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Innenstadt und Schulbau: Rügen bremsen zwei Millionen-Projekte der Stadt Wunstorf vorerst aus

25.03.2026 • Achim Süß • 5 Min.Kommentare: 10

Die Umgestaltung der Innenstadt gerät ins Stocken, bevor sie Fahrt aufnimmt: Das Berliner Büro Planorama hat zwar den Wettbewerb gewonnen, der Rat aber den zweitplatzierten Entwurf bevorzugt. Nun prüft die Vergabekammer den Fall. Ähnlich ist die Lage bei der Albert-Schweitzer-Schule: 2024 beschlossen, liegt das Projekt auf Eis. Nach einer Rüge hat die Kammer die Auftragsvergabe verworfen. Im Rathaus läuft die Suche nach einer Lösung.

25.03.2026
Achim Süß
5 Min.
Die erstplatzierten Architekten sind nicht begeistert, dass die zweitplatzierten die Wunstorfer Fußgängerzone umgestalten sollen | Foto: Auepost

Wunstorf (as). Ist der Ratsbeschluss zum Planungsauftrag an das hannoversche Büro Kerck und Partner zur Neugestaltung der Fußgängerzone rechtlich einwandfrei? Haben Rathaus und Rat die Rechte des siegreichen Planungsbüros Planorama missachtet? Diesen und weiteren Fragen gehen die Experten der niedersächsischen Vergabekammer nach.

Auch der Auftrag zur Planung des Schulneubaus ist nach einer Rüge amtlich unter die Lupe genommen worden. Am Mittwoch teilte die Stadtverwaltung der Auepost mit, die Auftragsvergabe habe der Prüfung in der Vergabekammer nicht standgehalten. Also: Das Vorhaben stockt vor dem ersten Spatenstich, und eine Lösung ist nicht in Sicht.

Schulbau stockt

Die Stadt will für knapp 25 Millionen Euro das Schulzentrum Barne neu strukturieren. Folglich hat der Rat der Stadt im Mai 2024 beschlossen, die Albert-Schweitzer-Schule von Grund auf zu erneuern. Doch der Auftrag an das Architekturbüro ist zum Streitfall geworden. Ein Mitbewerber des siegreichen Büros – im Auswahlverfahren der Stadt auf Platz zwei gelandet – hat eine Rüge eingereicht.

Das rügende Büro hat die Anwendung der Bewertungskriterien für den Entwurf angegriffen, die die Stadt formuliert hat. Dieser Rüge hat die Kammer vor gut vier Wochen im Nachprüfungsverfahren stattgegeben: Die Bewertungsmatrix der Stadt Wunstorf sei fehlerhaft.

Stadt zieht den Kürzeren

Die Stadtverwaltung hat das Prüfverfahren nicht an die große Glocke gehängt, Recherchen der Auepost aber Anfang der Woche bestätigt. Das Rathaus lieferte auch eine Begründung dafür, dass die Prüfung ungewöhnlich lange gedauert hat: Die Stadt habe sich im Verfahren gegen Festlegungen der Kammer gewehrt und wollte erreichen, dass ihren Kriterien und Maßstäben mehr Beachtung geschenkt wird. Das sei nicht gelungen, erklärte ein Sprecher der Stadtverwaltung am Mittwoch.

Albert-Schweitzer-Grundschule
Beim Neubau für die alte Albert-Schweitzer-Grundschule muss wieder von vorn angefangen werden | Foto: Schneider
Der Neubau soll an die Stelle der bisherigen Fröbelschule kommen, das gesamte Schulzentrum Barne umgestaltet werden | Foto: Schneider

Die Bauverwaltung der Stadt ist zur Zeit bemüht, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Wie das möglich sein könnte, ist nach Informationen der Auepost unklar. Es ist möglich, dass der Beschwerdeführer finanziell entschädigt wird.

