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Wohngeldstelle: Sieben Monate keinen Bescheid und keine Hilfe?

24.10.2022 • Redaktion • Aufrufe: 2149

Formularstau: Die Wohngeldstelle im Wunstorfer Rathaus kommt mit der Bearbeitung der Anträge nicht hinterher. Erste Betroffene haben Anwälte eingeschaltet. Nun ist verschärfend auch noch mit einer Flut von weiteren Neuanträgen in den kommenden Wochen zu rechnen.

24.10.2022
Redaktion
Aufrufe: 2149
Rathaus Wunstorf
Rathaus Wunstorf (Archiv) | Foto: Daniel Schneider

Wunstorf (as/ds). In der Wohngeldstelle im Rathaus stapeln sich die Anträge haufenweise. 211 Formulare sind es aktuell. Es gibt Wartezeiten von offenbar bis zu sieben Monaten, ehe Betroffene Bescheide oder Zahlungen erhalten. Die Stadtverwaltung reagiert jetzt auf Missstände und Beschwerden: Kürzere Öffnungsphasen sollen den Sachbearbeiterinnen mehr Zeit zur Prüfung alter Anträge verschaffen, zwei zusätzliche Stellen die Lage von Grund auf verändern. Die Zeit drängt: Mit der Wohngeldreform zum Jahresbeginn steigt die Zahl der Berechtigten stark an.

Monatelange Wartezeit, Anwälte werden eingeschaltet

Bereits früher konnte die Bearbeitung von Wohngeldanträgen mitunter einige Wochen dauern, doch seit diesem Juli spitzt sich die Lage in der Wohngeldstelle zu. Stadtsprecher Alexander Stockum bestätigt Informationen der Auepost, wonach die langfristige Erkrankung einer Mitarbeiterin inzwischen gravierende Auswirkungen hat. Die Stelle ist im Regelfall mit drei Kräften besetzt. Der Ausfall einer Sachbearbeiterin und Urlaubszeiten haben die Aktenberge in ungewohnte Höhen aufgetürmt. Ausgelöst von den Recherchen der Redaktion, haben Mitarbeiter der Verwaltung einen Kassensturz gemacht. Über 200 Anträge müssen jetzt bearbeitet werden, so das Ergebnis.

Stockum räumt ein, dass sich die Zahl der Beschwerden häufe und der eine oder andere Bürger inzwischen auch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehme, um einen Bescheid zu erhalten. Er will auch nicht ausschließen, dass die Stelle zeitweise nur mit einer Sachbearbeiterin besetzt war. Diese Information stammt von einem Antragsteller, der nach eigenen Angaben seit sieben Monaten auf einen Bescheid wartet. Der Familienvater berichtet der Auepost, die finanzielle Lage seiner dreiköpfigen Familie nehme bedrohliche Ausmaße an. Sein Antrag liege seit März im Rathaus vor, alle Nachfragen in der Wohngeldstelle seien erfolglos gewesen. Er habe bisher weder Geld zugesprochen bekommen noch einen Bescheid, nicht einmal eine Ablehnung. Der Großenheidorner fühlt sich und seine Notlage nicht ernst genommen. Auch der Anwalt, den er um Unterstützung gebeten habe, komme nicht weiter. „Dann klagen Sie doch!“, sei ihm entgegengehalten worden.

Erste Konsequenzen bei der Stadtverwaltung

Einzelfälle will Stockum nicht kommentieren. Er bestätigt auch nicht, dass Antragsunterlagen seit März nicht abschließend bearbeitet worden sind. Nach seinen Angaben ist der derzeit „älteste Antrag“ vom 4. Juli 2022. Stockum weist ausdrücklich darauf hin, dass es eine Beschwerdestelle gibt, die in vielen Fällen vermittelt und geholfen habe. Außerdem könne sich jeder in der Sprechstunde direkt an Bürgermeister Carsten Piellusch wenden. Das Problem sei erkannt und werde „mit Nachdruck und mit allen Mitteln“ gelöst. „Wir wollen ja helfen!“, betont der 39-jährige Städtische Rat.

