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Werbegemeinschaft, Bürgerinitiative und Heimatverein für „echten Neuanfang“ – Grüne verlangen „Innehalten“

29.06.2026 • Achim Süß • 3 Min.Kommentare: 11

Werbegemeinschaft, Bürgerinitiative und Heimatverein haben unabhängig voneinander einen „echten Neuanfang“ bei der Neugestaltung der Innenstadt vorgeschlagen. Dazu seien „Mut und Aufrichtigkeit“ erforderlich. Die Grünen verlangen ein „Innehalten“.

29.06.2026
Achim Süß
3 Min.
Die Wunstorfer Kuh pullert in die Fußgängerzone (Archiv)

Wunstorf (as). Die Initiative der Projektkritiker nimmt wie die beiden Vereinsführungen die jüngste Entwicklung rund um das Projekt Innenstadtsanierung zum Anlass, sich erneut zu Wort zu melden. Am Freitag hatte die Stadt überraschend mitgeteilt, einem „rechtlichen Hinweis“ des Oberlandesgerichts Celle folgen zu wollen und auf die Fortsetzung des Prozesses um die Auftragsvergabe für die Planung zu verzichten.

Um das Verfahren rechtssicher zu machen, folge die Stadt der richterlichen Empfehlung, die Vergabe in den Zustand nach Ende des Wettbewerbs und vor der Abgabe der ersten Entwürfe zurückzusetzen, hieß es dazu aus dem Rathaus. Während die Verwaltung betont, die Stadt setze auf „Rechtssicherheit“ bei der Innenstadtsanierung, und von Optimierung des Vergabeverfahrens zur Freiraumplanung spricht, sind aus den Ratsfraktionen andere Töne zu hören.

Rolle rückwärts oder Optimierung?

Da ist von „Rolle rückwärts“ die Rede, von Notbremse angesichts einer drohenden Niederlage vor Gericht und von Offenbarungseid. Von der stärksten Ratsfraktion, der SPD, liegt seit Freitagmittag keine offizielle Erklärung vor.

Die Initiative versandte gestern nach langem Schweigen eine Erklärung. Sie begrüße „ausdrücklich, dass sich die überwiegende Zahl der Wunstorfer Parteien und Interessengemeinschaften eine Pause der Aktivitäten der Innenstadtsanierung wünscht“. Nach Angaben von Heiko Neubert und Dr. Jochen Brüning schließt sich die BI diesem Wunsch an.

Wörtlich heißt es weiter: „Mit unseren zwischenzeitlichen Aktivitäten, zu denen wir alle Akteure (Stadtverwaltung, Parteien, Presse, Heimatverein und Werbegemeinschaft) eingeladen haben, dem Workshop zur Sammlung der wichtigsten inhaltlichen Fragestellungen einer Phase Null (Absage Stadtverwaltung) und der Exkursion nach Stadthagen und Barsinghausen (Absage Stadtverwaltung und SPD) haben wir im Kreise interessierter Bürger Inhalte vorbereitet, die es aus unserer Sicht zu klären und in ein neu aufgesetztes Verfahren einzubringen gilt.“

Zwangspause als Chance

Nach Meinung des Vorstands der Werbegemeinschaft ist die „Zwangspause“, die das Gericht der Stadtverwaltung „verordnet“ habe, eine Chance. Bernd Heidorn, der Vorsitzende am Montag: „Wir sollten den Mut und die Aufrichtigkeit haben, einen echten Neuanfang zu wagen. Ein Projekt wie die Sanierung unserer Innenstadt muss auf einer breiten Zustimmung basieren. Diese gibt es jedoch nicht.“ Wo jetzt Spaltung und Streit herrschten, müsse es wieder zu einem Miteinander anstelle eines Gegeneinanders kommen.