Die Vergabekammer ist als staatliche Einrichtung dem Niedersächsischen Bau-Ministerium zugeordnet, sitzt in Lüneburg und agiert völlig unabhängig. Sie prüft auf Verlangen Aspekte einer Auftragsvergabe wie Wirtschaftlichkeit, Gleichbehandlung und Transparenz. Dieses rechtliche Nachprüfungsverfahren betrifft öffentliche Ausschreibungen und Vergaben. Konkret: Ist ein Unternehmer der Meinung, dass ein öffentlicher Auftraggeber gegen das Vergaberecht verstoßen hat – bei Auswahl, Bewertung oder Veröffentlichung eines Auftrags – kann er eine Rüge vorbringen, und die Vergabekammer startet die Nachprüfung. Die Rüge muss unverzüglich erfolgen, spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen. Der Auftraggeber – in diesem Fall die Stadt Wunstorf – prüft die Rüge und korrigiert das Verfahren oder lehnt eine Abhilfe ab. In diesem Fall hat der Bieter, der die Rüge vorgebracht hat, in der Regel 15 Kalendertage Zeit, ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer einzuleiten. So ist es im Fall des Schulprojekts geschehen. Ergebnis: Die Rüge war erfolgreich, die Auftragsvergabe ist unwirksam.

Weitere Rüge bringt Ungemach

Während also die Umsetzung der Pläne für das Schulzentrum mit vielen Fragezeichen versehen ist, stört eine weitere Nachprüfung den städtischen Fahrplan für die Fußgängerzone. Nach Kritik aus der Stadtgesellschaft, Protest und Widerstand gegen das Projekt droht der Stadt nun mit der Rüge des Berliner Unternehmens Planorama noch mehr Ungemach.

Denn: Fünf Tage nach dem Beschluss des Rates, die Innenstadt nach dem Entwurf des Büros Kerck und Partner umzugestalten, hat Planorama die Vergabe offiziell gerügt. Detaillierte Informationen dazu und zur Nachprüfung sind im Rathaus schwer zu erhalten: Die Stadtverwaltung beruft sich auf „das laufende Verfahren“ und schweigt zu den Motiven und Argumenten der Berliner.

Immerhin wird der Vorgang bestätigt, und die Vorsitzenden der Ratsfraktionen wurden über die Entwicklung informiert. Nach Informationen der Auepost-Redaktion zieht Planorama als unterlegener Bieter die Rechtmäßigkeit der Kriterien in Zweifel, nach denen sich Verwaltung und Rat für Kerck entschieden haben.

Stadt schafft keine Abhilfe

Nachdem die Stadt gegenüber Planorama erklärt hat, sie werde nach der Rüge keine Abhilfe schaffen, wie es im Amtsdeutsch heißt, liegt das Verfahren nun bei der Lüneburger Kammer. Die Stadtverwaltung wird während des gesamten Verfahrens der Sanierung von einer Bremer Anwaltskanzlei begleitet und beraten. Deren Experten sind auch an der Auseinandersetzung mit Planorama beteiligt.

In Lüneburg wird seit dem 20. März unter anderem geprüft, ob die Stadt beim Zuschlag Fehler gemacht hat, ob die Mängel beseitigt werden können oder das gesamte Vergabeverfahren wiederholt werden muss. Auch die Frage, ob die Wettbewerbsbedingungen fair waren, wird untersucht.

Die Kammer habe die Verwaltung inzwischen aufgefordert, sämtliche Unterlagen zum Vergabeverfahren zur Verfügung zu stellen, teilte die Stadt auf Nachfrage mit. Und: „Es darf bis zum Ende des Nachprüfungsverfahrens keine Zuschlagserteilung an den überlegenen Bieter erfolgen.“ Damit ist auch das Millionen-Projekt Fußgängerzone vorerst ins Stocken geraten.

Die Rüge wirkt wie ein partielles Einfrieren des Projektes Fußgängerzonensanierung | Foto: Auepost

Trotzdem liegt nach Auskunft der Stadtverwaltung nicht alles auf Eis: In dieser Woche soll es mit dem Sanierungsträger DSK ein Abstimmungsgespräch über den Stand der Verfahren geben. Das von der Stadt für die Fußgängerzone ausgewählte Büro Kerck ist wegen der Nachprüfung nicht vertreten.

