchtet das nicht ein?

      Es wäre doch merkwürdig, dass dem rechtlich unzulässigen Instrument gefolgt würde und der Mehrheitsbeschluss des gesetzlich verankerten Organs unwirksam wäre. Na dann gute Nacht dem Reststaat.

      Die Initiative sollte ein korrekt formuliertes Begehren auf den Weg bringen. Bei dann evtl. denkbarem Erfolg würde sich der Bürgerentscheid anschließen und dieser hätte dann die Wirkung eines Ratsbeschlusses. Das wäre rechtlich korrekt und auch in der Sache fair und gut.

      Es geht schon um was. Da sollte sich eine Initiative schon Mühe geben. Es ist keine Entscheidung, ob ne Sitzbank irgendwo hingestellt wird. Wir reden über Millionen.

  • Birgit sagt:

    Ob rechtlich oder „rechtswidrig“, es war doch von vornherein klar, dass wieder etwas diese Stadtverwaltung dazu bringt, jeglichen Einspruch zu boykottieren, um sie vorab zum Scheitern zu bringen. So lange gesucht und ENDLICH gefunden:

    Einen Verfahrensfehler!

    Es nervt dieses ständige monopolistische Machtgehabe eines Herrn und seines Hofstaates. Die Vergangenheit zeigte so vielfältig die Unstimmigkeiten einer verfehlten Planung, millionenfache Ausgaben für Sinnloses, Naturschäden, Konstrukte zum Lachen (oder Weinen).

    Alles, was der Planungen dieser Instanz und ihrer selbstverherrlichenden Gestaltungsmaschinerie im Wege steht, wird weggeschoben, weggedrückt und beseitigt.

    Ach ja, absolut typisch. In der Hoffnung, dass sich etwas ändert (…).

    Schönes Wochenende.

  • Mündiger Bürger sagt:

    Demokratie = Herrschaft des Volkes! Durch das Volk! Für das Volk! So langsam mache ich mir Sorgen, wen wir da bislang gewählt haben! Einige Leute mögen die Stimme des Volkes verbieten wollen, aber die Kommunalwahl am 13. September können sich nicht verbieten! Nie wieder Diktatur!

  • Mehmet sagt:

    Ihr Deutsche seit wie in Türkei. Normale Leute dürfen nichts sagen. Immer nur eine Partei!

  • Badke, Heinz-Dieter sagt:

    Nun, es war abzusehen, dass sich die Bürgeriniative eine Abfuhr einhandelt. Laienhaft darf man den …profis nicht gegenüberstehen. Auch eine überarbeitete Version wird es auf jeden Fall schwer haben, die verwaltungsseitig abseits des Kommunalrechts letztlich auch nur behaupteten „Anfangshürden“ zu überwinden. Mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollte man sich schon mal vertraut machen.
    Das Recht ist heutzutage sehr biegsam geworden.

  • Birgit sagt:

    Die Bürgeriniative sollte lieber vor dem Verwaltungsgericht klagen, anstatt weitere Abfuhren oder womöglich künstlich herbeigeführte Verfahrensfehler in Folge erdulden zu müssen bei ohnehin fruchtloser Einreichung weiterer Begehre.

  • Anke sagt:

    Ich bitte mal die Redaktion und vorherigen Kommentatoren um Hilfe!

    Ich teile zwar absolut den Eindruck, dass die Verwaltung generell sehr nach Gutsherrenart agiert… Und die Sorge, dass die Stadt intransparent agiert, schlechtes Baustellenmanagement betreibt oder undurchdachte Pläne verfolgt, kann ich auch durchaus nachvollziehen (Barnekreisel etc.).

    Aber dennoch fehlt mir irgendwo der Hinweis, dass „radikale Umbaupläne“ vorliegen?

    • Demokrat sagt:

      „Radikal“ ist keine feste Größe, sondern eine Wahrnehmungsfrage.

      Was für die einen eine notwendige Anpassung ist,
      ist für andere ein tiefgreifender Eingriff.

      Und ob die formale Rechtslage am Ende zufriedenstellt,
      ist ebenfalls eine subjektive Bewertung.

      Der Begriff „Gutsherrenart“ beschreibt daher weniger Paragrafen,
      sondern eher das Gefühl fehlender Einflussmöglichkeit.

  • Birgit sagt:

    UNESCO Weltkulturerbe in Niedersachsen wird Wunstorf niemals werden, dafür eine sich ständig durch Um-, Ver- und Abbauen wechselnde Baustellenstadt.