„Eine Rückführung auf die Zeit unmittelbar nach der Preisgerichtsitzung im Oktober 2025 greift zu kurz“, urteilte Heidorn, der auch Kandidat der CDU für das Amt des Ortsbürgermeisters von Wunstorf ist. Der Konflikt habe seinen Ursprung bereits vor dem Wettbewerb. Dort seien Vorgaben gemacht worden, „die weder mit den politischen Vertretern noch mit der Stadtgesellschaft abgestimmt wurden“.

Heidorn: Verfahrene Situation

Heidorn weiter: „Das war ein Fehler. Diesen gilt es zu beheben.“ Die Situation sei verfahren. Es bringe nichts, sich im Kreis zu drehen. Axel Eberhardt, der Vorsitzende des Heimatvereins, stellte sich am Montag im Gespräch mit der Auepost an die Seite der Werbegemeinschaft: „Ich bin exakt der gleichen Meinung!“, sagte der frühere Bürgermeister, der auch im Vorstand der Werbegemeinschaft aktiv ist.

Am Abend übermittelten die Grünen ihre Erklärung zur aktuellen Lage. Nach ihrer Fraktionssitzung teilte Vorstandssprecherin Anne Dalig mit: „Wir halten es für falsch, Planungen und weitere Beschlüsse voranzutreiben, ohne Klarheit über den Verlauf des weiteren Verfahrens zu haben. Jetzt ist ein Innehalten angebracht.“

Dalig: Jetzt nichts vorantreiben

Andernfalls würden unnötige Zeitressourcen von ehrenamtlichen Stadträten und Verwaltungsmitarbeitenden gefordert, „die möglicherweise ins Nichts laufen“. Dalig: „Wir haben keine Zeitnot, und Beschlüsse können zu einem späteren Zeitpunkt mit klaren Vorgaben gefasst werden. Damit haben wir dann Rechtssicherheit.“

Zur gestrigen Sitzung des vertraulichen Verwaltungsausschusses erklärten Dalig und Fraktionschef Marvin Nowak: Vor dem Hintergrund der offenen Punkte im Verfahren und des erkennbaren weiteren Beratungsbedarfs innerhalb der Fraktionen sei die Vertagung aus Sicht der Grünen ein sachgerechter Schritt, um eine inhaltlich tragfähige Grundlage für die weitere Arbeit zu schaffen. Ziel bleibe es, die Sanierungsprozesse konstruktiv und mit klaren Rahmenbedingungen fortzuführen.

Die Stellungnahme bezieht sich auf die Bitte der CDU-Fraktion, zwei Beschlüsse zum Sanierungsbeirat heute nicht zu fassen. Die Fraktion habe keine Gelegenheit gehabt, die Drucksache gründlich zu beraten, hatte CDU-Fraktionschefin Christiane Schweer schon Ende der vorigen Woche signalisiert.

Nowak: „Für uns hat eine dauernde Teilnahme der Klimaschutzmanagerin im Sanierungsbeirat gefehlt. Dies ist eine grundsätzliche Bedingung für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Zusammensetzung des Sanierungsbeirats zuzustimmen.“ Zudem hätten die Grünen anerkannt, dass die CDU-Fraktion noch Beratungsbedarf zur Vorlage habe. Deswegen begrüße die grüne Fraktion, dass die Vorlagen zum Sanierungsbeirat heute im Verwaltungsausschuss vertagt worden seien. „Die Fraktion (…) wird die weitere Ausarbeitung konstruktiv begleiten und erwartet eine überarbeitete Vorlage, die die offenen fachlichen und strukturellen Fragen berücksichtigt“, sagte Nowak.

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Kommentare


  • Interessierte Bürgerin sagt:

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass auch nur in einem einzigen DAX-Konzern der jeweilige Vorstandsvorsitzende noch nicht gefeuert worden wäre. Und mit ihm die Verantwortlichen für Bau und für Stadtentwicklung. Der Aufsichts(Stadt-)RAT kann es anscheinend nicht regeln. Aber wir Eigentümer(Bürger) dürfen zum Glück bald abstimmen und sollten dieses groteske Trauerspiel beenden.