Bis auf Weiteres verschoben ist eine große Informationsveranstaltung im Stadttheater. Am 16. April sollten die Innenstadtsanierung erläutert und die beteiligten Planungsbüros mit ihren Aufgaben vorgestellt werden. Der Termin ist hinfällig, weil der Zuschlag der Stadt für Kerck in Lüneburg nachgeprüft wird.

Aufträge an zwei Büros

Rückblick: Am 4. März hatte der Rat vertraulich in einer Sondersitzung mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP zwei entscheidende Aufträge zum Umbau der Innenstadt erteilt. Die Wiesbadener Firma DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft soll die über die Fußgängerzone hinausgehende Sanierung betreuen. Kerck und Partner sollen für den Umbau der Fußgängerzone zuständig sein.

Grundlage ist der städtische Wettbewerb, bei dem das Büro aus Hannover auf Platz zwei der Siegerliste landete. Dass Kerck den Zuschlag erhalten hat, ist das Ergebnis des Bieterverfahrens. Dieser Prozess schließt sich an Ausschreibung, Wettbewerb, Jurysitzung und Ermittlung der Sieger an.

Bauverwaltung vergibt Punkte

Im Bieterverfahren haben sich die Gewinner als Teams mit ihren Konzepten den Fachleuten der Wunstorfer Bauverwaltung präsentiert. Unabhängig voneinander haben Stadtbaurat Alexander Wollny und seine Mitarbeiter die Vorstellungen und die Kompromissbereitschaft der Planer anhand eines Punktesystems bewertet.

Diese Kriterienliste hat die beratende Anwaltskanzlei erarbeitet. Mehrere Aspekte der Planung und des Verfahrens fließen in das Gesamturteil ein. Ausschlaggebend ist die Summe der Punkte. Eine entsprechende Bewertungsmatrix ist auch beim Auftrag für das Schulzentrum angewendet worden.

Ein Aspekt der Bewertung war die Frage: Wie groß ist die „Änderungsbereitschaft“ der Büros? Also in welchem Umfang halten sie an den Details ihrer Entwürfe fest, beziehungsweise wie groß ist der Spielraum, den sie für Ideen aus dem Arbeitskreis einräumen? Dieses Gremium ist zwar initiiert, aber noch nicht konstituiert.

„Nicht in Stein gemeißelt“

In der frühen Wettbewerbsphase war zunächst aus dem Rathaus zu hören gewesen, die Entwürfe müssten unverändert umgesetzt werden. Später hieß es, es komme darauf an, die „Grundideen“ der Wettbewerbsarbeiten nicht zu verändern. Im Übrigen sei nicht alles „in Stein gemeißelt“.

Planorama ist ein Team aus Landschaftsarchitekten, Architekten, Stadtplanern, Designern und Ingenieuren. „Gemeinsam verfügen wir über 300 Jahre geballte Berufserfahrung und Know-How“, heißt es auf deren Internetseite. Das Unternehmen bietet „das komplette Leistungsspektrum für die Planung und den Bau hochwertiger Freiräume aus einer Hand.“ Sein Anspruch: die komplette Abwicklung eines Projektes vom ersten Gedanken bis zum letzten Stein auf der Baustelle.

Offenbar ist die Kompromissbereitschaft des hannoverschen Büros Kerck im Bieterverfahren hoch eingestuft worden. Jedenfalls wurde dessen zweitplatzierter Entwurf schließlich bevorzugt. Der Rat ist dem Vorschlag der Verwaltung mit Mehrheit gefolgt.

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Kommentare


  • Anonym sagt:

    So langsam komme ich mir in Wunstorf vor, wie in einer sizilianischen Mafiaegmeinde, in der hinter den Kulissen gekungelt wird, bis es knackt und wo klare Regeln vollkommen egal sind.

    Der Artikel enthält viele Informationen – das ist sehr gut. Er ist aber ein bisschen schwierig zu lesen.