  • Demokrat sagt:

    Wenn der Stadtrat eine Sanierungssatzung oder Bauleitplanung nach BauGB beschließt, ist dagegen in Niedersachsen kein Bürgerentscheid zulässig.
    Läuft das Verfahren formal korrekt ab, gibt es während der Legislaturperiode kein direktes Sach-Veto der Bürger gegen das Projekt.
    Der Einfluss beschränkt sich dann auf Beteiligungsverfahren, Wahlen oder gerichtliche Rechtskontrolle – nicht auf eine politische Abstimmung über die Maßnahme selbst.

    Wer das weiß, sollte sich nüchtern fragen, was repräsentative Demokratie konkret bedeutet – und ob er mit dieser Form der Einflussmöglichkeit zufrieden ist. Diese Bewertung muss jeder für sich selbst treffen.

  • Birgit sagt:

    Wenn restriktive Massnahmen erfolgen, um jegliche Andersmeinung motivierter Mitbürger im Keim zu ersticken, eine Methode, der Grundüberzeugung Haftkissen anzulegen, so fest, dass auch bloß nichts bröckelt durch die eigenen Mannen, die vielleicht vorsichtig mal den (Zeige)finger heben und der fehlenden Transparenz dem Volke gegenüber wie ein Wachsoldat der Schweizer Garde schweigsam Stand bewahren, sollte nach demokratischer Grundhaltung gefragt werden, nicht ungeachtet der allzu gerne auch im Strafprozess angeführten Verfahrensfehler, Formfehler oder Winkelzüge zugunsten des Angeklagten.

    Justitia desolata?

    Doch die Erfahrung lehrt, dass die Entfernung des Katers zum Mauseloch immer dann größer wird, wenn die Insassen des Baues klüger werden, hoffentlich.

    Machtpositionierung, sei es um des Rang und Namens Willen (schön wäre endlich mal ein anderes Namensregister) oder um Behalten der Monopolstellung und des politischen Kalküls, was dahinter steckt, ist nicht immer das Beispiel einer demokratisch angewandten Grundordnung.

    Aber wir sind ja klug, wissen um unserer Recht in Demokratie und Volksbegehren und sind doch so weit entfernt von Mitbestimmung und Anerkennung unserer Belange wie der Eris vom Mond , denn wenn diese endlich einmal ausgesprochen werden, ist’s schon zu spät.

  • Anonym sagt:

    Schauen wir uns doch mal Pielluschs Jahresendbilanzen im Vergleich zu Eberhardt an:

    Unter Eberhardt fehlen verlässliche, veröffentlichte Jahresend-Schuldenstände.
    Die letzte bekannte Zahl aus der Amtszeit von Eberhardt geht aus einer öffentlichen Rede aus 2016 hervor. Hier wurden zwischen 35-40 Mio. € Schulden genannt.

    Piellusch wiederum gab seine ersten Verschuldungszahlen in 2023 mit 47,5 Mio. € an.
    Das heißt, dass Eberhardt in den Jahren von 2016 bis 2021 nicht viel mehr als ca. 7,5 Mio. € Schulden gemacht haben kann.

    Schauen wir uns nun die Bilanz von Piellusch an.
    2023: 47,5 Mio. € Schulden
    2024: 66,0 Mio. € Schulden –> Anstieg 38,95 %
    2025: 87,0 Mio. € Schulden –> Anstieg 31,82 %

    Von 2023 bis 2025 ein Anstieg der Wunstorfer Schulden um 83,16 %. Respekt!

    Das ist erstaunlich und zeigt uns – wenn er dieses Tempo „durchhält“ – hochgerechnet bis zum Jahre 2028 Folgendes:
    2023; 47,5 Mio.;-
    2024; 66,0 Mio.; 38,95 %
    2025; 87,0 Mio.; 31,82 %
    2026; 117,7 Mio.; 35,30 %
    2027; 159,3 Mio.; 35,30 %
    2028; 215,5 Mio.; 35,30 %

    Wenn sich dieses Wachstum tatsächlich fortsetzt:
    Die Schulden verdoppeln sich etwa alle 2,3 Jahre. 2028 lägen sie bei mehr als dem 4,5-fachen von 2023

    Gehen wir von ca. 42.000 Wunstorfer Einwohnern aus, so beträgt die Pro-Kopf-Verschuldung in diesen Jahren demnach

    2023; 47,5 Mio.; 1.119 Euro
    2024; 66,0 Mio.; 1.571 Euro
    2025; 87,0 Mio.; 2.071 Euro
    2026; 117,7 Mio.; 2.802 Euro
    2027; 159,3 Mio.; 3.792 Euro
    2028; 215,5 Mio.; 5.130 Euro

    Und in dieser Rechnung sind die irrsinnigen Projekte wie die Komplett-Umgestaltung der – jetzt schon schönsten – Innenstadt der Region und ein 8-Becken-Schwimmbad noch nicht mit eingerechnet.