  • Heinz-Dieter Badke sagt:

    Aus dem ganzen bisherigen Palaver habe ich als einzig wirklich sanierungsbedürftig die Kanalisation in Erinnerung. Anscheinend ist eine solche doch nicht so notwendig und kann noch ein Jahrzehnt warten. Und bis dahin …

    • Guido sagt:

      Herr Badke, ich kann mich Ihrer Einschätzung in der Grundrichtung anschließen: Aus dem ganzen bisherigen Palaver bleibt als halbwegs konkreter Sachpunkt vor allem die Kanalisation übrig.

      Gerade deshalb sollte aber sehr genau unterschieden werden.

      Auffällig ist für mich zunächst die zeitliche Entwicklung der öffentlichen Diskussion. Zunächst wurde die umfassende Umgestaltung der Fußgängerzone vor allem mit gestalterischen und städtebaulichen Zielen begründet. Als sich dagegen zunehmend Widerstand in der Bürgerschaft bildete, rückte später immer stärker die Kanalisation als weiteres Argument in den Vordergrund. Das mag sachliche Gründe haben – für den Bürger entsteht dadurch aber der Eindruck, dass dieses Thema erst im Verlauf der Debatte erheblich an Bedeutung gewonnen hat.

      Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Auepost-Artikel vom 11.11.2025 „Kritische Infrastruktur: Defekte Kanalrohre rücken in den Blickpunkt“. Dort war von sechs besonders kritischen Schadstellen unter der „Langen Straße“ die Rede.

      Was für den Bürger daraus aber bis heute nicht erkennbar wurde: Wo genau befinden sich diese sechs Schadstellen?

      Die Lange Straße ist kein einheitlicher Verkehrsraum. Es gibt den befahrenen Abschnitt mit Kreuzungsbereichen und regelmäßigem Straßenverkehr, teilweise auch mit schwereren Fahrzeugen. Und es gibt die eigentliche Fußgängerzone, die seit Jahrzehnten überwiegend von Fußgängern und lediglich von leichtem Lieferverkehr genutzt wird.

      Wenn Bilder beschädigter Rohre veröffentlicht werden und gleichzeitig pauschal von der „Langen Straße“ gesprochen wird, ohne die Lage der Schadstellen offenzulegen, entsteht leicht der Eindruck, die gezeigten Schäden befänden sich unter der Fußgängerzone und belegten deren angebliche Sanierungsbedürftigkeit.

      Ob das tatsächlich so ist, kann der Bürger anhand der veröffentlichten Informationen aber gar nicht nachvollziehen. Es bleibt offen, ob die Schadstellen im befahrenen Straßenabschnitt, in Kreuzungsbereichen, unter der Fußgängerzone oder verteilt über mehrere Abschnitte liegen.

      Ich unterstelle niemandem, dass die gezeigten Bilder falsch sind. Ich wünsche mir lediglich die Transparenz, die eine solche Diskussion verdient. Eine Karte mit den sechs Schadstellen würde diese Frage sofort beantworten und die Debatte versachlichen.

      Erst wenn klar ist, wo die tatsächlichen Schäden liegen und welchen Umfang sie haben, kann man beurteilen, ob daraus tatsächlich die Notwendigkeit folgt, die Fußgängerzone umfassend umzugestalten.

      • Der Meisterbürger sagt:

        Teile der Kanalisation sind sanierungsbedürftig. Das ist glaubhaft. Auffällig ist aber tatsächlich, dass die Kanalisation nun als Hauptargument für den Komplettumbau herhalten muss. Die Erkenntnis der „dringend notwendigen“ Kanalsanierung kam deutlich später auf als der Wunsch nach einem neuen „Leuchtturmprojekt“. Den Startschuß für den Umbau hat wohl eher die Verlockung von Fördermitteln für die Stärkung von schwächelnden Innenstädten infolge Corona gegeben. Um die Fördermittel zu erhalten, folgte man den Förderrichtlinien. Und hier finden sich dann auch die wohlklingenden Parameter, nach denen die neue Gestaltung ausgerichtet wurde: Klimaresilienz, Barrierefreiheit, Schwammstadt etc. so weit so gut aus Sicht der „Entscheider“ unserer schönen Stadt. Unpassenderweise haben die Bürger in der ISEK Befragung ganz andere Wünsche geäußert. Hier stand Stärkung des Einzelhandels, mehr Aufenthaltsqualität und bessere Parkplatzsituation an erster Stelle. Das stand im Widerspruch zu den Vorgaben der Fördermittelgeber. Also wurden die Ergebnisse verdreht und verschleiert. Unangenehmerweise formte sich dann Widerstand. Eine Bürgerinitiative, 6000 Unterschriften gegen einen Radikalumbau. Das war nicht gut für unsere „Entscheider“. Da kam die angeblich total marode Kanalisation gerade recht. Den verbleibenden Widerstand versuchte man dann durch wahlweise Beschönigung oder Diskreditierung wegzuradieren. Erfolgreich? Ich hoffe nicht.

        • Guido sagt:

          Meisterbürger, dass Teile der Kanalisation sanierungsbedürftig sein können, will ich gar nicht ausschließen.

          Mir fehlt aber bis heute die entscheidende Information, um das überhaupt beurteilen zu können.

          Die Stadt und die Berichterstattung sprechen immer wieder pauschal von der „Langen Straße“. Das klingt zunächst eindeutig, ist es aber gerade nicht. Die Lange Straße besteht praktisch zur Hälfte aus dem befahrenen Straßenabschnitt und zur Hälfte aus der eigentlichen Fußgängerzone. Das sind zwei völlig unterschiedliche Bereiche mit völlig unterschiedlichen Verkehrsbelastungen.

          Deshalb genügt es aus meiner Sicht nicht, von „sechs kritischen Schadstellen unter der Langen Straße“ zu sprechen. Die eigentliche Frage lautet doch:

          **Wo genau befinden sich diese sechs Schadstellen?**

          Im befahrenen Abschnitt? Im Kreuzungsbereich? Unter der Fußgängerzone? Oder verteilt über beide Bereiche?

          Solange diese einfache Frage nicht beantwortet wird, kann der Bürger gar nicht beurteilen, ob daraus tatsächlich die Notwendigkeit folgt, die Fußgängerzone umfassend umzugestalten.

          Eine Karte mit den sechs Schadstellen würde die Diskussion sofort versachlichen. Genau diese Transparenz fehlt bislang.

  • Dr. Manfred Rasche sagt:

    Der Vergabesenat des OLG Celle wies darauf hin, dass der Beschwerdeführer Erfolg haben dürfte. Das ist eine Klatsche für die Verwaltung und den Rat. Die Stadt möchte jetzt ein rechtssicheres Fundament schaffen. Warum war das bisher nicht der Fall?

    Offensichtlich haben sich weder Verwaltung noch Rat nicht genau genug mit der Richtlinie für Planungswettbewerbe – RPW 2013 befasst. Die steht im Internet. In § 8 Absatz (2), heißt es: „…bei der Umsetzung des Projekts ist einer der Preisträger, in der Regel der Gewinner, … mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, …. Art und Umfang der Beauftragung müssen sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird.“ Durch den letzten Satz entsteht eine starke Stellung des Gewinners und eine Bindungswirkung an seinen Plan. Das wurde offensichtlich unterschätzt. Die Stellung des Wettbewerbsgewinners wurde durch den Gerichtshinweis noch weiter gestärkt.

    Wie kann es jetzt weitergehen? Es dürfte nur 2 Möglichkeiten geben. Entweder lässt man den Erstplatzierten weiter so planen wie er es will. Dann haben die Bürger kaum noch Möglichkeiten, eigene Ideen einzubringen oder man versucht ihn, durch eine hohe Entschädigungssumme zum Rücktritt von seinem Baurecht zu bewegen. Beides ist für Wunstorf nicht gut.