    1) Innenstadtausbau Fußgängerzone:

    – Es gab einen Wettbewerb, bei dem das Untermehmen „Planorama“ aus Berlin als Gewinner hervorging.
    – Bei dem Wettbewerb landete das Hannoveraner Unternehmen „Kerck und Partner“ auf dem zweiten Platz.
    – Von der Wunstorfer Verwaltung wurde jedoch der Zweitplatzierte ausgewählt! Das ist so ungefähr das Gleiche, als wenn bei einer Leichtathletik-WM es im 100-Meter-Lauf einen eindeutigen Erstplatzierten gibt, aber der Zweitplatzierte die Goldmedaille bekommt.
    – „Planorama“ zieht die Rechtmäßigkeit der Kriterien in Zweifel, nach denen sich Verwaltung und Rat für Kerck entschieden haben.

    Frage 1: Wenn ich einen Anbieter-Wettbewerb veranstalte, bei dem ein Unternehmen eindeutig auf dem 1.Platz landet, warum nehme ich dann den Zweitplatzierten?

    Frage 2: Waren „Planorama“ die Kriterien, nach denen nach denen sich Verwaltung und Rat entschieden hat, vorher bekannt?

    – „Die Stadtverwaltung wird während des gesamten Verfahren der Sanierung von einer Bremer Anwaltskanzlei begleitet und beraten.“

    Frage 3: Hätte die Verwaltung nicht von vornherein unangreifbare Kriterien und Rechtmäßigkeit des Verfahrens sicherstellen müssen, so dass hier gar keine Klage zulässig ist?
    Jede Betriebsratswahl unterliegt offensichtlich strengeren Regeln als dieses Vorgehen bei öffentliche Ausschreibungen.

    – „Grundlage ist der städtische Wettbewerb, bei dem das Büro aus Hannover auf Platz zwei der Siegerliste landete. Dass Kerck den Zuschlag erhalten hat, ist das Ergebnis des Bieterverfahrens.“

    Frage 4: Das verstehe ich leider nicht. Nochmal die Frage: wenn ich bei einem städtischen Wettbewerb einen klaren Sieger habe, warum nehme ich dann Platz Zwei? Dann hätte ich mir den gesamten Wettbewerb sparen können oder meine Kriterien waren mangelhaft.

    Muss man zwischen meinentwegen 6 Optionen unterscheiden, dann legt sich jeder Grundschüler ein Excel-Sheet an, welches Kriterien auflistet, nach denen diese 6 Optionen bewertet werden sollen. Diese Optionen werden noch einmal nach ihrer Wichtigkeit für den Grundschüler gewichtet. Und danach gibt der Grundschüler jedem Kriterium eine Einordnung von 1-10 und multipliziert das Ganze mit der jeweiligen Gewichtung. Am Ende wird jede Option summiert. Und wenn der Grundschüler dabei einen eindeutigen Sieger und einen eindeutigen Zweitplatzierten bekommt – wie will er dann die Wahl des Zweitplatzierten begründen? Damit sind alle vorher angestellten Überlegungen der Kriterien und Gewichtung hinfällig.
    Merkwürdig, aber bestimmt erklärt mir Piellusch gleich, dass ich das aus meiner Froschperspektive nicht überschauen kann.

    So ähnlich ist es offensichtlich auf bei diesem Bieter-Wettbewerb abgelaufen:
    „Unabhängig voneinander haben Stadtbaurat Alexander Wollny und seine Mitarbeiter die Vorstellungen und die Kompromissbereitschaft der Planer anhand eines Punktesystems bewertet.
    Diese Kriterienliste hat die beratende Anwaltskanzlei erarbeitet. Mehrere Aspekte der Planung und des Verfahrens fließen in das Gesamturteil ein. Ausschlaggebend ist die Summe der Punkte.“

    Und die höchste Summe der Punkte entfielen auf die Firma „Planorama“ und die zweithöchste Summe auf „Kerck und Partner“. Ich habe keine Idee, was hier in der Entscheidungsfindung noch unklar sein sollte.