    Für 2026/2027 wird ein Defizit von ~13–14 Mio. € genannt; zugleich wird für 2028 ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) als mögliches Szenario beschrieben. Die Region Hannover hat den Doppelhaushalt ohne Einschränkungen genehmigt, weist aber explizit auf das Risiko 2028 hin.
    Solange Haushaltssatzung/Kreditermächtigungen genehmigt sind, kann die Stadt Kredite aufnehmen (im Rahmen der Satzung).

    ABER:
    Der Spielraum wird durch 3 Dinge enger:
    1) dauerhafte Defizite (13–14 Mio. € p.a. als Größenordnung)
    2) Zinslast / Tilgung (steigende Fixkosten drücken künftige Haushalte)
    3) Regionale Aufsicht: Droht 2028 ein HSK, steigt der Druck, vorher gegenzusteuern (Einnahmen rauf, Ausgaben runter).
    Kredite sind (NOCH) genehmigungsfähig, aber der politische/aufsichtliche Korridor wird sichtbar enger, wenn 2028 tatsächlich HSK-relevant wird.

    Und genau im Jahre 2028 soll dann der Um- und Ausbau des Elements beginnen – genau mein Humor.

  • Demokrat sagt:

    Man sieht ja bereits, wie hier „modernisiert“ wurde.

    Die früheren Drahtbänke waren funktional: Nach einem Regenschauer schnell trocken, robust, pflegeleicht.
    Jetzt stehen rohe Holzplanken auf Beton – Wasser bleibt stehen, die Flächen werden rutschig und sehen nach kurzer Zeit ungepflegt aus. Zum Sitzen laden sie faktisch kaum ein.

    Auch bei den Mülleimern wurde nicht instandgesetzt, sondern komplett ersetzt – inklusive neuer Halterungen, obwohl die alten Systeme funktionierten.

    Wenn nun in absehbarer Zeit erneut großflächig umgebaut wird, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Nachhaltigkeit dieser Zwischenmaßnahmen.

    Nicht jede sichtbare Veränderung ist automatisch eine Verbesserung.

  • Birgit sagt:

    Die Frage ist, wer sich mit diesen sinnlosen und nicht benötigten Anschaffungen einen Namen machen will.

    Hat es Wert? Ist es ökologisch ein Mittel zur Nachhaltigkeit?

    Wohl kaum. Aber es passt vortrefflich in die Reihe der Projekte, die Unsummen kosteten und nichts brachten (außer dem Fahrradturm (lach)! Toiletten am Bahnhof wären sicherlich wichtiger gewesen!)

    Aber warum braucht man Toiletten am Bahnhof, völlig unwichtig. Hauptsache, die Fassade stimmt. Bloß welche?

    • Anonym sagt:

      Schön wäre es, wenn die Fassade stimmen würde. Diese beiden Fahrradtürme sind mit Abstand das Hässlichste, was ich mir in der Nähe eines Hauptbahnhofes denken kann.

    • Andreas sagt:

      Dass der Fahrradturm ein Projekt der Region Hannover ist, wissen Sie?
      Was die versicherungsrechtliche Problematik bei Toiletten am Bahnhof ist, wissen Sie auch?

      Erkundigen Sie sich doch erstmal, bevor Sie hier jeden Bericht mit ihrem Halbwissen garnieren.
      Und: Kandidieren Sie sich für die Wahl im Herbst. Wunstorf wartet auf Ihre Expertise!

      • Anonym sagt:

        Andreas zeigt wieder einmal, dass er keine Ahnung hat, in dem er behauptet:
        „Was die versicherungsrechtliche Problematik bei Toiletten am Bahnhof ist, wissen Sie auch?“

        Wenn es eine besondere versicherungsrechtliche Problematik bei Toiletten am Bahnhof Wunstorf gäbe, dann hätte diese Problematik auch der Hauptbahnhof Hannover. Dort gibt es aber seltsamerweise öffentliche Toiletten.

        Beide Bahnhöfe unterliegen:
        – derselben zivilrechtlichen Verkehrssicherungspflicht
        – denselben eisenbahnrechtlichen Rahmenbedingungen
        – denselben versicherungsrechtlichen Mechanismen
        Es gibt keine Sondernorm, die in Hannover Toiletten erlaubt und in Wunstorf verbietet.

