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Messerstiche am Wunstorfer Bahnhof: Tatverdächtiger in Haft

10.05.2023 • Redaktion • 1 Min.Kommentare: 3

Der gesuchte Wunstorfer, der als Tatverdächtiger bei der Messerstecherei im Bahnhof gilt, wurde am Dienstag in U-Haft genommen. Der Tatverdächtige hatte sich selbst den Behörden gestellt.

10.05.2023
Redaktion
1 Min.
Polizeieinsatz am Wunstorfer Bahnhof (Archiv)

Wunstorf/Hannover (red). Vier Tage nach der Bluttat im Bahnhof Wunstorf wurde ein Tatverdächtiger verhaftet: Der gesuchte 22-Jährige, der im dringenden Tatverdacht steht, am 5. Mai einen 35-Jährigen an Gleis 4 des Wunstorfer Bahnhofes mit einem Messer attackiert und lebensgefährlich verletzt zu haben, hat sich am gestrigen Dienstag gegen 14 Uhr der Polizei gestellt.

Einsatzkräfte nahmen den Tatverdächtigen bei einem Rechtsanwalt in Hannover fest und brachten ihn zum Amtsgericht. Der 22-Jährige wurde sodann einem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete Untersuchungshaft an.

Opfer hat die Tat überlebt

Gegen den 22-Jährigen wird wegen versuchten Totschlags ermittelt. Der verletzte 35-Jährige, dessen Zustand zuletzt weiterhin lebensbedrohlich war, ist inzwischen gesundheitlich stabil und schwebt nicht mehr in Lebensgefahr.

Eine Fahndung unter Einbeziehung der Öffentlichkeit, wie sie die Ermittlungsbehörde in Erwägung gezogen hatte, war deswegen nicht mehr erforderlich.

Die Untersuchungshaft und deren Voraussetzungen sind in der Strafprozessordnung genau geregelt. Die kurz auch U-Haft genannte Verhaftung dient der Sicherung des Strafverfahrens und hat nichts mit einer Gefängnisstrafe zu tun. Ein Tatverdächtiger kann in U-Haft genommen werden, wenn ein dringender Tatverdacht vorliegt und ein Haftgrund gegeben ist. Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem derzeitigen Ermittlungsstand eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Verdächtige die Straftat begangen hat. Ein Haftgrund liegt bei Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr vor. Die Dauer der Untersuchungshaft ist grundsätzlich nicht zeitlich begrenzt, soll jedoch nicht länger als 6 Monate dauern. Nach 6 Monaten müssen besondere Voraussetzungen (z. B. eine besondere Schwierigkeit bei den Ermittlungen oder besonders umfangreiche Ermittlungen) vorliegen, die eine längere Haftdauer rechtfertigen.
Lesetipp: Was passiert nach einer Festnahme
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Kommentare


  • Grit D. sagt:

    Vor wenigen Minuten auch in der App #Polieibericht davon lesen können, dass sich der Täter freiwillig (persönliche Meinung: eher aufgrund des zunehmenden Fahndungsdrucks) der Polizei stellte.

    Dennoch hoffe ich, dass die Strafe hoch- sehr hoch für diesen Straftäter ausfallen wird.
    Sogenannte mildernde Gründe können mir nicht einfallen.

    Was mich jedoch freut ist, dass das Opfer dieses Verbrechens sich nicht mehr in Lebensgefahr befindet!

    • Homberti sagt:

      Zitat: „Dennoch hoffe ich, dass die Strafe hoch- sehr hoch für diesen Straftäter ausfallen wird.“ => Und warum soll „der Messerstecher“ hoch bestraft werden? Kennen Sie denn den genauen Tathergang?? Schon mal darüber nachgedacht daß es sich eventuell um Notwehr gehandelt haben könnte?? Kennen Sie die beiden Beteiligten?? Vielleicht ist der 22-Jährige nur 1,65m groß und wiegt 50kg, während der 35-Jährige 1,95m groß ist, 115kg wiegt und den 22-jährigen ausrauben o.Ä. wollte! Hier in der Auepost konnte ich jedenfalls in keinem Artikel den genauen Tathergang finden!
      Zitat: „Sogenannte mildernde Gründe können mir nicht einfallen.“ => Natürlich nicht, Sie haben „den Messerstecher“ ja auch schon vorverurteilt ohne irgendetwas zu wissen!!

      • Grit D. sagt:

        @Homberti

        Nichts Genaues weiß man (noch) nicht!
        Weder ich, Sie oder irgendein anderer.

        Meine Überzeugung ist und bleibt dennoch, dass eine hohe Strafe angemessen ist und es für diese schwere Straftat keinen Entschuldigungs- und/oder Rechtfertigungsgrund gibt.
        Zumindest nicht bis sich gesichert (!) eine von ihnen ins Spiel gebrachte Notwehrsituatio durch die Ermittelnden bestätigen wird.
        Doch siehe oben.

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