    Daran ändert auch die Aussage nichts: „Ein Aspekt der Bewertung war die Frage: Wie groß ist die „Änderungsbereitschaft“ der Büros?“

    Dann war ja hoffentlich die „Änderungsbereitschaft“ ebenfalls ein Kriterium mit entsprechender Gewichtung. Wo ist das Problem?

    Frage 5: Werden hier durch Rechtsunsicherheit innerhalb eines Verfahrens aufgrund mangelnder Vorbereitung durch die Verwaltung wieder einmal Unmengen an Steuergeldern der Wunstorfer Bürger verschwendet durch Einschaltung beteiligter teurer Anwaltskanzleien, die man hätte bei seriöser Vorbereitung hätte vermeiden können?

    – „In Lüneburg wird seit dem 20. März unter anderem geprüft, ob die Stadt beim Zuschlag Fehler gemacht hat, ob die Mängel beseitigt werden können, oder das gesamte Vergabeverfahren wiederholt werden muss. Auch die Frage, ob die Wettbewerbsbedingungen fair waren, wird untersucht.“

    Frage 6: Kann es sein, dass der Verwaltung ein bzw. mehrere kleine bzw. größere Formfehler im Gesamtpozess unterlaufen sind, so wie Piellusch es genüßlich bei der Ablehnung der Protests der Bürgerinitiative feststellte? Manche nennen es Karma.

    – „Die Bauverwaltung der Stadt ist zur Zeit bemüht, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Wie das möglich sein könnte, ist nach Informationen der Auepost unklar. Es ist möglich, dass der Beschwerdeführer finanziell entschädigt wird.“

    Na großartig. Zunächst veranstalten wir einen Bieter-Wettbewerb, bei dem in jedem Bieter-Büro richtig Arbeit reinfliesst und Kosten entstehen. Dann merken wir, dass mit unseren Kriterien etwas nicht stimmt und entscheiden uns – gegen alle Regeln – nicht für den Sieger, sondern für den Zweitplatzierten. Dass bei einer solch unprofessionellen Arbeitsweise Ärger gibt, kann man sich an fünf Fingern abzählen. Es ist vielleicht möglich, dass der Beschwerdeführer finanziell entschädigt wird. Es kann aber auch sein, dass der sich durch alle Instanzen durchklagt und die Sache richtig teuer wird.

    – „In der frühen Wettbewerbsphase war zunächst aus dem Rathaus zu hören gewesen, die Entwürfe müssten unverändert umgesetzt werden. Später hieß es, es komme darauf an, die „Grundideen“ der Wettbewerbsarbeiten nicht zu verändern. Im Übrigen sei nicht alles „in Stein gemeißelt“.“

    Diese Aussage macht das Dilemma schon ein wenig transparenter. Die Verwaltung hat zwischendurch die Spielregeln geändert – Bravo!

    „Offenbar ist die Kompromissbereitschaft des hannoverschen Büros Kerck im Bieterverfahren hoch eingestuft worden. Jedenfalls wurde dessen zweitplatzierter Entwurf schließlich bevorzugt.“

    Und genau das ist eben rechtlich angreifbar, denn diese „Kompromissbereitschaft“ muss von vornherein in die Gewichtung einfliessen und allen Wettbewerbern klar sein. Wird dies im laufenden Verfahren einfach mal so geändert, bekommt man natürlich Probleme. Muss man sich nicht wundern.

    2) Schulneubau Albert-Schweitzer-Schule:

    Hier zeigt sich ein sehr ähnliches Grundmuster. Hier klagt nicht der Erstplatzierte, sondern der Zweitplatzierte. Warum?

    „Ein Mitbewerber des siegreichen Büros – im Auswahlverfahren der Stadt auf Platz zwei gelandet – hat eine Rüge eingereicht.
    Das rügende Büro hat die Anwendung der Bewertungskriterien für den Entwurf angegriffen, die die Stadt formuliert hat. Dieser Rüge hat die Kammer vor gut vier Wochen im Nachprüfungsverfahren stattgegeben: Die Bewertungsmatrix der Stadt Wunstorf sei fehlerhaft.“

    Es zieht sich durch, wie ein roter Faden: offensichtlich ist die Verwaltung der Stadt Wunstorf unter Piellusch nicht in der Lage, wasserdichte Auswahlverfahren für Bauvorhaben in dieser Stadt zu erstellen.