        Der entscheidende Unterschied: Frequenz & Business Case

        Hannover Hbf:
        – ca. 200.000+ Reisende täglich
        – Fernverkehr, ICE-Knoten
        – Shopping-Mall-Charakter
        – hohe Zahlungsbereitschaft

        Wunstorf:
        – Regionalverkehr
        – deutlich geringere Frequenz
        – kaum Retail-Infrastruktur
        – geringere Zahlungsbereitschaft

        Eine öffentliche Toilette (mit Personal, Reinigung, Wartung, Vandalismusschutz) verursacht erhebliche laufende Kosten.

        In Hannover tragen diese sich durch:
        – hohe Besucherzahl
        – Nutzungsentgelte
        – Synergien mit Handelsflächen

        In Wunstorf kann das wirtschaftlich negativ sein.

        Wenn Haftung der Grund wäre, gäbe es:
        – keine Spielplätze
        – keine öffentlichen Gebäude
        – keine Fußgängerzonen

        Die Haftung ist kalkulierbar und versicherbar.
        Der limitierende Faktor ist fast immer: Kostenstruktur vs. Nutzerfrequenz.

        Deine versicherungsrechtliche Problematik ist also reiner Unsinn.

        • Andi sagt:

          Himmel hilf!
          Die Toilette im Hbf. Hannover wurde weder von der Stadt Hannover errichtet, noch wird sie von der Stadt Hannover betrieben. Nochmal:

          Problem ist doch, dass die Bahn als Gebäudeeigentümer und Netzbetreiber kein WC errichten will. Die Stadt hat doch dafür über 100.000 € Mittel für ein vandalismusssichere Toilettenanlage eingeplant. Die Bahn stellt aber für ein WC, was sie selbst nicht errichtet und auch nicht von einer ihrer Töchter betrieben wird, dermaßen hohe Haftungsregeln auf, dass sie Stadt sich aus der Sache verabschiedet.

          Erst mit den Themen auseinandersetzen, Fakten checken, dann Meinung bilden. Aber nicht wie immer irgendwas rauströten.

  • Anonym sagt:

    Ich hatte mal einen Chef, der war vor seiner Selbstständigkeit Kämmerer in einem Ort in Bayern. Der hat mir zur Ausgabenpolitik in Städten und Gemeinden Folgendes erklärt:
    „Wenn es um Ausgaben bis ca. 10.000 Euro geht, dann wird wochenlang darüber diskutiert, warum und wofür und lohnt sich das und bla. Wenn es aber um (mehrstellige) Millionenbeträge geht, dann wird sofort zugestimmt und durchgewunken, weil sich solche Summen niemand mehr vorstellen kann.“
    Warum sollte es in Wunstorf anders laufen als in Bayern?
    Und dann produziert das auch so wunderschöne Bilder, wenn Piellusch und Stockum mit einem Spaten in der Hand sich hemdsärmlig zur Schau stellen können oder bei der Einweihung der Fußgängerzone ein schönes Bändchen durchschneiden können, obwohl inzwischen 3/4 der Einzelhändler pleite sind und die Fußgängerzone danach aus Shisha-Bars, Döner-2-Go-Läden und SecondHand-Läden besteht.

  • Anonym sagt:

    Der ahnungslose Andy schreibt:
    „Dass der Fahrradturm ein Projekt der Region Hannover ist, wissen Sie?“
    Okay, schauen wir uns das mal an:

    Zunächst einmal sind es zwei Fahrradtürme und nicht einer.
    Aber nun zum Kern „Projekt der Region Hannover“:

    Die Darstellung, der Fahrradturm sei ein Projekt der Region Hannover, ist in dieser Form nicht zutreffend.

    Zwar ist die Region Hannover als Trägerin des regionalen Nahverkehrs regelmäßig in die konzeptionelle Planung und gegebenenfalls Förderung von Bike-&-Ride-Anlagen eingebunden.

    Der Standort befindet sich jedoch im Gebiet der Stadt Wunstorf. Damit liegen insbesondere Bauleitplanung, Flächenbereitstellung und kommunale Einbindung zwingend in der Zuständigkeit der Stadt.

    Solche Anlagen entstehen typischerweise im Rahmen kooperativer Projekte zwischen Region und Kommune. Von einem ausschließlich der Region zuzurechnenden Projekt kann daher sachlich nicht gesprochen werden.

    • Andi sagt:

      Achso, sobald Bauleitplanung erfolgt, ist es ein Projekt der Stadt.
      Dann ist ja jedes Wohngebiet, jeder Supermarkt, jede Industriehalle und sogar das Airbuswerk städtisch. :)

      Meine Güte, ist das ein Niveau.

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