    Mit dem Planungswettbewerb hat Wunstorf die Planung der Fußgängerzone unwiderruflich an ortsfremde Planungsbüros und Fachpreisrichter abgegeben, denn letztere hatten die Mehrheit im Preisgericht.

    Der Gewinner des Wettbewerbs hat sich an die vorgegebenen Randbedingungen, die Auslobung gehalten. Hier stellt sich die Frage: wer hat die, für die Gestaltung der Stadt so wichtigen Randbedingungen festgelegt und welches demokratische Gremium dieser Stadt hat sie legitimiert?

    • Guido sagt:

      Herr Dr. Rasche,

      Ihre vergaberechtlichen Überlegungen finde ich nachvollziehbar. Mir fällt allerdings auf, dass sich die Diskussion inzwischen fast ausschließlich darum dreht, wer künftig planen darf und welche vergaberechtlichen Folgen der Wettbewerb hat.

      Dabei gerät aus meiner Sicht eine noch grundlegendere Frage etwas aus dem Blick:

      Wie groß ist der tatsächliche technische Sanierungsbedarf überhaupt?

      Im vergangenen Jahr wurde die Kanalisation als zentrales Argument für die umfassende Umgestaltung der Fußgängerzone angeführt. Gezeigt wurde ein deutlich beschädigtes Rohr, gleichzeitig war von sechs besonders kritischen Schadstellen unter der „Langen Straße“ die Rede.

      Bis heute fehlt aber eine nachvollziehbare Darstellung, wo diese sechs Schadstellen genau liegen, wie gravierend jede einzelne davon ist und ob sie sich überhaupt im Bereich der Fußgängerzone oder im befahrenen Abschnitt der Langen Straße befinden.

      Erst wenn diese Tatsachengrundlage transparent vorliegt, lässt sich doch beurteilen, welcher Umfang einer Sanierung überhaupt technisch erforderlich ist.

      Mir erscheint deshalb die Frage nach dem „Wer plant?“ zwar wichtig. Noch wichtiger ist aus meiner Sicht jedoch die vorgelagerte Frage:

      Welche Maßnahmen sind aufgrund der tatsächlichen Schäden überhaupt notwendig – und welche nicht?

      • Frank Ludowig sagt:

        Ich würde den ehrenamtlichen Ratsmitgliedern hier gar nicht den größten Vorwurf machen. Wer selbst schon einmal in einem Gremium gearbeitet hat – egal ob Verein, Aufsichtsrat oder kommunale Politik – weiß, wie Entscheidungen häufig entstehen. Die eigentliche Weichenstellung erfolgt meist lange vor der Abstimmung. In der Verwaltung werden Vorlagen erarbeitet, Präsentationen vorbereitet, Sachverhalte bewertet und Empfehlungen formuliert. Das wird anschließend nachvollziehbar und überzeugend präsentiert. Am Ende stimmen die Gremien häufig auf dieser Grundlage ab.
        Hinzu kommt, dass Ratsmitglieder ihr Mandat überwiegend ehrenamtlich ausüben. Niemand kann erwarten, dass neben Beruf und Familie hunderte Seiten an Unterlagen bis ins letzte vergaberechtliche Detail geprüft werden. Dafür verlassen sie sich zwangsläufig auf die fachliche Arbeit der Verwaltung.
        Wenn sich nun herausstellt, dass ausgerechnet der Auslobungstext eines Planungswettbewerbs so weitreichende Bindungswirkungen entfaltet, stellt sich deshalb vor allem die Frage, wie diese Vorlage entstanden ist und wer sie fachlich verantwortet hat. Genau dort liegt aus meiner Sicht der eigentliche Schwerpunkt der Diskussion – nicht bei den Ratsmitgliedern, die letztlich auf Grundlage dieser Vorlagen entschieden haben.