    Bewertungsmatrizen sind entweder fehlerhaft oder es wird der Zweitplatzierte trotz eines deutlich feststehenden Sieger ausgewählt.

    Okay, dass Fehler passieren, ist menschlich und kann uns allen unterlaufen. Aber hier kann man schon ein Muster erkennen, wenn in zwei millionenschweren Bauvorhaben solche eklatanten Fehler passieren. Ich bin bereits gespannt, wie die Ausschreibungen zum Wunstorfer Elements ablaufen werden – ich hole schon einmal Popcorn…

    Es ist meiner Meinung nach ein Armutszeugnis für diese Verwaltung unter Piellusch.

    • Anonym sagt:

      Ich habe noch eine Frage 7: „Die Stadtverwaltung wird während des gesamten Verfahren der Sanierung von einer Bremer Anwaltskanzlei begleitet und beraten.“

      Jetzt wird es richtig interessant. Diese – ganz sicher nicht billige – Bremer Anwaltskanzlei, deren Namen meines Wissens nach nicht veröffentlicht wurde – begleitet also das gesamte Verfahren.

      Frage 7: Wäre es nicht der Job genau dieser Bremer Anwaltskanzlei gewesen, die Stadtverwaltung genau auf diese Verfahrensmängel hinzuweisen, die der Stadtverwaltung jetzt auf die Füße fallen?

      Frage 8: Für eine bei diesen Millionenbeträgen angebrachte Transparenz interessiert mich, welche Honorare für welche exakten Gegenleistungen diese Anwaltskanzlei bezieht.

      Frage 9: Wenn das gesamte Verfahren von dieser Bremer Anwaltskanzlei beratend begleitet wird, wie kann es dann sein, dass zwei Anbieter nunmehr den Klageweg beschreiten und dass im Nachprüfungsverfahren festgestellt wird, dass die Bewertungsmatrix der Stadt Wunstorf fehlerhaft ist.

      Wenn ich als Stadtverwaltung schon selber nicht in der Lage bin, ein ganz normales Ausschreibungsverfahren in Eigenregie durchzuziehen und deswegen extra eine teure Anwaltskanzlei beauftrage, damit mein Verfahren wasserdicht ist und dies dann in zwei extrem teuren Angelegenheiten dennoch durchfällt, dann würde ich gerne den Namen dieser Anwaltskanzlei wissen und darüber hinaus, welche Konsequenzen sich hieraus für diese Anwaltskanzlei ergeben – z.B. hinsichtlich Schadensersatz gegenüber dem Wunstorfer Steuerzahler.

      Ich hole mir Popcorn…

      • Anwohner Barnestraße sagt:

        …. Bier ist auch leer… Sehr unterhaltsam!

      • Not Important sagt:

        Wenn das so ist, dass durch Fehlberatung (Pflichtverletzung) der betreffenden Anwaltskanzlei ein Schaden für die Stadt Wunstorf entstanden ist, dann muss der Auftraggeber eine Schadenersatzklage prüfen. Schadenersatzklage gegen eine Anwaltskanzlei (bzw. deren Versicherung!), da wünsche ich schon mal gute Nerven!!

  • Anonym sagt:

    Wenn dieselbe Bewertungsmatrix bei der Vergabe Fußgängerzone angewandt wurde, die im Vergabeverfahren A-S. Schule für wohl rechtswidrig erklärt wurde, dann Gute Nacht Stadt Wunstorf. Und nur so nebenbei stellt sich die Frage, ob der Bürgermeister bei Beschlussfassung zur Fußgängerzone den Rat über diese rechtliche Problematik informiert hat? Es wird interessant.

  • Michael sagt:

    Es ist schon bemerkenswert – und ehrlich gesagt kaum noch hinnehmbar –, wie konsequent zentrale Zukunftsthemen in dieser Stadt verschlafen wurden. Der notwendige Schulneubau zur Sicherstellung des Ganztagsbetriebs war jahrelang absehbar. Statt rechtzeitig zu handeln, wurde unter Bürgermeister Piellusch wertvolle Zeit vergeudet. Und das Verfahren nun, wie es aussieht, voll in den Sand gesetzt.

