Wunstorfer Auepost
[Anzeige]

Weitreichende Lockerungen in der Region Hannover

31.05.2021 • Redaktion • Aufrufe: 2340

Offene Freibäder, Gastronomie und Einzelhandel ohne Testpflicht: Auch in Wunstorf kommen bei stabiler Inzidenz unter 50 bzw. 35 mit der neuen Landesverordnung weitreichende Lockerungen zum Tragen.

31.05.2021
Redaktion
Aufrufe: 2340
Südstraße, Beginn der Fußgängerzone
Es wird wieder voller werden in der Fußgängerzone – für Gastronomie und Handel gelten unter 35er-Inzidenz keine gravierenden Beschränkungen mehr (Archiv) | Foto: Daniel Schneider

Hannover (red). Politisch wie rechtlich ist die Aufrechterhaltung von weitreichenden Lockdown-Maßnamen bei sinkenden Inzidenzen nicht mehr durchsetzbar – ungeachtet dessen, dass das Robert-Koch-Institut die Ansteckungsgefahr weiterhin als „sehr hoch“ einschätzt. Am Freitag gab es deutschlandweit 5.426 Neuansteckungen und 163 Tote im Zusammenhang mit einer Coronaerkrankung. Ansteckungen gebe es vor allem immer wieder in Kitas und Horteinrichtungen, am Arbeitsplatz und in Haushalten. Von einer möglichen Herdenimmunität ist man noch weit entfernt: Derzeit sind gerade einmal 42 % der Deutschen zumindest erstgeimpft.

Auch Niedersachsen setzt mit der heute gültig gewordenen neuen Corona-Landesverordnung jedoch nun auf weitreichende Lockerungen – und mehr Freiwilligkeit beim Infektionsschutz. Die Landesregierung bittet, weiterhin vorsichtig zu sein und sich regelmäßig testen zu lassen, Kontakte zu Personen außerhalb des eigenen Haushalts zu reduzieren, 1,5 Meter Abstand zu anderen zu halten und konsequent Maske zu tragen, wo das Einhalten dieses Abstandes nicht möglich ist, sowie Treffen im Freien den Innenräumen vorzuziehen bzw. regelmäßig zu lüften.

Freibäder, Gastronomie-Innenbereiche, Theater, Baumärkte

Vieles an der neuen niedersächsischen Coronaverordnung steht und fällt mit der 35er-Inzidenzgrenze, aber es sind auch Neuerungen enthalten, die bis zu einer Inzidenz von 50 weniger strenge Maßnahmen vorsehen als bisher.

Unter 35 darf die Gastronomie fast uneingeschränkt öffnen, es gilt lediglich Maskenpflicht in Innenräumen, wenn man sich nicht am Sitzplatz befindet. Über 35 darf bis 23 Uhr mit halber Kapazität geöffnet werden, nur für Innenräume gilt Testpflicht. Erst bei Inzidenz 50 wäre auch wieder ein negativer Testnachweis für den Außenbereich erforderlich. Auch bei Veranstaltungen darf die Maske am Platz abgenommen werden, In Bussen und Bahnen muss sie jedoch weiterhin auch im Sitzen getragen werden.

Theater oder auch Stadtführungen werden wieder möglich, unter 50 ohne Testpflicht und Kapazitätsbeschränkungen. Die Testpflicht entfällt auch für Museen und Freibäder unter 50. Für den Eintritt in Hallenbäder muss ab 35er-Inzidenz getestet werden, in Freibädern erst ab 50. Freibad Bokeloh und Naturerlebnisbad Luthe sind daher heute zum verspäteten Saisonstart ohne Testpflicht wieder geöffnet. Die Freibäder dürfen bis zu einer Inzidenz von 100 auch weiterhin öffnen.

An den Schulen, die sich in der Region nun wieder im Szenario A befinden, bekommen Schüler und Personal weiterhin Selbsttests zur Verfügung gestellt: zweimal in der Woche ist zu testen. Schulausflüge werden auch über 50 wieder erlaubt.

Toom für Gewerbetreibende
Vergangenheit: Baumärkte zählen künftig zu den Geschäften des täglichen Bedarfs (Archiv) | Foto: Daniel Schneider

Eine wichtige Änderung gibt es bei den Baumärkten: Sie zählen künftig zu den Geschäften des täglichen Bedarfs, so dass auch Privatleute bei steigenden Inzidenzen über 50 weiterhin dort einkaufen können und dafür auch keinen Schnelltest benötigen.

Im allgemeinen Einzelhandel gelten ab 35er-Inzidenz Zugangsbeschränkungen (z. B. maximal 1 Person auf 10 Quadratmeter in kleineren Läden), ab 50 Testpflicht in Geschäften unter 200 qm Verkaufsfläche. Unter 35er-Inzidenz brauchen Händler nur ein Hygienekonzept und die Kunden mindestens einen OP-Mundschutz.

Völliger Wegfall der Maßnahmen für Niedriginzidenzgebiete vom Tisch

Es war überlegt worden, ob man in Landkreisen mit einer Inzidenz von unter 10 sämtliche Maßnahmen entfallen lässt – doch das könnte nun frühestens Ende Juni der Fall sein. In der Landesregierung hat man sich letztlich dagegen entschieden, um einen Magneteffekt in die Niedriginzidenzregionen zu verhindern: Hamburger, Bremer und Hannoveraner sollten keinen Anreiz bekommen, z. B. nach Cuxhaven zu fahren, um dort masken- und abstandslos einkaufen, essen und feiern zu können. Einen solchen Effekt hatte etwa Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr provoziert, als die dortigen Baumärkte in der „ersten Welle“ geöffnet blieben, während sie in Niedersachsen schlossen – bis Niedersachsen seine Märkte doch wieder öffnete. Ein Wegfall der Maßnahmen kommt für Niedersachsen somit erst in Betracht, wenn sich das Infektionsgeschehen im Land insgesamt angeglichen hat und es in einzelnen Regionen keine auffallend höheren Inzidenzen mehr gibt.

Aktuell liegt die Region Hannover stabil unter 50, aber noch über 35. Das bedeutet auf der Corona-Ampel zwar bereits „Grün“, die Testpflicht entfällt für den Einzelhandel, für den Gastronomiebesuch im Innenbereich ist sie jedoch noch weiterhin nötig, während sie im Außenbereich bereits nicht mehr besteht.

[Anzeigen]
Auepost wird unterstützt von:

Kommentare


  • Grit D. sagt:

    So sehr wie ich erleichtert und erfreut darüber bin, dass endlich- nach monatelangem Nichts-geht- ein großes Stück Normalität für und in unser Leben zurückkommt, so bin ich mir durchaus bewusst, dass „der Keks nicht geknuspert“ ist und uns das Coranavirus und vor allem dessen Mutationen noch über einen sehr langen Zeitraum begleiten werden.

    Für mich persönlich bedeutet das, dass ich alles, was jetzt wieder möglich ist, stehenden Fußes nutzen muss.

  • Grit D. sagt:

    Upps: mal wieder Smartphone-Sch***:
    …NICHT nutzen muss

  • Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    Kontakt zur Redaktion

    Tel. +49 (0)5031 9779946
    info@auepost.de

    [Anzeigen]

    Artikelarchiv

    Auepost auf …