  • Heinz-Dieter Badke sagt:

    Die Betrachtungen von Guido sind nachvollziehbar. Detailangaben zu den Kanalisationsschadstellen, wie von Guido in die Diskussion eingebracht, werden allerdings mit Sicherheit unbenannt bleiben. Schließlich sind die punktionellen Kanalisationsschadstellen zu unbedeutend im heutigen Running-Gag-Zeitalter des Wandels (gesellschaftlich wie wirtschaftlich) und der Wenden ( z.B. Klima, Verkehr, Energie).

    • Guido sagt:

      Herr Badke, genau das ist aus meiner Sicht der entscheidende Punkt.

      Wenn die Kanalisationsschäden tatsächlich nur punktuell sind, dann gehört erst recht offengelegt, wo sie liegen, wie schwer sie sind und welche konkrete Maßnahme technisch erforderlich ist.

      Der Auepost-Artikel vom 11.11.2025 zeigte ein deutlich beschädigtes Rohr und sprach von „sechs besonders kritischen Schadstellen“ unter der „Langen Straße“. Das reicht mir als Bürger aber nicht als Begründung für eine umfassende Umgestaltung der Fußgängerzone.

      Denn offen bleibt nicht nur, wo diese sechs Stellen liegen. Offen bleibt auch, ob alle sechs Schadstellen ein vergleichbar gravierendes Schadensbild zeigen – oder ob ein besonders drastisches Beispiel gezeigt wurde, während die übrigen Stellen deutlich geringfügiger sind.

      Die Lange Straße besteht grob zur Hälfte aus befahrenem Straßenraum und zur Hälfte aus Fußgängerzone. Wenn die Schäden überwiegend oder vollständig im befahrenen Abschnitt liegen sollten, wäre das ein völlig anderer Sachverhalt, als wenn tatsächlich der Fußgängerzonenbereich betroffen wäre.

      Deshalb bleiben die einfachen Fragen:

      Wo genau liegen diese sechs Schadstellen?
      Wie sieht jede einzelne dieser sechs Schadstellen aus?
      Welche davon betreffen tatsächlich die Fußgängerzone?
      Und welche konkrete Sanierungsmaßnahme ist jeweils erforderlich?

      Eine Karte mit Lage, Schadensbild und empfohlener Maßnahme würde diese Debatte sofort versachlichen. Ohne diese Angaben bleibt der Eindruck, dass mit dem Begriff „Lange Straße“ mehr nahegelegt wird, als bisher belegt ist.

  • Frank Ludowig sagt:

    Bei der ganzen Diskussion gerät aus meiner Sicht noch ein anderer Aspekt in den Hintergrund: Demokratie bedeutet nicht nur, Entscheidungen zu treffen, sondern auch, Entscheidungen korrigieren zu können. Wer seine Meinung angesichts neuer Erkenntnisse oder eines breiten Widerstands nie ändert, handelt nicht konsequent, sondern stur.

    Wenn sich im Laufe eines Projekts zeigt, dass die Planungen bei den unmittelbar Betroffenen – Anliegern, Geschäftsleuten, Bürgern und Besuchern – auf so massive Ablehnung stoßen, dann muss es möglich sein, innezuhalten und zu sagen: Wir überprüfen unsere Entscheidung noch einmal. Das ist keine Schwäche, sondern Ausdruck einer funktionierenden Demokratie.

    Entscheidungen, die vor Jahren unter anderen Voraussetzungen getroffen wurden, dürfen kein unumstößliches Dogma sein. Natürlich kann es schmerzhaft sein, Planungen anzupassen oder sogar Teile neu zu denken. Aber dieser Aufwand ist oft der kleinere Preis, verglichen mit einer Lösung, die über Jahrzehnte gegen den erklärten Willen der Betroffenen umgesetzt wird. Genau deshalb sollte der Mut bestehen, Fehlentwicklungen zu korrigieren, statt sie nur deshalb fortzuführen, weil man sie einmal beschlossen hat.

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