    Damit wurde nicht nur eine infrastrukturelle Aufgabe ignoriert, sondern auch eine gesellschaftliche Verpflichtung gegenüber der jüngsten Generation. Die Leidtragenden sind Familien, die weiterhin keine verlässliche Betreuung haben, und Eltern, die dem Arbeitsmarkt nicht in dem Maße zur Verfügung stehen können, wie es eigentlich nötig wäre. Und die nachwachsende Generation erhält nicht die Chance auf Integration und Vorbereitung auf einen immer herausfordernderen Arbeitsmarkt. Auf kommunaler Ebene trägt diese Untätigkeit aktiv zur Spaltung einer ohnehin alternden Gesellschaft bei. „Zukunft für alle“, hieß es einmal im Wahlkampf.

    Was besonders frustriert: Es wirkt nicht wie ein Versehen, sondern wie ein Muster. Während grundlegende Aufgaben liegen bleiben, scheint der Fokus auf Prestigeprojekten und markigen Ankündigungen zu liegen:
    Statt bestehende Partnerschaften zu nutzen das Vion-Gelände mit der nötigen Kompromissbereitschaft zu entwickeln, wird nur über Wohnungsnot gesprochen und sich mit der Gründung einer weiteren Wohnungsbaugesellschaft profiliert.

    Da ist das nun laufende Verfahren für (gegen) die Innenstadt hoffentlich eine Chance: Eine Barne-Platz Sanierung, die viele Bürger als misslungen empfinden, darf sich in der Innenstadt nicht wiederholen. Ein Barneplatz, der weder ästhetisch überzeugt, mit einem Spielplatz unmittelbar neben – und ohne kindersichere Abgrenzung zur – Hauptverkehrsstraße, fragwürdigen Parklösungen und ein Kreisverkehr, der mehr Fragen aufwirft als er beantwortet. Eine Planung, die offenbar nur im Rathaus selbst als gelungen gilt.

    Was bleibt also von dieser hoffentlich ein für allemal endenden Amtszeit? Vor allem der Eindruck, dass Verantwortung nicht wahrgenommen wurde – und das in Bereichen, in denen es wirklich darauf angekommen wäre.

    Achja, und dann war da ja auch noch das Schwimmbad?!

  • Prof. Dr. Manfred Rasche sagt:

    Kommentar zu den Problemen mit der Neugestaltung der Fußgängerzone

    Zum Verständnis des Hick-Hacks um die Fußgängerzone ist es wichtig, die Richtlinie für Planungswettbewerbe – RPW 2013 zu kennen, denn danach erfolgt der Wettbewerb. Die Richtlinie ist im Internet einsehbar.

    Im § 8 Abschluss, Absatz (2), Auftrag, der Richtlinie heißt es: …bei der Umsetzung des Projekts ist einer der Preisträger, in der Regel der Gewinner, … mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, …. Art und Umfang der Beauftragung müssen sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird.

    Das gibt dem Planungsbüro eine starke Stellung. Mit dem Argument, das beeinträchtigt die Qualität des Entwurfs, lassen sich Änderungswünsche der Wunstorfer abweisen. Änderungen sind folglich nur im Einvernehmen mit dem Planungsbüro möglich. Jetzt heißt es, dass die Kompromissbereitschaft des hannoverschen Büros Kerck + Partner im Bieterverfahren hoch eingestuft und offensichtlich deshalb der zweitplatzierte Entwurf bevorzugt wird. Um den Bürgern mehr Möglichkeiten auf die Gestaltung der Fußgängerzone zu geben, will die Verwaltung jetzt mehr Einfluss nehmen, als vom Planungswettbewerb her vorgesehen ist. Ist dies mit den Wettbewerbsrichtlinien vereinbar? Ist dies die Ursache für den Einspruch des Wettbewerbssiegers? Offensichtlich haben die Verwaltung und vor allem der Stadtrat die Bindungswirkung eines Wettbewerbes unterschätzt.