Stadtsprecher Alexander Stockum (Archiv)

Erste Konsequenz der Stadtverwaltung sei die Verkürzung der Öffnungszeiten in der Wohngeldstelle. Die Sachbearbeiterinnen sollen mehr Zeit bekommen, alte Anträge zu prüfen. Außerdem sei die Ausschreibung für die vierte Stelle vorgezogen worden. Stockum rechnet mit Bewerbungen aus dem Rathaus und der kurzfristigen Besetzung der Position. Zudem werde bereits am morgigen Dienstag eine erfahrene Anwärterin für eine Inspektorinnenstelle ins Wohngeld-Team entsandt, um ausschließlich unbearbeitete Formulare entscheidungsreif zu machen.

Mit einer Sollstärke von fünf Stellen will die Verwaltung den Aktenstau und die erwartete Flut neuer Anträge nach Inkrafttreten der Reform bewältigen. Allerdings ist unklar, wann die ausgefallene Sachbearbeiterin zurückkommt. Umsetzungen weiterer Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter will Stockum nicht ausschließen. Das sei aber das allerletzte Mittel.

Hoher Heizkostenzuschuss für Wohngeldbezieher

Eine weitere Welle von Neuanträgen könnte aber bereits noch in diesem Jahr auf das Rathaus zurollen. Ganz aktuell teilt etwa Wunstorfs Bundestagsabgeordnete Rebecca Schamber (SPD) mit, dass nur diejenigen Haushalte in den Genuss des neuerlichen Heizkostenzuschusses der Bundesregierung kommen, die u. a. in einem Monat des letzten Quartals 2022 zu den Wohngeldbeziehern gehören. Der Anreiz ist damit auch für jene Antragsberechtigten gesetzt, die bislang noch keinen Antrag gestellt haben, diesen noch im laufenden Jahr einzureichen – denn die Leistungen werden mit der Bewilligung rückwirkend zum Antragsdatum gewährt. Der Druck auf die Wohngeldstelle dürfte entsprechend weiter wachsen, noch bevor der Kreis der Wohngeldberechtigten im kommenden Jahr erweitert wird.

Die städtische Wohngeldstelle hat 2021 nach Angaben des Pressesprechers 1.256 Anträge auf Unterstützung erhalten. Bis Ende August dieses Jahres waren es bereits 741. Die Zunahme sei erheblich. Schon jetzt – vor dem Inkrafttreten der Wohngeldreform am 1. Januar 2023, häufen sich Anfragen zu den neuen Regeln und Ansprüchen, ebenso registriert die Verwaltung zur Zeit eine zunehmende Zahl von vorsorglichen Anträgen. Die aktuelle Bestandsaufnahme der Antragsunterlagen hat laut Stockum ergeben, dass 105 Wunstorferinnen und Wunstorfer zum ersten Mal Unterlagen eingereicht haben, in 106 Fällen sind es Folgeanträge, mit denen fehlende Belege nachgereicht wurden.
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Kommentare


  • Basti g. sagt:

    Geht arbeiten dann braucht ihr kein Wohngeld

  • G. Taro sagt:

    Ein selten dämlicher Kommentar von „Basti g.“. Aber ich vermute, dass weiß er selbst; es geht ihm lediglich darum, Aufmerksamkeit zu erheischen, um ein bisschen „Wichtigkeit“ in sein sonst erlebnisarmes Leben zu bringen.

    Auf Wohngeld haben Menschen einen Rechtsanspruch, der im Wohngeldgesetz (woGG) und im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt ist. Die Voraussetzungen und die Höhe des Wohngeldes ist dort geregelt. Das Wohngeld ist eine Leistung, die Menschen hilft, die Kosten für ihre Wohnung zu tragen, eine Leistung zusätzlich (!) zu ihrem Arbeitslohn (im Mindestlohnsektor verdient man nun mal nicht viel) oder zusätzlich zu ihren sonstigen Einkünften. Also eine sinnvolle und solidarische Sache – auch für alle „Bastis“ dieser Welt nachvollziehbar.

    • Basti g. sagt:

      Also muss die Allgemeinheit die unterstützen die mit ihrem Geld nicht klar kommen . Warum arbeitet man nicht einfach mehr und kommt klar

    • Grit D. sagt:

      #G. Taro
      Erst heute lese ich Ihren Kommentar zu dem einmal mehr ausgesprochen inhaltslosen „Beitrag“ von Basti G, dem ich uneingeschränkt zustimmen muss.

      Ob dort Ihre erfreulich sachliche Erläuterung zum Bezug von Wohngeld ankommen wird, wage ich stark zu bezweifeln.

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