    Gegen die Veränderung der Fußgängerzone baute sich im letzten Jahr mit der Unterschriftenaktion und der Bürgerversammlung vor der Abtei Widerstand auf. Offensichtlich um diesem die Spitze zu nehmen, erklärte Bürgermeister Piellusch während der Versammlung, dass Änderungen an der Planung noch möglich sind. Dies ist jedoch in den Wettbewerbsrichtlinien nicht vorgesehen. Das zeigte auch ein Papier, das von der Verwaltung verteilt wurde. Die geringen Änderungsmöglichkeiten, siehe oben, erwähnte Piellusch jedoch nicht. Hier fing seine Vernebelungstaktik an.

    Wichtig ist weiter, dass die Ingenieurbüros beim Wettbewerb die Fußgängerzone nicht frei planen konnten. In der sogenannten Auslobung des Wettbewerbs hat die Verwaltung Randbedingungen dazu aufgestellt. Es ist u. a. die Vermeidung von Barrieren wie Mauern gefordert. Die Wiederverwendung der roten Klinker ist unzulässig und das Kleinpflaster nur noch punktuell in untergeordneten Bereichen zugelassen. So wurde praktisch eine Neupflasterung gefordert. Diese Bedingungen wurden von keinem demokratisch gewählten Gremium bestätigt. Den Bedingungen entsprechend, planten die Ingenieurbüros, so wurde auch bewertet und so der Sieger ermittelt. Damit erhielt die Verwaltung die von ihr gewünschte Planung.

    Zusammenfassung. Die Stadtverwaltung will die Neugestaltung der Fußgängerzone durchsetzen. Sie ist jedoch nicht in der Lage, dies so zu tun, dass trotz Hilfe des Ingenieurbüros und der Rechtsanwälte aus Bremen die Wunstorfer Bürger und die beteiligten Firmen damit zufrieden sind. Dies passt nahtlos zu anderem problematischen Aktionen dieser Verwaltung, siehe Albert-Schweizer-Schule, Barneplatz, Barnekreisel, Barnestraße, Vorplatz Strandterassen Steinhude, Hallenbad, Stadtsparkasse usw.

    Wunstorf, den 29.3.2026
    Manfred Rasche

  • Jerry M. sagt:

    Ich hatte ja auch schon mit dem einen oder anderen Vergabeverfahren im öffentlichen Dienst zu tun. Ja, unterlegene Bieter können Rügen und ggf. kommt es zu einer Neubewertung oder sogar Neuausschreibung.

    Mich interessiert ja, wie man es schaffen will, eine Anpassungsbereitschaft eines Anbieters zu bewerten. Wie lauten die Kriterien, die für alle Bieter gleich sind und die sogar die Wertung des Kriteriums einsehbar ist.
    Und warum wird eine sehr hohe Anpassungsbereitschaft eines Bieters dann nicht so bewertet, dass er damit auch gewinnen kann?

    Der Frage, welche Rolle die Anwaltskanzlei tatsächlich in dem Verfahren eingenommen hat, bedarf einer Aufklärung! Die Qualität der Beratung entspricht bei weitem nicht dem, was man erwarten konnte. Klar, in einem juristischem Verfahren gibt es sehr viel links und rechts des Weges zu beachten und zu interpretieren. Und bei sowas kann immer nur eine Partei gewinnen. Ein Anwalt ist also kein Garant für die Rechtssicherheit.

    Alles in allem scheint es bei der Stadtverwaltung Bedarf zu geben, sei Personal für Ausschreibungen nachzuschulen.

    Wie man den Erstplatzierten einer Ausschreibung übergehen kann um den Zweitplatzierten den Zuschlag zu erteilen ist mir ein Rätsel. Dass das nicht ohne Gegenwehr des Ersten abgeht, ist wiederum vollkommen logisch!

  • Shlomo sagt:

    Aber wieso bremst die Insel Rügen die zwei Millionen Projekte aus?

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